Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Verfahrensschritte

Das Verfahren zur Neu- oder Wiederbesetzung einer Professur an der Universität Bremen unterliegt einer Reihe gesetzlicher Vorschriften und Ordnungen. Zu den Besonderheiten der Berufungsverfahren gehören die Freigabevereinbarung, eine fachferne Beratung sowie die Prüfung der außerfachlichen Eignung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Auswahlentscheidung und die Qualität der Verfahren zu sichern.

Das Berufungsverfahren an der Universität Bremen verläuft in folgenden Schritten:

  1. Freigabevereinbarung und Ausschreibung
  2. Arbeit der Berufungskommission
  3. Berufungsbericht und Beschlussfassung in den Gremien
  4. Ruferteilung

Freigabevereinbarung und Ausschreibung

Die Professuren der Universität sind überwiegend Lebenszeitprofessuren. Alle anderen sind in der Regel1 mit einem Tenure-Track, d.h. einer Lebenszeitprofessur, verbunden - insbesondere die Juniorprofessuren. Die Grundlage zur Besetzung einer Professur ist der Hochschulentwicklungsplan (HEP), der die Ausstattung der Fächer langfristig festlegt und zwischen Rektorat, Akademischem Senat und den Dekanaten abgestimmt ist.

Vor der Ausschreibung der zu besetzenden Professur findet ein Freigabegespräch zwischen der Rektorin bzw. dem Rektor und der Dekanin bzw. dem Dekan des zuständigen Fachbereichs statt, um die Stelle in die Gesamtplanung des Faches einzuordnen und eventuelle Neuausrichtungen auf den Weg zu bringen.

In der abschließenden Freigabevereinbarung werden neben den Rahmenbedingungen für die zu besetzende Professur auch Absprachen bezüglich des zeitlichen Ablaufs, der Besetzung der Berufungskommission, der Prüfung der außerfachlichen Eignung und der fachfernen Beratung getroffen. Hier werden auch besondere Maßnahmen zur Erhöhung der Diversität unter den Professorinnen und Professoren eines Fachs verabredet.

_______

1 Ausnahmen sind Stellen, die aus Mitteln Dritter oder aus Mitteln des Hochschulpaktes finanziert werden. Die Laufzeit der Professur ist der Ausschreibung zu entnehmen.

 

Arbeit der Berufungskommission

Um die Qualität des Berufungsverfahrens zu sichern, wird bei der Zusammensetzung der Berufungskommission vor allem darauf geachtet, dass die Mitglieder der Berufungskommission das Fach angemessen repräsentieren. Berufungskommissionen sollen geschlechterparitätisch zusammengesetzt sein. Auch Professorinnen und Professoren aus anderen Fachbereichen sowie anderer Hochschulen werden hinzugezogen. In Bremen werden die Kommissionen durch eine fachferne Beraterin bzw. einen fachfernen Berater zu Fragen des Berufungsverfahrens und zur Einhaltung der universitären Leitziele beraten.

Die Berufungskommission präzisiert die Auswahlkriterien und wählt unter allen Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen aus, die zur Anhörung eingeladen werden. Die Anhörung besteht in der Regel aus einem Fachvortrag mit anschließender Diskussion, einer Probelehrveranstaltung sowie einer Darstellung des Lehr- und Forschungskonzepts der Bewerberin bzw. des Bewerbers vor der Berufungskommission.

Für eine Professur sind nicht nur fachliche Qualifikationen in Forschung und Lehre ausschlaggebend, sondern ebenso außerfachliche Kompetenzen. Die zunehmende Vernetzung unter Forschungseinheiten oder die Leitung von Instituten stellen hohe Ansprüche an diversitäts- und genderkompetente Führungs-, Organisations- und Managementfähigkeiten. Auch diese Kompetenzen sollen geprüft werden und mit zur Entscheidung beitragen. Die Universität Bremen übergibt diese Aufgabe im Regelfall an Personalberatungsfirmen, die auf diese Bewertungen spezialisiert sind.  

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach der Anhörung in die engere Wahl gezogen werden, bestellt die Berufungskommission mindestens zwei fachliche Gutachten. Nach Eingang und Würdigung der Gutachten erstellt die Berufungskommission einen Berufungsvorschlag, der in der Regel drei Namen enthält.

Bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen werden Familienzeiten (Mutterschutz, Elternzeiten oder Pflege) angemessen berücksichtigt.

Berufungsbericht & Beschlussfassung in den Gremien

Der Berufungsvorschlag und die Platzierung sind ausführlich zu begründen. Die Begründung, der Verfahrensverlauf sowie die während des Verfahrens erstellten Protokolle und Gutachten sind Teil des Berufungsberichtes, der in seiner Gesamtheit von der Berufungskommission verabschiedet und dem Fachbereichsrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Der Fachbereichsrat entscheidet, ob er den Berufungsvorschlag der Berufungskommission annimmt, von der Reihenfolge der Liste abweicht oder den Berufungsvorschlag insgesamt zurückweist.

Der Fachbereichsrat legt seinen Beschluss über den Berufungsvorschlag dem Rektorat zur Beschlussfassung und zur Weiterleitung an die Senatorin bzw. den Senator für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz vor.

Ruferteilung

Die Berufung erfolgt auf Grund des Berufungsvorschlages des Rektorats der Hochschule durch die Senatorin bzw. den Senator für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Regel innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage des ordnungsgemäßen Berufungsvorschlages.

Wenn Sie einen Ruf an die Universität Bremen erhalten haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten für Rufinhaberinnen und Rufinhaber.

Wichtige Links und Downloads

Gesetze und Verordnungen des Landes
Service