FAQ

Allgemeine Informationen

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Antwort auf/zuklappen Wer kann sich um ein Deutschlandstipendium der Universität Bremen bewerben?

Es können sich Studierende der Universität Bremen um ein Deutschlandstipendium bewerben, die als ordentliche Studenten eingeschrieben sind und innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

Antwort auf/zuklappen Können sich auch Studienplatzbewerber/innen um ein Stipendium bewerben?

Ja, wenn Sie sich um einen Studienplatz für das Wintersemester 13/14 an der Universität Bremen beworben haben, können Sie sich um ein Deutschlandstipendium der Universität Bremen bewerben. Der Zulassungsbescheid bzw. die Einschreibbestätigung der Universität Bremen kann bis zum 31.08.2013 nachgereicht werden.

Antwort auf/zuklappen Können sich auch ausländische Staatsbürger bewerben?

Es können sich alle Studierende der Universität Bremen um ein Deutschlandstipendium bewerben, die als ordentliche Studenten eingeschrieben und innerhalb der Regelstudienzeit studieren. Die Staatsangehörigkeit und der Wohnsitz sind nicht relevant.

Antwort auf/zuklappen Sind Bewerbungen in englischer Sprache möglich?

Bewerbungen in Englisch sind zulässig, sofern die Studierenden in englischsprachigen Studiengängen immatrikuliert sind.

Antwort auf/zuklappen Sind Bewerbungen in einer Fremdsprache möglich?

Bewerbungen in Englisch sind zulässig, sofern die Studierenden in englischsprachigen Studiengängen immatrikuliert sind. Fremdsprachliche Beratung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Bewerbungen in anderen Fremdsprachen sind nicht zulässig.

Antwort auf/zuklappen Können sich auch Promotionsstudenten/innen bewerben?

Nein, Promotionsstudierende können sich nicht um ein Deutschlandstipendium bewerben. 

Antwort auf/zuklappen Können sich Studierende im Zweit-, Dritt- oder Aufbaustudium bewerben?

Ja, gemäß Stipendienprogramm-Gesetz (StipG)[PDF] (51 KB) ist es nicht relevant, ob sich die Studierenden im Erst,- Zweit- oder Aufbaustudium befinden. Entscheidend ist, dass die Studierenden als ordentliche Studierende immatrikuliert sind und innerhalb der Regelstudienzeit studieren.

Antwort auf/zuklappen Elternzeit!

Wer im Wintersemester 13/14 wegen „Elternzeit“ beurlaubt ist, kann sich auch um ein Deutschlandstipendium bewerben. Allerdings ist nachzuweisen, dass im Sommersemester 2013 Studienleistungen erbracht wurden.

Antwort auf/zuklappen Beurlaubung!

Stipendiaten, die sich für ein Semester beurlauben lassen, erhalten während des Urlaubssemesterns keine Förderung durch das Deutschlandstipendium. Eine Ausnahme bildet die Beurlaubung wegen "Elternzeit".

Antwort auf/zuklappen Bezug von BAföG!

Das Deutschlandstipendium wird einkommensunabhängig vergeben. BAföG-Empfänger/innen können sich somit um ein Deutschlandstipendium der Universität Bremen bewerben. Es ist aber mitzuteilen, in welchem Zeitraum BAföG gewährt wird.

Antwort auf/zuklappen Sonstige Begabten- und leistungsbezogene (materielle) Förderung

Eine Doppelförderung für Studierende, die bereits ein Begabten- und leistungsbezogenes Stipendium erhalten, ist ausgeschlossen, sofern die materielle Förderung 30,00 € pro Monat überschreitet.

Eine Aufstellung über die "Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium"[PDF] (104 KB) finden Sie hier.

 

Antwort auf/zuklappen Mobilitätsförderung im Rahmen von ERASMUS, DAAD etc.

Die Mobilitätsförderung durch Erasmus oder DAAD ist mit dem Deutschlandstipendium vereinbar. Ausführliche Informationen finden Sie hier[PDF] (104 KB).

Antwort auf/zuklappen Wann endet die Förderung?

Grundsätzlich endet die Förderung mit dem Ende der Regelstudienzeit.

Das Stipendium endet mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat oder die Stipendiatin:

  1. die letzte Prüfungsleistung erbracht hat,
  2. das Studium abgebrochen hat,
  3. die Fachrichtung gewechselt hat oder
  4. exmatrikuliert wird.

 

 

Antwort auf/zuklappen Kontakt zur Geschäftsstelle des Stipendienrats

Bewerber/innen, die eine persönliche Beratung durch die Geschäftsstelle des Stipendienrats wünschen, vereinbaren bitte via eMail einen Termin.

Das Bewerbungsverfahren

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Antwort auf/zuklappen Frist für einzureichende Dokumente: 15. August 2013!

Der Ausdruck der Online-Bewerbung, die unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung und sonstige Nachweise sind bis zum 15. August 2013 einzureichen. Später eingereichte Dokumente können nicht mehr berücksichtigt werden (Ausschlussfrist).

Die Online-Bewerbung ist im Zeitraum 23. Mai 2013 bis 31. Juli 2013 möglich.

Antwort auf/zuklappen Erkrankung und/oder Behinderung!

Die Studierenden haben mit der Bewerbung entsprechende Nachweise (Atteste etc.) einzureichen bzw. die Studierenden haben nachvollziehbar darzulegen, in welchem Maße die Erkrankung und/oder Behinderung ihr Studium beeinträchtigt.

Antwort auf/zuklappen Wie weise ich meine Leistungen nach?

Studienplatzbewerber reichen als Nachweis den letzten Abschluss ein (Abitur-, Bachelor- Diplom- oder Masterzeugnis).

Bereits immatrikulierte Studierende reichen einen Leistungsnachweis des Prüfungsamtes mit CP´s und Note ein. Als Nachweis wird auch ein aktueller PABO-Ausdruck akzeptiert.

Sollte Sie bereits eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen bzw. über eine längere Berufserfahrung (mind. 2 Jahre) verfügen, so sind entsprechende Nachweise einzureichen.

 

Antwort auf/zuklappen Ich habe bisher noch keine Noten!

Falls Sie aktuell im ersten oder zweiten Fachsemester studieren und können - bedingt durch Ihren Studiengang - noch keine Noten nachweisen, dann reichen Sie ersatzweise die Leistungen des letzten Abschlusses ein (Abitur-, Bachelorzeugnis etc.).

Antwort auf/zuklappen Unvollständige Bewerbungen!

Werden unvollständige Bewerbungen eingereicht, weil entsprechende Nachweise wie Zeugnisse, Geburtsurkunde des/der Kindes/er, Tätigkeitsnachweise etc. fehlen, fließen die Angaben nicht in die Bewertung ein. Die Bewerber/innen werden nicht informiert, dass die Bewerbung nicht vollständig ist.

Bewerbungen ohne die unterzeichnete Bewerbungsvereinbarung können nicht in dem Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

Antwort auf/zuklappen Können fehlende Unterlagen nachgereicht werden?

Ja, Studienplatzbewerber/innen können die Einschreibbestätigung oder den Zulassungsbescheid bis zum 31. August 2013 nachreichen.

Bereits immatrikulierte Studierende haben die Immatrikulationsbescheinigung für das Wintersemester 13/14 ebenfalls bis zum 31. August 2013 einzureichen.

Sonstige Nachweise, die die Online-Bewerbung zwingende ergänzen, sind bis spätestens 15. August 2013 einzureichen. Später eingereichte Nachweise können nicht mehr berücksichtigt werden.

Das Auswahlverfahren

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Antwort auf/zuklappen Wann ist das Auswahlverfahren abgeschlossen?

Das Auswahlverfahren zum Wintersemester 13/14 wird voraussichtlich Mitte September 2013 abgeschlossen sein. Die Bewerber/innen werden im September 2013 schriftlich informiert.

Antwort auf/zuklappen Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

Die einzelnen Bewerbungen werden anonym gemäß dem Bewertungsschema [PDF] (42 KB)der Stipendienordnung [PDF] (40 KB)bewertet. Auf dieser Basis werden zwei Ranglisten getrennt nach Grundständige (Bachelor, Diplom, 1. Staatsexamen) und Master erstellt.

Der Stipendienrat empfliehlt dem Rektor der Universiät Bremen, welche Bewerber/innen ein Deutschlandstipendium erhalten sollen.

Das Stipendium wird vom Rektor der Universität Bremen mittels eines Bewilligungsbescheides bewilligt.

 

Antwort auf/zuklappen Was sind die Bewertungskriterien der Universität Bremen?

Die Bewertungskriterien sind gemäß der Stipendienordnung[PDF] (40 KB) in drei Kategorien gegliedert: 

  1. Erbrachte Leistungen (o-8 Punkte),
  2. Engagement (0-4 Punkte),
  3. Aufwand und Beeinträchtigungen (0-6 Punkte).

Im Einzelnen werden die Punkte gemäß Beschluss des Stipendienrats wie folgt vergeben:

1. Erbrachte Leistungen (max. 8 Punkte)
Maximal fünf Punkte können für die Note sowie drei Punkte für berufliche und außerfachliche Qualifikationen erzielt werden.

Note           Punkte
Bis 1,29      5 Pkt
1,3-1,59     4 Pkt
1,6-1,89     3 Pkt
1,9—2,19    2 Pkt
2,2-2,59     1 Pkt
Über 2,60   0 Pkt

Bei Mehrfachstudiengängen wird eine CP-gewichtete Duchschnittsnote ermittelt.

2. Engagement (max. 4 Punkte)
Pro gesellschaftlichem- und sozialem Engagement oder Engagement in Interessenvertretungen kann ein Punkt erzielt werden.

3. Aufwand und Beeinträchtigungen (max. 6 Punkte)
Diese Kategorie berücksichtigt die persönliche Situation der Bewerber, wie zum Beispiel:

  • Kindererziehung,
  • Pflege von Angehörigen,
  • Einschränkungen / Beeinträchtigungen, die schnellere Qualifizierungszeiten oder bessere Noten verhindern,
  • Migrationshintergrund,
  • Studienbegleitende Erwerbstätigkeit,
  • Nichtakademikerhaushalt.

Insgesamt können in den drei Kategorien maximal 18 Punkte erzielt werden.