Mündliche Prüfungen über Webkonferenz-Systeme

Kurzbeschreibung

Mündliche Prüfungen, Referate, Fachvorträge und Präsentationen im Sinne des AT-BPO §9 können auch mit Hilfe von Video- und Webkonferenzsystemen durchgeführt werden. Hier zeigen wir, was dabei beachtet werden sollte.

Gruppengröße

Einzelpersonen oder Gruppe

Vorgehensweise und digitale Werkzeuge

Die Prüfung muss über eine von der Universität Bremen angebotene Video-Lösung realisiert werden (siehe VC-Policy). Für Prüfungen in BigBlueButton können in Stud.IP Studiengruppen eingerichtet werden, zu denen dann nur die eingeladenen Teilnehmer*innen Zugang haben. Bei Zoom sollten ein Meeting-Passwort und ein „Warteraum“ eingerichtet sowie die Sicherheitseinstellungen beachtet werden. Ggf. teilen Sie den Prüflingen einen Telefonkontakt für den Fall mit, dass generelle technische Probleme auftreten.

Ablauf:

  1. Für Anmeldung und Terminabstimmung können die üblichen Verfahren verwendet werden, z.B. per Terminvergabe in Stud.IP oder Zulassung zum Kolloquium zur Bachelor- oder Masterarbeit.
  2. Alle Regularien und Abläufe der Prüfung werden im Vorfeld kommuniziert.
  3. Treffen im Meetingraum ca. 10 Minuten vor Prüfungsbeginn für einen Technikcheck bei allen Beteiligten: Audioqualität, Mikrofoneinstellungen, Videobild, ggf. geteilter Bildschirm. Sollte der Technikcheck oder die Problembeseitigung länger dauern, wird dies nicht auf die Prüfungszeit angerechnet.
  4. Zu Beginn authentifizieren sich alle Beteiligten per Webcam und amtlichem Lichtbildausweis.
  5. Die Regularien werden kurz rekapituliert. Es wird u.a. darauf hingewiesen, das auf keiner Seite eine Aufzeichnung erfolgen darf, sich die zu prüfenden alleine im Raum befinden müssen (Ausnahmen für Kleinkinder gewähren) und dass die Vorgaben insbesondere zu Täuschung und Ordnungsverstoß gemäß § 18 AT auch hier gelten.
  6. Eine mündliche Prüfung dauert meist zwischen 15 und 45 Minuten pro Prüfling. Der/die Besitzende protokolliert schriftlich die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse sowie evtl. aufgetretene technische Probleme.

Das Verfahren zur Unterzeichnung des Protokolls erfolgt in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss.

Vorteile

Der Vorteil dieser Prüfungsform liegt vor allem darin, dass individuell auf den Prüfling eingegangen und Themen im Vorfeld abgesprochen werden können. Gleichzeitig erlauben standardisierte Bewertungsraster eine vergleichbare Bewertung auch vieler Prüflinge.

Stolpersteine

Technische Probleme, eine unzureichende Internetanbindung oder fehlende Hardwareausstattung dürfen nicht zu Lasten der Studierenden gehen. Es sollten Alternativen (z.B. Präsenztermine) angeboten werden, ohne dass den Studierenden daraus Nachteile erwachsen. Prüfungen mit andauernden technischen Problemen müssen ggf. wiederholt werden.