BAföG

Nach dem 4. Fachsemester sind 90 CP dem BAföG-Amt nachzuweisen. Hierfür benötigen Sie den Ausdruck der erbrachten Prüfungsleistungen und das rosa BAföG-Formblatt (nach §48 BAföG). Diese Unterlagen legen Sie beim BAföG-Beauftragten Ihres Fachbereiches zum Ausfüllen vor.