Zentrales Prüfungsamt für Sozial- und Geisteswissenschaften (ZPA)

Das ZPA ...

... ist zuständig für die Prüfungsangelegenheiten der Studiengänge der Fachbereiche 6 bis 12 sowie für alle Lehramtstudierenden unabhängig von der Fachbereichszugehörigkeit.

... bietet Ihnen für allgemeine Fragen oder das Einreichen von Unterlagen unsere Servicestelle an.

 

Geschäftsstellen

Für die Prüfungsverwaltung im ZPA sind je nach Studienfach verschiedene Geschäftsstellen zuständig.

Dezentrale Prüfungsämter

Für Prüfungsangelegenheiten die Fachbereiche 1 bis 5 betreffend, wenden Sie sich bitte an die dezentralen Prüfungsämter in den jeweiligen Fachbereichen.

Kontakt »

Eine Person bedient das Telefon.

Infos A bis Z »

Eine Pinnwand voller Flyer.

PABO-Login »

Ein Laptop und ein Notizbuch neben einer Topfpflanze auf einem Schreibtisch.

Datenblattcheck »

Computertastatur.

Aktuelles / Informationen

In der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 wird keine persönliche Beratung angeboten. Während der uni-weiten Betriebsruhe vom 24. Dezember 2025 bis zum 4. Januar.2026 sind wir nicht erreichbar.

Auch unser Briefkasten ist vom 23. Dezember 2025 (12 Uhr) bis 5. Januar 2026 (8 Uhr) nicht zugänglich. Bitte nutzen Sie den Postweg.

Das Team des ZPA wünscht Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins Jahr 2026

Informationen für das Wintersemester 2025/2026

  • Informationen zum laufenden Semester

    Hier finden Sie Informationen für das Wintersemester.

    Dateiname: Semesterstartmail__Studierende_WiSe25_26__deu_engl_Okt._25.pdf
    Änderungsdatum: 06.10.2025

Gemäß § 13 Abs. 2 der Allgemeinen Teile der Bachelor- bzw. Masterprüfungsordnungen vom 11.06.2025 sind die Fristen zur Anmeldung und Abmeldung ausschließlich abhängig von den Angaben im Prüfungsplan.

Für jedes Fach existiert ein eigener Prüfungsplan.

Die Fristen für die Prüfungen Ihres Faches können Sie unter diesem Link nachschlagen.

WochentagSprechzeiten GeschäftsstellenÖffnungszeiten Servicestelle
Montag10:00 - 12:00 Uhr 
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag10:00 - 12: 00 Uhr 
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

 

Ab dem 01. Dezember 2020 steht das PIN/TAN-Verfahren nicht mehr zur Verfügung.

Der Login im PABO-Portal erfolgt mit den Zugangsdaten, welche Sie auch beispielsweise im MOIN-Portal nutzen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die maschinell erstellte Notenbescheinigung der Universität Bremen ist ohne Siegel und Unterschrift gültig.

Die Echtheit des Datenblattes kann auf der Webseite mit der Adresse www.uni-bremen.de/pabo/datenblattcheck unter Verwendung der ID und des Kennwortes überprüft werden.

Aus Sicherheitsgründen wird ab dem 17.02.2020 der Versand und der Empfang von E-Mail-Anhängen, die ausführbaren Programmcode enthalten, von den Mailservern des ZfN und der Uni-Verwaltung blockiert!

Aus Sicherheitsgründen dürfen daher nur noch diese Dateiformate verwendet werden:

  • *.docx,
  • *.dotx;
  • *.xlsx,
  • *.xltx;
  • *.potx,
  • *.ppsx,
  • *.pptx

Folgende Endungen in Dateianhängen werden nicht zugestellt (geblockt):
*.doc, *.docm, *.dot, *.dotm; .*xla, *.xlam, *.xls, *.xlsb, *.xlsm, *.xlt, *.xltm, *.xlw; *.pot, *.potm, *.ppa, *.ppam, *.pps, *.ppsm, *.ppt, *.pptm, *.exe, *.com, *.bat, *.ps1, *.cmd, *.hta, *.pif, *.scr, *.scf, *.psc1, *.vbs, *.inf, *.acm, *.ax,
*.cpl, *.dll, *.drv, *.efi, *.mui, ,*.mht, *.mhtml, *.ocx, *.sys, *.tsp, *.sct, *.vb, *.vbe, *.ws, *.wsf, *.paf, *.msi, *.jse, *.msp, *.mst, *.msc'

Alles online

Über das Portal „Prüfungsamt Bremen Online (PABO)“ erledigen Studierende Standardvorgänge wie An- und Abmeldungen und können sich jederzeit aktuelle Leistungsübersichten ausdrucken.

A bis Z des Prüfungswesens

Weitere Informationen zum Studium

Nachteilsausgleich

Behinderte und chronisch kranke Studierende haben das Recht, Prüfungen unter vergleichbaren Bedingungen wie andere Studierende abzulegen. Dafür braucht es manchmal individuelle Regelungen und Maßnahmen, die beim Prüfungsausschuss beantragt werden.

Anerkennungen

Über Anerkennungen und Anrechnungen entscheiden die einzelnen Anerkennungsbeauftragten der Studienfächer oder Fachbereich. Die Allgemeinen Teile der Prüfungsordnungen treffen Aussagen dazu, was anerkannt werden kann – von anderen Hochschulen und auch von außerhalb.

Credit Points (CP) ...

… gibt es für jede bestandene Prüfung, sie zeigen den quantitativen Studienfortschritt an. Bis zu einem Masterexamen müssen 300 CP erworben werden, meist 180 davon im Bachelorstudium. Durch das „European Credit Transfer and Accumulation System“ gelten CPs europaweit.

Endgültig nicht bestanden

Wer nach Ablauf der Wiederholungsfrist eine Prüfung endgültig nicht bestanden hat, wird durch die Universität exmatrikuliert. Beratung und Informationen zu Ihren Möglichkeiten nach einem endgültigen Nichtbestehen bietet die Zentrale Studienberatung an.