Akademische Selbstverwaltung

Der Akademische Senat

Der Akademische Senat (AS) ist als wichtigstes Selbstverwaltungsgremium für alle grundsätzlichen Entscheidungen über die Entwicklung der Universität Bremen zuständig. Die Mitglieder des Akademischen Senats setzen sich aus zwölf Hochschullehrerinnen und -lehrern, vier Studierenden, vier Vertreterinnen und Vertretern des akademischen Mittelbaus sowie zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Verwaltung und Technik zusammen. Die Rektorin ist Vorsitzende des Akademischen Senats, hat selbst aber kein Stimmrecht.

Mehr Informationen gibt es auf der Website des Akademischen Senats.

Der Allgemeine Studierendenausschuss

Der Allgemeine Studierendenausschuss – kurz AStA – vertritt die Interessen der Studierenden der Universität Bremen. Der AStA gliedert sich in mehrere Referate, die zum Beispiel für Themen wie Hochschulpolitik, Gleichstellung, Campusleben oder Kultur und Sport verantwortlich sind. Darüber hinaus bietet der AStA seinen Studierenden auch ein umfangreiches Service-Angebot. Dazu gehören Beratungsangebote wie die Sozialberatung ebenso wie der KfZ-Verleih und Sportangebote. Gewählt wird der AStA vom höchsten studentischen Gremium, dem Studierendenrat (SR).

Mehr Informationen gibt es auf der Website des AStA.

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