Sie beginnen ein Masterstudium zum Sommersemester 2013, und können noch nicht alle Zulassungsvoraussetzungen nachweisen:
Wenn Sie bereits im Wintersemester 2012/13 an der Universität Bremen immatrikuiert waren, besteht die Möglichkeit, sich noch einmal die Semesterunterlagen für den Bachelor ausstellen zu lassen. Bitte besuchen Sie uns dazu in unserer Sprechzeit. Für externe Bewerber können wir diesen Service leider nicht anbieten, bitte reichen Sie uns schnellstmöglich Ihre fehlenden Nachweise gem. Zulassungsbescheid ein, damit wir auch Ihnen die Semesterunterlagen ausstellen können.
Für alle fachwissenschaftlichen Masterstudiengänge ist eine Onlinebewerbung erforderlich!
Dieses neue Bewerbungsverfahren hat für Sie viele Vorteile:
Bitte nutzen Sie für ihre Bewerbung nicht den Papierantrag für fortgeschrittene Masterbewerber! (Informationen über fortgeschrittene Masterbewerber finden Sie in unseren FAQ). Falls Sie sich als Anfänger/Anfängerin mit diesem Antrag bewerben sollten, kann Ihre Bewerbung leider nicht als formgerecht angesehen und somit nicht berücksichtigt werden!
Ein Masterstudium dient der fachwissenschaftlichen Vertiefung oder Erweiterung der mit dem Bachelorabschluss erworbenen Qualifikation. Fachwissenschaftliche
Masterstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von drei oder vier Semestern und setzen stets ein erfolgreich abgeschlossenes Studium auf Bachelor-Niveau voraus.
Je nach Schwerpunktsetzung wird zwischen eher forschungs- oder anwendungsorientierten Masterstudiengängen unterschieden.
Die Aufnahme in einen Masterstudiengang erfolgt stets nach einem fachlich entsprechenden Bachelor-Abschluss bzw. einer vergleichbaren Leistung. Sie können sich aber schon bewerben, wenn Sie sich im Endstadium eines Bachelorstudiums befinden!
Darüber hinaus müssen auch zulassungsspezifische Voraussetzungen wie z.B. Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Detailierte Informationen finden Sie auf den Seiten der Studiengänge und in den Aufnahmeordnungen.
Abweichend von den Aufnahmeordnungen der Masterstudiengänge gilt folgendes:
Der Zugang zu einem nicht weiterbildenden Masterstudiengang setzt voraus, dass ein berufsqualifizierendes Hochschulstudium absolviert und alle Studien- und Prüfungsleistungen für den Abschluss spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn des Masterstudiengangs - also am 28.10.2013 für das Wintersemester bzw. am 16.04.2013 für das Sommersemester- vorliegen müssen.
Antrag nur für fortgeschrittene Masterbewerber/-bewerberinnen
Zentrale Studienberatung
Finanzierung & Stipendien
Universität Bremen
SfSI
Bibliothekstr.1
28359 Bremen
Tel:0421-218 61002