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Wieviel Personal ist für eine gute Pflege erforderlich?

Am Forschungszentrum SOCIUM der Universität Bremen wird die wichtigste pflegepolitische Frage der aktuellen Legislaturperiode bearbeitet

Nr. 240 / 18. Dezember 2017  KUB

Sie haben die europaweite Ausschreibung für eine wichtige Expertise gewonnen und damit 3,7 Millionen Euro Drittmittel eingeworben: 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Forschungszentrums Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM) der Universität Bremen sollen jetzt unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben.

Die Personalausstattung von Pflegeheimen – schon immer ein Thema

Die Personalausstattung von Pflegeheimen ist unzureichend: So lautet eine Klage, die schon so alt ist wie die Pflegeversicherung selbst, also mehr als 20 Jahre. Die Personalausstattung fällt zudem im Bundesgebiet äußerst unterschiedlich aus. Ein Beispiel: In stationären Einrichtungen in Bayern wird pro Pflegebedürftigem 20 Prozent mehr Personal eingesetzt als in Sachsen-Anhalt. Bislang sind schon mehrere Versuche gescheitert, ein bundeseinheitliches Personalbemessungsverfahren einzuführen.

Im Zweiten Pflegestärkungsgesetz hat der Gesetzgeber daher die Vertragsparteien der Pflege-Selbstverwaltung verpflichtet, bis zum 30. Juni 2020 ein fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben wissenschaftlich entwickeln und erproben zu lassen. Dazu müssen die Vertragsparteien fachlich unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen beauftragen.

Neues Pflegeverständnis in der Praxis nötig

Die Frage nach einer angemessenen Personalausstattung hat zuletzt weiter an Bedeutung gewonnen – angestoßen durch die große Pflegereform in der vergangenen Legislaturperiode. Der im Rahmen dieser Reform eingeführte „neue Pflegebedürftigkeitsbegriff“ zielt darauf ab, die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern. Bei der Umsetzung wird es in den kommenden Jahren wichtig sein, auch ein verändertes Pflegeverständnis in der Praxis zu schaffen. Es soll sich vom bisherigen „Verrichtungsbezug“ entfernen. Mit „Verrichtungen“ sind unerlässliche Tätigkeiten des Alltags gemeint, also Essen, Trinken, Einkaufen, Kochen, Putzen usw.

Zentraler Faktor: Menge und Ausbildungsgrad des Pflegepersonals

Der zentrale Faktor für ein verändertes Pflegeverständnis ist das Pflegepersonal. Dessen Zahl und der Ausbildungsgrad der Pflegenden werden künftig im Mittelpunkt der politischen Bemühungen zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung stehen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff muss somit zum Anlass genommen werden, die Personalausstattung zu überprüfen und an den sich verändernden Bedarf anzupassen. Dies wird das Team von Professor Rothgang in den kommenden Jahren tun.

Fragen beantworten:

Prof.Dr. Heinz Rothgang
Tel.: 0421/218-58557
E-Mail: rothgangprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Mathias Fünfstück
Tel.: 0421/218-58637
E-Mail: m.fuenfstueckprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

Thomas Kalwitzki
Tel.: 0421/218-58544
E-Mail: thomas.kalwitzkiprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de


Über das Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik (SOCIUM): Das SOCIUM ist bundesweit das einzige sozialwissenschaftliche Forschungsinstitut, das Fragen von Ungleichheit, Sozialpolitik sowie deren gesellschaftliche und politische Wechselwirkungen empirisch wie theoretisch untersucht. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der fächerübergreifenden Forschung zu den sozialen, ökonomischen, politischen, kulturellen, organisatorischen, rechtlichen, historischen und sozial-medizinischen Bedingungen und Folgen sozialer Ungleichheit, staatlicher Sozialpolitik sowie deren Wechselwirkungen. Disziplinär getragen wird diese Forschung vor allem von Soziologie, Politik-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften.