Informationen für Professorinnen und Professoren
Bleibeverhandlungen
Erhält eine Professorin oder ein Professor einen Ruf an eine andere Universität oder Hochschule, führt die Hochschulleitung in der Regel Bleibeverhandlungen. Das Verfahren wird entweder durch die Rufinhaberin bzw. den Rufinhaber eingeleitet oder durch die Kanzlerin bzw. den Kanzler initiiert.
Voraussetzungen für Bleibeverhandlungen sind
- die schriftliche Vorlage des Rufs sowie der Ausstattungs- und Besoldungszusagen der konkurrierenden Hochschule,
- die Vorlage der zum Zeitpunkt der Verhandlungen gültigen Berufungszusagen an der Universität Bremen und
- ein Konzept der mittelfristigen Lehr- und Forschungstätigkeit und der dafür benötigen Ausstattung (Personal- und Sachmittel).
Die Universität strebt an, Bleibeverhandlungen möglichst innerhalb von sechs Wochen nach Vorlage des externen Rufs zu führen. Weitere Informationen sind im Leitfaden für Bleibeverhandlungen zu finden.
Ausstattungsgespräche
Zusagen über die Ausstattung, d.h. Personal- und Sachmittel, werden in der Regel auf fünf Jahre befristet und stehen unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel und unveränderter längerfristiger Entwicklungsplanung.
Nach Ablauf der Befristung bzw. bei Veränderungen in der langfristigen Entwicklungsplanung der Universität soll die Ausstattung erneut mit der Hochschulleitung und dem zuständigen Fachbereich abgestimmt werden, um Planungssicherheit sowohl auf Seiten der Professorinnen und Professoren als auch seitens der Hochschulleitung zu schaffen. Weitere Informationen sind im Leitfaden für Ausstattungsgespräche zu finden.
Besondere Leistungsbezüge & Funktionsleistungsbezüge
Bremer Professorinnen und Professoren in der W-Besoldung haben die Möglichkeit, sich um besondere Leistungsbezüge (BremHLBV § 4) und Funktionsleistungsbezüge (BremHLBV § 5) zu bewerben. Auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Bewerbung wird in den Berufungsverhandlungen hingewiesen.
Bei der Beantragung von besonderen Leistungsbezügen beachten Sie bitte §§2, 3 und 4 der Leistungsbezügeordnung der Universität Bremen. Das Personaldezernat stellt Ihnen darüber hinaus gerne weiterführende Hinweise zum Antragsverfahren zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Katja Graf.
Ansprechpartnerin - Organisation von Verhandlungen mit der Hochschulleitung
Referat 08
Raum:VWG 2170
Telefon: +49-421-218-60866