Abläufe und Formalitäten

Anmeldung an der Universität Bremen: Nach der Deadline am 15.02. werden Ihre Unterlagen von der Erasmusbeauftragten geprüft. Sie erhalten bis spätestens Mitte März dann über das Bewerbertool Mobility Online die Rückmeldung, ob Sie den Platz an Ihrer Wunschuniversität erhalten. Diesen können Sie ebenfalls über Mobility Online annehmen und sich somit an der Universität Bremen als Erasmus-Studierende registrieren.

Anmeldung an der Gast-Universität: Nun müssen Sie sich den Anmeldeformalitäten der Gast-Universität widmen, die Sie meist im April oder Mai per E-Mail persönlich kontaktieren. Danach sind Sie auch bei der Gast-Universität als Erasmus-Studierende registriert.

Hinweis Spätbewerbung: Spätbewerbungen sind nur möglich, solange die Fristen der Gast-Universität noch nicht überschritten sind. Diese variieren zwischen den Universitäten. Anmeldungen für das Wintersemester sind meist im April und Mai, für das Sommersemester von April bis Oktober möglich. Das heißt, wenn Sie die Bewerbungsdeadline vom 15.02. verpasst haben, können Sie sich noch bis etwa Mai für das Wintersemester und bis etwa Oktober für das Sommersemester bewerben. Klarer Nachteil der Spätbewerbung ist, dass Sie sich nur auf Restplätze bewerben können. Eine Liste der Restplätze finde Sie unter Downloads. Falls Sie sich noch für einen Restplatz im Wintersemester 2020 oder Sommersemester 2021 bewerben möchten, kontaktieren Sie uns.

Weitere Informationen: Diese und weitere Schritte, Formalitäten und Fristen sind in einem Dokument des International Office festgehalten. Dieses finden Sie auf der Homepage des International Office im Downloadmenü.

Learning Agreement – Before the Mobility: Bevor Sie ins Ausland gehen, müssen Sie über Mobility Online noch ihr Learning Agreement "Before the Mobility" erstellen. In diesem werden alle Kurse festgehalten, die Sie planen, an der Gast-Universität zu belegen (Abschnitt „Study Plan at Receiving Institution“). Im Abschnitt „Study Plan at Sending Institution“ tragen Sie ein, als was Sie sich den Kurs an der Universität Bremen anrechnen lassen möchten. Generell gilt: Jeder Kurs kann problemlos als General Studies angerechnet werden – hierfür tragen Sie einfach General Studies bei „Component title“ ein. Wollen Sie mit einem im Ausland besuchten Kurs einen (Wahl-)Pflichtkurs ersetzen, so sprechen Sie dies unbedingt vor Ihrem Aufenthalt mit der Erasmusbeauftragten ab. Denn ob dies möglich ist, hängt von dem jeweiligen Kurs ab. Zuletzt muss das Learning Agreement von Ihnen, der Erasmusbeauftragten der Soziologie hier vor Ort sowie der Erasmusbeauftragten der Gast-Universität über Mobility Online digital unterschrieben werden, BEVOR Sie ins Ausland gehen. In einigen Fällen nutzen die Gast-Universitäten das Mobility Online Tool noch nicht für die Erasmus-Bewerbung und das Learning Agreement muss als PDF an den Erasmusbeauftragten weitergeleitet werden. 

Learning Agreement – During the Mobility: Da Kurse mitunter ausfallen, verschoben werden oder neue hinzukommen, haben Sie mit dem Abschnitt „Learning Agreement – During the Mobility“ über Mobility Online die Möglichkeit, Ihre Kurswahl zu Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes anzupassen. Auch hier gilt wieder: Sie benötigen die Unterschrift von der Erasmusbeauftragten der Soziologie in Bremen sowie die Unterschrift der/des Erasmusbeauftragten an der Gast-Universität. Und wichtig: Die Änderungen müssen innerhalb der ersten vier Wochen Ihres Aufenthaltes erfolgen.

Für die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Fach Soziologie (B.A.) oder Soziologie und Sozialforschung (M.A.) gibt es mehrere Möglichkeiten.

Eine Anrechnung im General Studies-Bereich ist sehr flexibel möglich. Es gibt keine Beschränkungen für die Anrechenbarkeit von Kursen, für die Sie ECTS-Punkte erworben haben. Darüber hinaus kann im Einzelfall geprüft werden, ob ein Kurs auch im Wahlpflichtbereich anerkannt werden kann (z.B. im BA im Bereich "Fortgeschrittene Empirische Methoden" oder "Spezielle Soziologien"). Damit dieser Prozess reibungslos verläuft, sollten Sie dringend bei der Erstellung Ihrer Learning Agreement (before/during the Mobility) mit ihrer Erasmusbeauftragten im Austausch stehen (dies muss also VOR dem Auslandsaufenthalt passieren).

Nachdem Sie alle Kurse an der Gast-Universität abgeschlossen haben, erhalten Sie von der Gast-Universität eine Art Zeugnis, das sogenannte Transcript of Records. In diesem sind alle Ihre belegten Kurse inklusive Credit Points und ggf. Noten enthalten.

Um sich die Kurse hier in Bremen anrechnen zu lassen, benötigen Sie den Anerkennungsantrag (Download: Homepage des Zentralen Prüfungsamtes (ZPA)).

Nach Vereinbarung eines Termins, legen Sie der Erasmusbeauftragten den ausgefüllten Anerkennungsantrag, das Learning Agreement (before/during the Mobility) sowie Ihr Transcript of Records vor. Sie rechnet ggf. Ihre Noten um und prüft abschließend die Anrechenbarkeit Ihrer Kurse. Eine Kopie des Anerkennungsantrags ist bei Mobility Online hochzuladen. Den unterschriebenen Antrag können Sie dann beim Prüfungsamt einreichen, damit die Kurse auch in Ihrem Transcript of Records bei PABO erscheinen.

Kontakt für Studierende

Dr. Insa Pruisken

UNICOM-Gebäude
Raum 9.1030
Mary-Somerville-Str. 9

E-Mail: erasmus-sociology@uni-bremen.de

Offene Sprechstunde ab 15.10.2023: (Ohne Anmeldung)

Dienstags 10-11:30 Uhr

In den Semesterferien:

Nach Absprache