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Informationen zur neuen DV "ortsflexibles Arbeiten"

Zum 1. September 2023 ist die neue Dienstvereinbarung „Ortsflexibles Arbeiten“ des GPR in Kraft getreten, die auch an der Universität und der SuUB zwingend anzuwenden ist.

Daraus folgt, dass ab sofort keine Neuanträge an der Universität nach der bisherigen Vereinbarung „büro mobil – mobile office“ gestellt werden können.
An der SuUB sind analog dazu keine Anträge zur Telearbeit mehr möglich.
Alle bereits bewilligten Anträge behalten allerdings ihre Gültigkeit – längstens bis zum 31. August 2025.

Für das ortsflexible Arbeiten gibt es die zwei Varianten „Homeoffice“ und „Mobile Arbeit“. Diese können auch beide miteinander kombiniert werden. In der Tabelle ist der Unterschied zwischen den beiden Varianten einmal grob dargestellt:

HomeofficeMobile Arbeit
Regelmäßig und wiederkehrend planbar an einem festen Arbeitsplatz (in der Regel von zu Hause) innerhalb Deutschlands;
festgelegte oder flexible Wochentage, auch halbtags oder blockweise möglich;
Unregelmäßig und sporadisch nicht planbar an beliebigen Orten innerhalb Deutschlands;
temporär auch gebündelt für längeren Zeitraum
Individuelle Vereinbarung und Mitbestimmungsverfahren erforderlichOhne Antrag zwischen Führungskraft und Mitarbeiter:innen zu vereinbaren
Bereitschaft zur Teilnahme am Desksharing 


Aktuell befinden wir uns noch mit der Unileitung in Abstimmungsgesprächen über die Umsetzung der DV.
Für Ende November ist eine Infoveranstaltung zur DV geplant. Wer vorher Fragen hat, kann uns gerne jederzeit kontaktieren.

Weiterführende Informationen:
DV „Ortsflexibles Arbeiten“
Antrag Individualvereinbarung zur Arbeit im Homeoffice
Handlungshilfe zur DV
 

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Aktualisiert von: Personalrat