Praxissemester allgemein

Das Praxissemester findet im 2. Semester im Master of Education statt. Es besteht aus einem Praxisblock an einer Schule im Land Bremen und vorbereitenden, begleitenden bzw. nachbereitenden Veranstaltungen in den Fachdidaktiken Ihrer Unterrichtsfächer sowie der Erziehungswissenschaft.

Ziel ist, die Komplexität der schulischen Aufgaben von Lehrerinnen bzw. Lehrern zu verstehen, sich in einzelnen Aufgaben zu erproben und dabei das professionelle Selbstkonzept weiter zu entwickeln.

Dauer: Das Praxissemester beginnt immer am Montag, den 18. Februar, oder – wenn der 18. Februar kein Montag ist – am darauf folgenden Montag. Es endet mit Beginn der schulischen Sommerferien. Dadurch variiert die Dauer des Praxissemesters.

Anmeldezeitraum: 01.11. - 15.11. (jährlich)

Besonderheiten: Voraussetzung zur Teilnahme ist ein erweitertes Führungszeugnis, dieses muss bis spätestens 15.11. im ZfLB vorliegen und darf nicht älter als 6 Monate sein.

Teilnahmevoraussetzung: Sie sind  immatrikuliert im Master of Education oder - unter bestimmten Bedingungen - im fortgeschrittener Bachelor (weitere Informationen finden Sie hier)

 

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Kontakt

Melanie Kathe &

Viktoria Agamalov-Meier

mailto:zfl.praxisbueroprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de

0421 218-61909 und -61914

Terminvorschau

alle Termine ohne Gewähr

Praxissemester 2019

Praktikumsphase für Grundschule/Inklusive Pädagogik1 und Gy/OS:

  • Mo. 18.02. - Mi. 03.07.2019

1 Beim Schwerpunkt Schuleingangsdiagnostik werden im genannten Zeitraum weniger Stunden absolviert, dafür 4 zusätzliche Wochen nach den schulischen Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres.

Praxissemester 2020

Praktikumsphase für Grundschule/Inklusive Pädagogik1 und Gy/OS:

  • Mo. 24.02. - Mi. 15.07.2020

Sonderregelung für BA-Studierende

Das Praxissemester liegt im Master of Education. Die Immatrikulationsbescheinigung für den Master muss während der Anmeldephase zusammen mit dem Führungszeugnis im ZfLB vorgelegt werden.

Für fortgeschrittene Bachelorstudierende gibt es unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmeregelung. Wenn Sie das Führungszeugnis im ZfLB vorlegen, legen Sie bitte auch den Nachweis über 162 CP aus dem Bachelor (in denen die CP der Bachelorarbeit nicht enthalten sein dürfen) sowie einen Nachweis, dass Sie die Bachelorarbeit abgegeben haben, vor. Bis zum 10. Januar reichen Sie eine Bestätigung nach, dass die Bachelorarbeit bestanden wurde.

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