Versicherung
Personenschäden
- Versicherungsansprüche von Teilnehmer*innen am Sportbetrieb sind bei der jeweiligen Krankenversicherung geltend zu machen.
- Es besteht keine Unfallversicherung über den Hochschulsport.
- Die Universität und der Verein für Hochschulsport übernehmen keine Haftung.
Sachschäden
- Bei Diebstählen und Sachschäden ist jede Haftung der Universität und des Vereins für Hochschulsport ausgeschlossen.
- Wegen der erhöhten Diebstahlgefahr in den Umkleidekabinen weisen wir darauf hin, keine Wertsachen in den Umkleidekabinen zu belassen.
Programmänderungen
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung der ausgeschriebenen Kurse. Bei zu geringer Beteiligung (in der Regel unter 12 Teilnehmer*innen) können Kurse zusammengelegt werden oder ausfallen.
- Die gezahlten Gebühren werden nur bei einem Gesamtausfall des Kurses erstattet.
- Kurzfristige Programmänderungen sind möglich.
- Ausgefallene Kurse können nachgeholt werden, sofern der Ausfall in der Verantwortung des Vereins für Hochschulsport liegt. Dieses gilt jedoch nicht für Ausfälle infolge sog. "Höherer Gewalt" wie z.B. Unbenutzbarkeit der Sportstätten durch kurzfristige, nicht vorhersehbare Ereignisse, kurzfristige Erkrankungen von Kursleitenden, die eine Vertretung nicht ermöglichen, etc.
Wichtige Hinweise zu den Hallen und zu den benutzten Geräten
- Die in den Kursen benutzen Geräte und Materialien sind pfleglich zu behandeln und wieder sorgsam zu lagern.
- Nur die Kursleitenden sind berechtigt, Geräte etc. auszuleihen.
- Ein Betreten der Hallen mit Straßenschuhen ist untersagt.
- In den Hallen der Rhythmischen Sportgymnastik (RSG) stehen dem Hochschulsport drei Hallen zur Verfügung. Es ist unbedingt darauf zu achten (wir sind Gast!), dass die RSG-Hallen und der RSG-Ballettsaal nur in Sportkleidung und mit weißen, sauberen Socken betreten werden darf. Im Ballettsaal kann auch barfüßig Sport betrieben werden.
Bitte beachtet auch unsere Hinweise zu den Teilnahmebedingungen.