Partnerprogramm

Der Fachbereich weist ein attraktives Netzwerk mit Kontakten zu ausländischen Hochschulen auf, welches stetig evaluiert und ausgebaut wird. Ein Auslandsaufenthalt über das Partnerprogramm des Fachbereichs ist am einfachsten und unbürokratischsten für unsere Studierenden. Innerhalb Europas nehmen sie am ERASMUS+-Programm teil. Dabei profitieren die Studierenden vom Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule, einer intensiven Betreuung an Heimat- und Gasthochschule, sprachlicher Vorbereitung, einer unkomplizierten Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen und einem Mobilitätszuschuss. Auch außerhalb Europas verfügt der Fachbereich über viele Kooperationen weltweit im Rahmen bilateraler Verträge. Auch hier entfallen in der Regel die Studiengebühren an der Partneruniversität. Eine finanzielle Unterstützung kann über Stipendien erfolgen.

Informieren

Die Vorbereitung auf ein Auslandsstudium sollte mindestens 12 Monate vor dem geplanten Aufenthalt beginnen. Wenn Studierende im Sommersemester ins Ausland gehen möchten, liegt die Vorbereitungszeit sogar 1,5 Jahre im Voraus, sofern die Chance auf einen Wunschplatz besonders hoch sein soll.

Ein akademisches Jahr, beginnend mit dem Wintersemester, gliedert sich in verschiedene Phasen zur Vorbereitung eines Auslandsstudiums mit unterschiedlichen Deadlines, Fristen und vielen Möglichkeiten an Informationsveranstaltungen des Fachbereiches oder auch des zentralen International Offices teilzunehmen.

Die genauen Termine zu den Info-Veranstaltungen des Fachbereiches erfahren Sie rechts bei den Terminen. Termine zu Informationsveranstaltungen des zentralen International Offices, wie die große Internationale Hochschulmesse jedes Jahr im November, erfährt man über folgenden Link. Außerdem können Sie sich auch gerne auf unserem Instagram-Kanal auf dem Laufenden halten, sodass Sie keine wichtigen Termine und Fristen verpassen.

Im Veranstaltungsboard „7 Services“ auf Stud.IP finden Sie unter anderem hilfreiches Infomaterial, Muster für die Bewerbungsunterlagen und Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings. Die FAQ-Seite bietet weiterführende Informationen zu den wichtigsten Fragen rund um ein Auslandssemester am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft.

Wenn diese Infoseiten und die angegebenen Quellen zu speziellen Fragen keine Auskunft geben, schicken Sie dem Büro für Internationales eine E-Mail mit Ihren Fragen. Sind die Fragen zu komplex, erhalten Sie einen Termin zur persönlichen Beratung.

Während des Wintersemesters bietet das Büro für Internationales jeden Mittwoch von 11-12 Uhr eine offene Sprechstunde an. Kommen Sie gerne mit Ihren Fragen vorbei.

Termine

1. Infoveranstaltung Auslandsstudium
09.11.2023 16-18 Uhr
WiWi1 A1100


2. Infoveranstaltung Auslandsstudium: Bewerbungsverfahren
14.12.2023 16-18 Uhr
WiWi1 A1070


Bewerbungsdeadline FB 7
15.01.2024


Auswahlgespräche Südafrika, UK, USA
Januar 2024


1. Deadline Restplätze
05.02.2024


2. Deadline Restplätze SoSe
01.08.2024

Partneruniversitäten

Mit unseren Partneruniversitäten innerhalb und außerhalb Europas pflegen wir langjährige Beziehungen. Nicht nur der Austausch von Studierenden in beide Richtungen, sondern auch der Austausch von Lehrenden und Forschenden findet innerhalb dieses wertvollen Netzwerkes regelmäßig statt. All diese Maßnahmen sind Elemente sich stetig entwickelnder Internationalisierungsbemühungen des Fachbereiches. Beim Ausbau dieses Netzwerkes berücksichtigen wir sowohl Nachfragen unserer Studierender als auch Forschungsbeziehungen unseres wissenschaftlichen Personals, um daraus einen Studierendenaustausch zu entwickeln.

Hinweis zu erforderlichen Sprachkenntnissen:
Auch wenn Sie über das Abitur ein Sprachniveau B2 bescheinigt bekommen haben und dieses auch in PABO als Sprachnachweis B2 eingetragen wurde, bitten wir stets darum, vor Ihrer Auslandsbewerbung einen DAAD-Sprachtest beim Sprachenzentrum zu absolvieren. Das Testergebnis laden Sie in das Bewerberportal des FB07 hoch. Sofern ein niedrigeres Niveau durch den DAAD-Test festgestellt wurde, erbitten wir die Buchung eines entsprechenden Sprachkurses vor dem geplanten Auslandsaufenthalt. Das B2-Niveau ist das absolut mindeste Niveau, um im Ausland in der Fremdsprache zu studieren.

An manchen Partneruniversitäten ist das Einreichen eines TOEFL, IELTS oder ähnlichen Tests notwendig. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig auf der Webseite der entsprechenden Universitäten über die Voraussetzungen.

Wir pflegen Kooperationen mit Partneruniversitäten in Belgien, Bulgarien, China, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Indonesien, Italien, Japan, Kolumbien, Kroatien, Lettland, Mexiko, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Spanien, Südafrika, Südkorea, Taiwan, Tschechische Republik, Türkei, UK, Ungarn, USA und Vietnam.

Hier finden Sie die Listen für unsere Austauschplätze:

Bewerben

Das Bewerbungsverfahren am Fachbereich Wirtschaftswissenschaft weicht von dem Bewerbungsverfahren an anderen Fachbereichen ab. Für eine Bewerbung an einer Partnerhochschule des Fachbereich 7 ist es notwendig sich an unsere Fristen und Prozesse zu halten, um in der Auswahl berücksichtigt zu werden. Der reguläre Bewerbungsschluss für ein Auslandssemester im darauffolgenden akademischen Jahr (beginnend mit dem Wintersemester) ist am 15. Januar. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal des Fachbereichs.

Falls Sie diese Deadline verpasst haben, können Sie sich bis zum 05. Februar für Restplätze sowohl für das Winter- als auch das Sommersemester bewerben. Bis zum 01. August ist eine Bewerbung für Restplätze für das Sommersemester möglich. Die jeweils aktuelle Restplatzliste finden Sie nach Bewerbungsschluss hier.

Bei einer Bewerbung über andere Fachbereiche, andere Programme oder als Freemover benutzen Sie unser Bewerbungsportal nur, wenn Sie sich zusätzlich für mindestens einen Platz an einer FB07-Partnerhochschule bewerben. Tragen Sie in dem Fall bitte die entsprechende andere Auswahl als Hinweis in das vorgesehene Kommentarfeld ein.

Bewerben Sie sich für keine Partneruni des FB07, ist die Nutzung des Bewerberportals nicht möglich. Hier erfragen Sie bitte die Modalitäten der Bewerbung bei den Beauftragten der anderen Fachbereiche bzw. den Programmverantwortlichen.

Sie haben noch offene Fragen zum Bewerbungsprozess? Schauen Sie gerne mal in unserem FAQ-Bereich nach.

FB7-Bewerbungsfrist für das WiSe 2024/25 und SoSe 2025:  15. Januar 2024

1. Bewerbungsfrist Restplätze FB7 WiSe2024/25 und SoSe 2025:  05. Februar 2024

2. Bewerbungsfrist Restplätze FB7 SoSe 2025:  01. August 2024

Quicklinks

Zugang zum FB7-Bewerbungsportal für ein Auslandsstudium an Partneruniversitäten:

Restplatzliste zur Deadline 05.02.2024 23:59 Uhr

Relevante Formulare:

Relevante Links:

Finanzieren

Ein längerer Aufenthalt im Ausland bedeutet neben dem regulären Studium einen zusätzlichen organisatorischen, aber auch finanziellen und Aufwand, der aufgebracht werden muss. Häufig besteht während der Zeit im Ausland nicht die Möglichkeit, über finanzielle Mittel der Familie zu verfügen oder nebenbei zu jobben. Auch bekommen nicht alle Studierenden BAföG-Leistungen. Es müssen weitere Geldquellen genutzt werden. Hierfür eröffnen sich diverse Möglichkeiten, sich für Stipendien zu bewerben oder sogar einen speziellen Kredit aufzunehmen.

Das von der EU-Kommission initiierte Erasmus-Programm fördert u.a. die Studierendenmobilität mit Partneruniversitäten im Erasmus-Raum.

Im Rahmen des ERASMUS+ - Programms haben Studierende der Universität Bremen die Möglichkeit, jeweils für mindestens 2 bis höchstens 12 Monate innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master oder PhD) an einer der europäischen Partnerhochschulen des jeweiligen Fachs zu studieren.

ERASMUS+-Stipendiaten müssen während ihres Auslandssemesters keine Studiengebühren an der europäischen Partneruniversität zahlen. Zudem erhalten sie einen Mobilitätszuschuss in drei Länderkategorien von derzeit 490-600 Euro im Monat.

Studierende mit besonderen Bedürfnissen haben die Möglichkeit, für ihren Auslandsaufenthalt zusätzliche Mittel zu beantragen. Das betrifft Studierende mit einer Behinderung, Studierende, die mit ihrem Kind ins Ausland reisen, Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus sowie erwerbstätige Studierende.

Alle Informationen zum ERASMUS+-Programm erhalten Sie auf den Seiten des International Office.

Erhalten Studierende Inlands-BAföG, dann erhalten Sie auch Auslands-BAföG. Hierfür ist ein gesonderter Antrag bei dem für das jeweilige Land zuständige Auslandsamtes einzureichen. Ca. 6 Monate vor Antritt des Auslandsaufenthaltes sollte der Antrag gestellt werden. Durch eine günstigere Bemessungsgrundlage kann es durchaus sein, dass Sie Auslands-BAföG erhalten, obwohl Sie in Deutschland als nicht förderungswürdig angesehen wurden.

Weitere Informationen erhalten sie hier: www.bafoeg.de oder beim BAföG-Amt der Universität Bremen.

Das Mobilitätsprogramm PROMOS fördert mit Teilstipendien für maximal 3 Monate pro Studienabschnitt (BA/MA) studienbezogene Auslandsaufenthalte Studierender außerhalb des Erasmus-Raumes. Über PROMOS können auch Praktika, Sprachkurse sowie auch Fachkurse im außereuropäischen Ausland gefördert werden.

Bei besonders guten Studienleistungen und sozialem Engagement besteht die Möglichkeit, ein Stipendium beim DAAD zu beantragen. In der Stipendiendatenbank auf der Website des DAAD ist eine Vielzahl von möglichen Stipendien gelistet.

Weitere Stipendien- und Fördermöglichkeiten sind auf der Seite des International Office aufgelistet.

Darüber hinaus bietet das Ministerium für Bildung und Forschung eine umfassende Stipendiendatenbank, genannt Stipendienlotse.

Bitte beachten Sie die teils sehr frühen Bewerbungsfristen.

Deutschen Staatsbürgern wird vom Bundesverwaltungsamt und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), unabhängig vom Bafög, ein Bildungskredit gewährt. Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten sind sehr vorteilhaft. Die Beantragung erfolgt unbürokratisch über die offizielle Homepage.

Anerkennung

Grundlage für die Anerkennung von Studienleistungen, die im Ausland erbracht worden sind, ist das Learning Agreement. Dieses muss zu Beginn eines Auslandsaufenthaltes, bei Änderungen auch während der Zeit im Ausland, immer mit dem Büro für Internationales sowie ihrer Gasthochschule abgestimmt werden. Die zeitnahe Abstimmung gewährleistet, dass es stets Klarheit über die anerkennungsfähigen Kurse gibt. Nach Unterzeichnung des Learning Agreements führen lediglich nicht bestandene Prüfungsleistungen dazu, dass Kurse nicht anerkannt werden können. Es besteht keine Verpflichtung, erbrachte Studienleistungen anerkennen zu lassen. Dies ist Ihre Entscheidung.

Der Regelfall bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist eine 100%ige Anrechnung gemäß der vereinbarten Studienplanung.

Im Auslandssemester muss ein voller Workload von 30 ECTS erbracht werden, auch wenn weniger Kreditpunkte für das Studienende benötigt werden. Überschüssige Punkte bzw. Kurse können als freiwillige Zusatzleistungen in das Abschlusszeugnis eingehen.

Ablauf der Anerkennung für Studierende des Fachbereich Wirtschaftswissenschaft

  1. Vom Fachbereich unterschriebenes Learning Agreement liegt vor.
  2. Abschluss des Auslandssemesters und Erhalt des Transcript of Records von der Gasthochschule.
  3. Ausfüllen des Antrags auf Anerkennung von Leistungen. Tipp: Lesen Sie sorgfältig die Hinweise zum Ausfüllen des Antrags.
  4. Unterschreiben des Antrags im Original.
  5. Den Antrag zusammen mit dem Transcript of Records der Gasthochschule und dem Learning Agreement in Papierform beim Büro für Internationales (WiWi1 A3140) einreichen (Achtung: digitale Anträge können nicht weiterverarbeitet werden).
  6. Der Antrag wird vom Büro für Internationales an den Anerkennungsbeauftragten und das ZPA weitergeleitet.
  7. Sie erhalten einen Bescheid über die Anerkennung durch das ZPA.

Fragen zum Themenfeld Internationales beantwortet:

Das Büro für Internationales, Ansprechpartnerinnen: Sandra Dinkeldein und Siegrid Cinar

Telefon: +49 (0)421 218-66515 / 66513 | Telefax: +49 (0)421 218-98-66515 / 66513 | E-Mail: fb07internationalprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de | WiWi 1-Gebäude, Raum: A 3140

Sprechstunde während des Wintersemesters 2023/24: Mittwoch 11-12 Uhr

Aktualisiert von: Redaktion