Gesundheit

Zum Wireless LAN (WLAN) auf dem Campus der Universität Bremen besteht eine Betriebsvereinbarung mit dem Personalrat. In deren Kontext sind seit 2001 insgesamt fünf Gutachten "zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch Funk-Netzwerke an der Universität Bremen" erstellt worden.

 

Grundsatz bei der Ausstattung ist, dass Access Points nicht in der Nähe von Dauerarbeitsplätzen angebracht werden sollen. Sollte es einen guten Grund geben einen Access Point dennoch in der Nähe eines Dauerarbeitsplatzes anzubringen, dann muss ein Mindestabstand von 2m zum Dauerarbeitsplatz eingehalten werden. Die Abstimmung neuer Positionen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden im Gebäude und dem Personalrat. Es werden nur die durch die vorgenannten Gutachten abgedeckten Access-Point-Modelle eingesetzt.

 

Das Zentrum für Netze (ZfN) beobachtet fortlaufend die wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich und wird ggf. tätig.

 

Auflistung der Gutachten (das aktuellste ist oben):