Die Antidiskriminierungssatzung

Damit aus einer Satzung zu Antidiskriminierung gelebte Praxis wird!

Die Antidiskriminierungsbroschüre ist eine Ergänzung zur Antidiskriminierungssatzung der Universität Bremen im Umgang mit und zum Schutz vor Diskriminierung. Die Satzung orientiert sich an gesetzlichen Vorgaben, deshalb können in der Anwendung der Satzung Fragen aufkommen. Die Broschüre macht die Inhalte der Satzung zugänglicher und erleichtert damit ihre Anwendung.

Antidiskriminierungspolitik braucht alle!

Wir alle tragen Verantwortung dafür, Diskriminierung im Universitätsalltag abzubauen und diskriminierendem Verhalten entgegenzutreten. Doch was heißt das konkret? Wie können wir gemeinsam angemessen reagieren und Diskriminierungen möglichst vermeiden? Was können Sie tun, wenn Sie selbst betroffen sind, Diskriminierung mitbekommen oder Ihnen Diskriminierung vorgeworfen wird? Was stellt die Hochschulleitung bereit? Antworten auf all diese Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Diversitätsdimensionen Universität Bremen

Was sind schützenswerte Merkmale?

Der Begriff Diskriminierung beschränkt sich auf Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund tatsächlicher oder zugeschriebener Diversitätsmerkmale: Geschlecht (dazu zählen auch Schwangerschaft oder Elternschaft)/ Geschlechtsidentität, sexuelle Identität, ethnische Zugehörigkeit und rassistische Zuschreibungen, Religionszugehörigkeit und Weltanschauung, Lebensalter und Behinderung/chronische Erkrankung sieht die Universität in Anlehnung an das AGG als schützenwerte Merkmale an. Darüber hinaus hat sich die Universität entschieden, die schützenswerten Merkmale um folgende zu erweitern: Äußere Erscheinung, sozioökonomische Herkunft, Sprache, Nationalität und Staatsangehörigkeit, Lebensform (z. B. Familienstand oder Übernahme von Care-Aufgaben). Benachteiligungen und Ungleichbehandlungen aufgrund all dieser Merkmale sind deshalb an der Universität Bremen verboten.

Was kann ich bei Diskriminierung tun?

Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierung erlebt habe?

Sie haben Diskriminierung im Universitätsalltag erlebt und stellen fest, dass es Sie in Ihrem Studium/Ihrer Arbeit beeinträchtigt? Was brauchen Sie jetzt am meisten? Ruhe, Abstand, Verständnis, Austausch, konkrete Handlungsmöglichkeiten?

  • Nehmen Sie Ihre Gefühle ernst und vertrauen Sie Ihrer Wahrnehmung.
  • Diskriminierung zu erleben oder und sich damit auseinanderzusetzen, ist häufig durch eine Vielzahl von schmerzhaften und teilweise widersprüchlichen Gefühlen und Handlungen geprägt: Ärger, Wut, Ohnmacht, Scham, Selbstzweifel, Verletztheit, Unsicherheit, Demütigung, Trauer, Hilflosigkeit, Sprachlosigkeit, Widerstand und/oder Rückzug.
  • Schreiben Sie die Vorfälle auf (Gedächtnisprotokoll), um sich dann im Detail an die Situation(en) und Umstände erinnern zu können. So können Sie in Ruhe entscheiden, ob und wann Sie was tun wollen.
  • Sprechen Sie mit Personen Ihres Vertrauens. Sie sollten jedoch wissen, dass Vorgesetzte, Dekanatsmitglieder sowie Lehrende keine vertraulichen Ansprechpersonen sind und im Grundsatz aktiv werden müssen, wenn sie von Diskriminierungsvorfällen erfahren. Die Satzung der Universität sieht diese Personen in der Verantwortung, vor Diskriminierungen zu schützen und Hinweisen nachzugehen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie dies wünschen, wenden Sie sich an Vertrauenspersonen in Ihrem sozialen, kollegialen Umfeld oder an die benannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen an der Universität, die Ihnen vertrauliche Gespräche anbieten.
  • Suchen Sie eine Ansprechperson oder Beratung auf, wenn Sie über die Erfahrungen sprechen möchten. Hier können Sie im geschützten Raum klären, was Sie nun tun und welche Unterstützung Sie bekommen können. Sie können sich auch beraten lassen, wenn Sie selbst unsicher sind, ob das Erlebte als Diskriminierung zu bewerten ist.
  • Es kann stärkend sein, sich mit anderen Personen, die Ähnliches erlebt haben, auszutauschen und gemeinsam Strategien im Umgang mit Diskriminierung zu entwickeln. Empowerment-Workshops an der Universität Bremen und darüber hinaus z. B. für Menschen mit Rassismuserfahrungen, queere Menschen und trans* Menschen bieten ebenfalls einen geeigneten Raum und Rahmen dafür. Bei Fragen zu Informationen über Angebote und um Bedarfe zu benennen, können Sie sich gerne an die genannten Ansprechpersonen und Beratungsstellen wenden.
  • Darüber hinaus können Sie in der ADE die Möglichkeiten einer niedrigschwelligen Intervention und/oder einer offiziellen Beschwerde klären.

Was kann ich tun, wenn ich Diskriminierungen beobachte?

Die Universität Bremen setzt sich aktiv dafür ein, Diskriminierung sichtbar zu machen und ihr entgegenzuwirken, denn Diskriminierung geht uns alle an. Gemeinsam können wir zu einem respektvollen und offenen Miteinander am Lern-, Lehr- und Arbeitsort beitragen.
Was Sie konkret tun können:

  • Sprechen Sie diskriminierende Äußerungen an – sei es in Sitzungen, Chats, Arbeitsgruppen, Seminaren oder anderen universitären Kontexten. Wenn eine Person direkt betroffen ist, suchen Sie das Gespräch und bieten Sie – wenn gewünscht – Ihre Unterstützung an.
  • Halten Sie wichtige Situationen in einem Gedächtnisprotokoll fest. So können Sie sich später besser an Details erinnern und betroffene Personen bei weiteren Schritten unterstützen.
  • Nutzen Sie die Beratungsangebote (S. 14) der Universität Bremen, wenn Sie unsicher sind, wie Sie in einer bestimmten Situation handeln können.

Was kann ich tun, wenn ich mich diskriminierend verhalten habe?

Diskriminierung ist für viele Menschen ein verunsichernder oder sogar bedrohlich wirkender Begriff. Wenn Ihnen diskriminierendes Verhalten rückgemeldet wird, kann dies schnell als Vorwurf oder Anklage empfunden werden. Häufig reagieren Menschen dann mit Abwehr, Relativierungen oder emotionalen Gegenreaktionen.
Wichtig ist daher:

  • Bei Diskriminierung steht nicht in erster Linie die Absicht im Vordergrund, sondern die Wirkung eines Verhaltens.
  • Nehmen Sie daher Rückmeldungen und Kritik ernst. Auch wenn es im ersten Moment herausfordernd sein kann: Halten Sie kurz inne und reflektieren Sie Ihre konkrete Äußerung oder Handlung, ohne sich selbst oder andere vorschnell zu verurteilen oder in eine Abwehrhaltung zu gehen.
  • Reflektieren Sie Ihr Verhalten und Ihre Sprache, insbesondere in Hinblick auf die mögliche Wirkung auf andere Personen.
  • Bitten Sie bei Bedarf um eine Erläuterung der Situation aus der Perspektive Ihres Gegenübers,um die Kritik besser einordnen und daraus konstruktive Schritte ableiten zu können.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Intervention, wenn Ihr Gegenüber dies als Weg der Verständigung anbietet.
  • Sehen Sie ein mögliches Beschwerdeverfahren als Chance zur Klärung und als legitimes Recht von Betroffenen. Auch Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre Sichtweise darzustellen und eine Vertrauensperson hinzuzuziehen.
  • Entschuldigen Sie sich bei der Person, die sich durch Ihr Verhalten diskriminiert fühlt, auch dann, wenn dies nicht beabsichtigt war.
  • Tauschen Sie sich mit anderen aus, die sich ebenfalls mit diskriminierungssensibler Praxis beschäftigen. Eine bewusste Auseinandersetzung bietet die Chance, eigene Perspektiven und Denkmuster besser zuverstehen und weiterzuentwickeln.
  • Nutzen Sie bei Bedarf die vorhandenen Anlauf- und Beratungsstellen. Diese unterstützen Sie dabei, die Wirkung Ihres Handelns und Ihrer Kommunikation besser zu verstehen und konstruktiv damit umzugehen.

Die spezifische Verantwortung von Lehrenden und Vorgesetzten

„Mitglieder der Universität, die Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Leitungsaufgaben in Lehre, Forschung und Verwaltung wahrnehmen, tragen (…) eine besondere Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den (…) zu schützenden Personen“, heißt es in der Satzung. Alle sind demnach angehalten, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich eine diskriminierungssensible Zusammenarbeit sowie einen respektvollen Umgang mit Vielfalt aktiv zu fördern. Dies betrifft Professor*innen und Dekanate ebenso wie Personen mit Personal- und Führungsverantwortung und Lehrende. Gemeinsam tragen sie dazu bei, den Antidiskriminierungskurs der Universität Bremen im Arbeits- und Studienalltag mit Leben zu füllen.

  • Tragen Sie in Ihrem Bereich dazu bei, gute Rahmenbedingungen für eine diskriminierungssensible Zusammenarbeit zu schaffen und ein Klima zu fördern, in dem konstruktiv mit Kritik und/oder Konflikten umgegangen werden kann.
  • Empfehlen Sie diese Broschüre weiter. So tragen Sie dazu bei, Personen über ihre Rechte und Pflichten im Bereich Diskriminierungsschutz zu informieren.
  • Wenn Sie Hinweise auf Diskriminierung erhalten, ist wichtig, diese ernst zu nehmen und aufzuklären. Nutzen Sie bei Bedarf das Beratungsangebot der ADE, um Ihre Einschätzung und Ihre Handlungsmöglichkeiten in einer konkreten Situation gemeinsam zu reflektieren und zu klären.
  • Wenn die Vorfälle als Diskriminierung zu bewerten sind, sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person sowie zur Vermeidung weiterer Diskriminierung zu ergreifen. Welche Maßnahmen angemessen, sinnvoll und erforderlich sind, hängt von dem jeweiligen Vorfall ab.
  • Zu Ihrer Unterstützung und zur Abstimmung von Maßnahmen empfiehlt die Satzung, die nächsthöhere verantwortliche Person im Bereich mit einzubeziehen. Für Professor*innen kann dies beispielsweise das Dekanat sein.
  • Zeichnen sich dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen ab, empfiehlt sich die frühzeitige Einbeziehung der Personalstelle bzw. bei Maßnahmen gegenüber Studierenden der Rechtsstelle.
  • Grundsätzlich sollte jedoch der Personenkreis, der über einen Vorfall informiert wird, zum Schutz aller Beteiligten möglichst gering gehalten werden.
  • Wenn sich eine betroffene Person vertraulich an Sie wendet und noch unsicher ist, wie sie weiter vorgehen möchte, empfehlen Sie bitte eine vertrauliche Beratung. Weisen Sie zugleich transparent darauf hin, dass Sie Hinweisen auf Diskriminierung nachgehen und entsprechend handeln müssen.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit zur Weiterbildung: Die Hochschulleitung hat ihr Angebot im Bereich Antidiskriminierung und Kompetenzentwicklung erweitert. So können Sie Ihre (Rollen-)Sicherheit weiter stärken.
  • Setzen Sie sich mit den verschiedenen Formen von Diskriminierung auseinander und nehmen Sie sich Zeit, eigene Perspektiven und mögliche Vorannahmen zu reflektieren.

An wen kann ich mich wenden?

Erste Ansprechpersonen und Anlaufstellen gemäß der Satzung

Mehr erfahren: An wen kann ich mich wenden?

Wo und für Wen gilt die Satzung?

 Informationen zur Reichweite der Antidiskriminierungssatzung

Mehr erfahren: Wo und für Wen gilt die Satzung?

Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Unser Verständnis von Diskriminierung mit Definitionen und Beispielen

Mehr erfahren: Was verstehen wir unter Diskriminierung?

Kontaktdaten

Antidiskriminierungsberatung:

ADE – Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – Expertise und Konfliktberatung
E-Mail: ade@uni-bremen.de
Tel: 0421 218 – 60170
Telefonische Sprechzeit: Di 10–11.30 Uhr, Do 16–17.30 Uhr 
oder Verabredung eines Beratungsgesprächs per Mail oder über den AB.
www.uni-bremen.de/ade

Beschwerdestellen:

AGG Beschwerdestelle für Studierende, Stipendiat*innen
Rechtsstelle (Referat 06)
VWG, Postfach 330440, 28334 Bremen
www.uni-bremen.de/rechtsstelle

AGG Beschwerdestelle für Beschäftigte
Dezernat Personalangelegenheiten (DEZ 2)
Postfach 330440, 28334 Bremen
www.uni-bremen.de/dezernat2

Antidiskriminierungssatzung (Barrierefrei)

Aktualisiert von: Nilo Keune