Zertifizierte/r Mediator/in - was ist das?

"Zertifizierter Mediator" nach dem Mediationsgesetz

Die Bezeichnung "Mediator" ist in Deutschland nicht geschützt. Nach dem Mediationsgesetz gibt es aber seit 2012 die geschützte Bezeichnung "Zertifizierter Mediator" (MediationsG § 5). Im September 2017 ist die zugehörige Rechtsverordnung (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung - ZMediatAusbV) in Kraft getreten, in der die Aus- und Fortbildung zum "Zertifizierten Mediator" geregelt ist.

Im Mediationsgesetz ist festgelegt, dass jede Mediatorin bzw. jeder Mediator selbst verantwortlich dafür ist, dass er die Bezeichnung "Zertifizierte/r Mediator/in" tragen darf. Es gibt also keine Institution oder Behörde, die Ausbildungsträger ermächtigt, diese Zertifizierung auszustellen.

Nach Veröffentlichung der Ausbildungsverordnung hat die Universität Bremen ihre bisherige Mediationsausbildung so überarbeitet, dass Sie den Kriterien der Verordnung entspricht. 

    Ausbildung zum zertifizierten Mediator

    Zur Ausbildung zur zertifizierten Mediator gehören die folgenden drei Ausbildungselemente:

    Ausbildungslehrgang

    • Der Ausbildungslehrgang muss einen Umfang von mindestens 120 Präsenzzeitstunden ausweisen.
    • Die vorgeschriebenen Inhalte und praktischen Übungen sind in dem Weiterbildungskurs "Mediation" enthalten, der mehr als 135 Präsenzzeitstunden umfasst.

    Durchführung eines Mediationsfalles

    • Die Kandidaten müssen einen eigenständig akquirierten Mediationsfall bearbeiten. 
    • Dies ist im Weiterbildungskurs "Mediation" zentraler Bestandteil der Module 3 und 4, in dem Sie unter Anleitung einer erfahrenen Mediatorin bzw. einen erfahrenen Mediators eigenständig einen Mediationsfall bearbeiten und im Rahmen der Abschlussarbeit dokumentieren.

    Einzelsupervision

    • Im Anschluss an die durchgeführte Mediation müssen die Kandidaten an einer Einzelsupervision teilnehmen.
    • Die Einzelsupervision ist ebenfalls Bestandteil des Moduls 4.

    Wenn Sie die Module 1 - 4 erfolgreich absolviert haben, erhalten Sie das Kurszertifikat der Universität Bremen und dürfen die Bezeichnung "Zertifizierte/r Mediatior/in" verwenden.

      Fortbildungsverpflichtung

      Für die Fortführung der Bezeichnung müssen allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Sie müssen innerhalb der zwei auf den Abschluss Ihrer Mediationsausbildung folgenden Jahre mindestens vier Mediationsfälle in einer Einzelsupervision reflektieren.
      • Sie müssen sich regelmäßig fortbilden. Der Umfang der vorgeschriebenen Fortbildung beträgt 40 Zeitstunden in einem Zeitraum von vier Jahren.

      Aktuelle Fortbildungsangebote an der Universität Bremen: