Texte (aus Internet, Fachbuch)

Wie kann ich urheberrechtlich geschütztes Material in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule rechtssicher zitieren oder verlinken?

  • Sie wollen fremde, urheberrechtlich geschützte Texte aus dem Internet oder aus Lehrbüchern /Fachaufsätzen rechtssicher in Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen zitieren oder verlinken.

Viele Lehrende greifen für ihre Lehrmaterialien bzw. Studienmodulen auf fremde Texte zurück. Bitte berücksichtigen Sie bei der Nutzung dieser Texte die „Rechte Dritter“. Insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte werden bei einer unberechtigten Nutzung verletzt.

Bitte lesen Sie hier weiter

Urheberrechtlicher Schutz
Hier bekommen Sie einen Überblick über den urheberrechtlichen Schutz von Texten. Sie können nachlesen, unter welchen Voraussetzungen des Zitatrechts Texte vergütungsfrei und ohne Zustimmung des Urhebers / Rechteinhabers in Lehrmaterialien bzw. Studienmodule eingebunden bzw. verlinkt werden können.

Meinungsfreiheit
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Jeder kann seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten (Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz). Die freie Meinungsäußerung hat aber auch Grenzen, nämlich dann, wenn die Grundrechte Dritter unzumutbar betroffen sind. Dies ist bei Beleidigungen und unwahren Tatsachenbehauptungen der Fall. Wir zeigen Ihnen hier, wie Sie fremde Texte im Rahmen der freien Meinungsäußerung verwenden können.

Begriffserklärungen

Lehrmaterial

z.B. Lehrbuch, Fachaufsatz, Skript, Präsentation

Studienmodul

Digitale Module, wie z.B. Massive Open Online Course (MOOC)

Zitatrecht

§ 51 UrhG erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken ohne Zustimmung des Urhebers zum Zweck des Zitierens. An dieses Zitatrecht sind aber strenge gesetzliche Anforderungen gestellt. Wenn diese nicht erfüllt sind, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

[Thema 2: Sonderfall Zitat]

Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht leitet sich aus der Würde des Menschen und der Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung ab (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG). Zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gehören das Recht am gesprochenen und geschriebenen Wort, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht der persönlichen Ehre.

[Thema 13: Persönlichkeitsrechte]