Ich brauche arbeitsmedizinische Vorsorge / Untersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wenn Sie durch die Arbeit bestimmten Gefahren und Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind kann daraus für Sie ein Anspruch - und für Ihren Arbeitgeber eine Verpflichtung - zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entstehen. Die Anlässe sind im Anhang der ArbMedVV aufgelistet (siehe rechts); Beispiel sind etwa Lärm oder erhöhte Infektionsrisiken. Grundlage der Entscheidung über die Vorsorge ist die Gefährdungsbeurteilung.

Bei der Vorsorge wird ihre Arbeitssituation und ihre medizinische Vorgeschichte besprochen, und soweit nötig, technische oder körperliche Untersuchungen durchgeführt. Untersuchungen, insbesondere schmerzhafte wie Blutentnahme, sind natürlich freiwillig. Kern der Vorsorge ist die Beratung durch den Betriebsarzt. Wenn erforderlich können freiwillig weitere Maßnahmen folgen, etwa Schutzimpfungen. Die Vorsorge findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt.

Bei Problemen bei der Bildschirmarbeit können Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeit – G37“ in Anspruch nehmen. Wir untersuchen dabei Ihre Augen und beraten Sie umfassend rund um den Bildschirmarbeitsplatz. Diese Untersuchung bieten wir in unseren Räumen in der Universität an.

Bei Auslandsreisen könnten arbeitsmedizinische Vorsorge erforderlich sein, weitere Informationen finden Sie hier.

Auch ausserhalb der arbeitsmedizinischen Vorsorge, die der Arbeitgeber als Pflicht- oder Angebots-Vorsorge bereitstellen muss, können Sie sich zur Wunschvorsorge anmelden.

Die Anmeldung zur Vorsorge, Terminvergabe und die Pflege der Vorsorgekartei übernimmt das Referat02 (siehe Kasten rechts).

Die Vorsorge findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigten fallen keine Kosten an. Selbstverständlich gilt auch für die Vorsorge die ärztliche Schweigepflicht; der Arbeitgeber erhält unabhängig vom Ergebnis lediglich eine Teilnahmebestätigung.

Sonstige Untersuchungen / Eignung / Tauglichkeit

Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es noch andere Anlässe für eine Untersuchung durch den Betriebsarzt:

  • Beim Umgang mit Radioaktivität oder Strahlung ist beispielsweise eine jährliche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben.
  • Bei Nutzung gefährlicher Arbeitsgeräte, etwa von Gabelstaplern kann der Arbeitgeber nach berufsgenossenschaftlichen Regelungen eine medizinische Untersuchung der Eignung verlangen.
  • Wenn Sie beruflich LKW fahren brauchen Sie für den Führerschein bzw. dessen Verlängerung eine ärztliche Untersuchung. Als Arbeitsmediziner dürfen wir dafür auch die Augenuntersuchung durchführen.
  • Für Reise-/ Polar- / Tropen- / Expeditionstauglichkeit finden Sie Hinweise hier.

Bei all diesen Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchungen ist der Untersuchungsinhalt festgelegt und der Betriebsarzt kann das entsprechende Attest nur ausstellen, wenn Sie bei allen Untersuchungsschritten mitarbeiten (idR ist auch eine Blutentnahme enthalten).

Die Untersuchung findet in unserer Praxis, Bahnhofstr. 35, statt. Sie findet innerhalb der Arbeitszeit statt, für Sie als Beschäftigte oder Beschäftigten fallen keine Kosten an.

Die Anmeldung zur Untersuchung und Terminvergabe erfolgt über das Referat02 (siehe Kasten rechts).

 

Termine für Vorsorgen/Untersuchungen

Sekretariat

Referat02

Telefon: +49-421-218-60234

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