Zuständigkeiten

Prinzipiell ist das Zentrale Prüfungsamt für alle Studierenden der Fachbereiche 6 - 12 sowie für alle Lehramtsstudierenden zuständig.

Es ist in 7 Geschäftsstellen organisiert. Die Zuordnung der einzelnen Studiengänge zu den Geschäftsstellen erfahren Sie hier.

Studierende der Fachbereiche 1 - 5 wenden sich bitte an das für Sie zuständige dezentralen Prüfungsamt.