Förderung der Vereinbarkeit

Grundlage dieses Schwerpunktes der Zentralen Frauenbeauftragten ist die Mehrfachbelastung und Nachteile durch gleichzeitige Reproduktionsarbeiten (Betreuung von Kindern/Pflege von Angehörigen) und Beschäftigung bzw. Studium an der Universität Bremen. Wie aus der Literatur bekannt liegt die Hauptlast der Reproduktionsarbeiten immer noch bei den Wissenschaftlerinnen und somit haben sie zumeist nicht den gleichen Zugang zur und/oder gleiche Abdeckung von Erwerbs- und Gremienarbeit oder Ausbildung wie Wissenschaftler (vgl. Lewis 2004, BMBF 2013). U.a. aufgrund von nicht ausreichend gewährleisteter Vereinbarkeit von Kindern und wissenschaftlicher Karriere und unklaren, längerfristigen Berufsperspektiven, verlassen viele Wissenschaftlerinnen vor bzw. nach der Promotion/Habilitation die Hochschulen (vgl. Lind 2006, Gross et al. 2016). Auch sind die Wissenschaftlerinnen aufgrund der Mehrfachbelastung oft nicht in beruflichen wie sozialen Netzwerken integriert (vgl. Zimmer et al. 2006).

An diesen Punkten setzt die Universität Bremen als Arbeitsgeber und Ausbildungsort an und engagiert sich seit Jahren für bessere Vereinbarkeitsbedingungen und Familienfreundlichkeit an der Hochschule, u.a. durch die Teilnahme am „audit familiengerechte hochschule“. Der erste Bericht zu den Zielvereinbarung zur Bestätigung des Zertifikats zum audit familiengerechte Hochschule (2016 – 2019) ist veröffentlicht.

 

Die Zentrale Frauenbeauftragte unterstützt die Universität Bremen in diesem Schwerpunkt wie folgt:

  • Austausch und Beratung mit AG Familienfreundliches Studium
  • Beratung zur Umsetzung der Änderungen und Pflichten im Zuge der Neuregelung des Mutterschutzrechts (MuSchutzG 2018)
  • Unterstützung des Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen an der Universität Bremen/Ausbau der Still- und Wickelräume an der Universität Bremen
  • Zentralisierung und Transparenz der Angebote zur Vereinbarkeit an der Universität Bremen
  • Initiierung der Sammlung von FAQs zum Zusammenhang von wissenschaftlicher Tätigkeit und Familienverantwortung
  • Initiierung der Installation einer unabhängigen Beratung zu Themen der Vereinbarkeit an der Universität Bremen

Informationen zum Thema Vereinbarkeit an der Universität Bremen


Neue Notfallbetreuung an der Universität Bremen: Die Notfallkinderbetreuung des Unternehmens „Die Notfallmamas“ richtet sich an alle Mitarbeiter*innen der Universität Bremen mit Kindern von 0 bis 12 Jahre. Hier finden sie weitere Informationen.


Beschluss des Rektorats der Universität Bremen vom 25.02.2019 zur familienpolitischen Komponente im WissZeitVG


Die Studien  "Eine familiengerechte Hochschulkultur?!"  und "Studierende mit Pflegeverantwortung" geben tiefe Einblicke in die Situation von Universitätsangehörigen mit Familienaufgaben und Pflegeverantwortung.


Reform des Mutterschutzgesetzes - Neuerungen und Forderungen: Das nachfolgende Dokument informiert Sie über die wichtigsten Neuregelungen in Bezug auf die Beschäftigten und Studentinnen der Universität Bremen. Außerdem enthält es die Forderungen der Frauen-Vollversammlung zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes an der Universität Bremen.


Im Mutterschutz bekommen die Beschäftigen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Der Erstattungsbeitrag der Universität Bremen, als Arbeitgeber, wird den Fachbereichen/Projekten für Beschäftigte wie für studentische Hilfskräfte zur Verfügung gestellt. Die Universität Bremen hat zwei Informationsschreiben zum Thema verfasst: 1. Mutterschaftsgeld bei studentischen Hilfskräften wie auch 2. Kompensation bei Mutterschutz von Beschäftigten


Stellungnahme der ZKFF zur Kompensation bei Mutterschutz


Weitere Informationen zum Mutterschutz und zu Gefährdungsbeurteilung bei Schwangeren (Wissenschaftlerinnen und Studierenden) inkl. Formulare finden Sie beim Referat 02 Arbeitsschutz


Laut 1. Bericht zu den Zielvereinbarungen zur Bestätigung des Zertifikats zum audit familiengerechte hochschule (2016 – 2019) ist das Ziel 3.2 "Alleinerziehende Beschäftigte können - sofern es ihr Aufgabenprofil zulässt - bei ernsten Erkrankungen ihres jugendlichen Kindes zu Hause arbeiten." umgesetzt. Umgesetzt wurde das Ziel durch Schritt 1: "Hier gibt es anlassbezogen jeweils Einzelfallentscheidungen in Absprache mit dem Kanzler. Dieses
Vorgehen bewährt sich sehr gut im universitären Arbeitsalltag. Anlage Bericht 1: Gesprächsnotiz mit K und Projektleitung fgh am 09.03.2018". Laut Bericht ist "Das Angebot für Alleinerziehende [...] bekannt und wird angewendet." " Das Verfahren der Einzelabsprachen ist in den Fachbereichen, bei den Fachbereichsverwaltungsleitungen kommuniziert".

Beratungsangebote zu Themen rund um Vereinbarkeit


Die Zentrale Frauenbeauftragte berät und informiert (nicht rechtskräftig) Sie gerne zu ersten Hinweisen und Anlaufstellen rund um Vereinbarkeit.

Kathrin Sebastian
Zentrale Frauenbeauftragte/Sprecherin ZKFF

+49 (0)421 218 60075

Bei weitergehenden und rechtlichen Fragen, wenden Sie sich bitte an das Personaldezernat oder die Rechtsstelle der Universität Bremen.

 


Die Arbeitnehmerkammer Bremen berät und informiert (rechtskräftig) zu Themen wie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit.