Ich brauche Schuhversorgung mit...

… Einlagen in Sicherheitsschuhe

Wenn Sie für die Arbeit Sicherheitsschuhe brauchen und nun zusätzlich orthopädische Schuheinlagen verordnet bekommen haben, dann dürfen Sie diese nicht einfach in Ihre Sicherheitsschuhe einlegen! Es würden sich die Eigenschaften des Schuhes  ändern – der Schuh wäre für den Einsatz nicht mehr zugelassen – und damit ihr Unfallversicherungsschutz gefährdet. Sie brauchen von Ihrem Arbeitgeber einen Sicherheitsschuh, der sich für die Einlagenversorgung eignet UND eine Orthopädieschuhmacher, der die Einlagen nach Herstelleranweisung gemäß DGUV Regel 112-191 (alt: BGR 191) herstellen kann.

Die Universität stellt Sicherheitsschuhe des Herstellers Atlas zu Verfügung. Alle Schuhe von Atlas sind für die Einlagenversorgung geeignet. Detaillierte Vorgaben für den Orthopädieschuhmacher findet man hier. Wenn Sie Schuhe eines anderen Herstellers tragen fragen Sie bitte diesen oder Ihren Fachverkäufer.

Die Kosten für die orthopädischen Schuheinlagen werden in der Regel beim Vorliegen von Gründen und nach mindestens 15 Beitragsjahren von der Rentenversicherung getragen. Seit 2018 übernimmt die Rentenversicherung jedoch keine Einlagen bei Knick-, Senk-Spreiz- oder Knick-Senk-Spreizfüßen. Bei Fußschäden durch einen Arbeitsunfall ist die Unfallkasse Bremen Kostenträger, ansonsten die Arbeitsagentur oder bei Schwerbehinderung das Integrationsamt.

PS: auch andere Einlagen, etwa Geleinlagen zur Dämpfung oder Lammfelleinlagen zur Wärmedämmung dürfen nicht in den Sicherheitsschuh!

PS: die gesetzliche Krankenversicherung finanziert zwei Paar orthopädische Schuheinlagen pro Jahr. Dazu brauchen Sie nur ein Rezept – allerdings wird ein Eigenanteil fällig. Sollten Sie diese Einlagen für Ihre Arbeitsschuhe verwenden wollen, dann müssen bei der Herstellung auch die Vorgaben des Herstellers gemäß DGUV Regel 112-191 (alt: BGR 191) eingehalten werden!

Konkret zum Ablauf:

Ich habe schon einen Schuh…

Gehen Sie mit einer Kopie des Rezeptes für ihre privaten Einlagen und ihrem Sicherheitsschuh zum Orthopädieschuhmacher und lassen einen Kostenvoranschlag erstellen. Wenn dieser Orthopädieschuhmacher Ihre Sicherheitsschuhe nicht versorgen kann, fragen Sie bitte beim Hersteller oder Ihrem Fachverkäufer, welcher Orthopädieschuhmacher in der Nähe zugelassen ist. Spezielle Hinweise zu Atlas Schuhen finden Sie hier.

Dann füllen Sie die Antragsformulare der Rentenversicherung aus: Grundantrag G0100 + Leistungsantrag G0133. Informationen dazu finden Sie unter G0103, G0132

Lassen Sie von ihrem Orthopäden den Befundbericht zum Antrag ausfüllen (leider gibt es für die einzelnen Bereich der DRV noch kein einheitliches Formular, siehe hier)

Lassen Sie Ihren Vorgesetzen die Notwendigkeitsbescheinigung ausfüllen G0134. Darin müssen die Sicherheitsanforderungen an Schuh genau angegeben werden.

Die verlinkten Antragsformulare sind vorausgefüllt, bitte prüfen Sie trotzdem die "Kreuzchen". Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden – oder nach Ausdrucken handschriftlich. Dann schicken Sie sie per Post an die Rentenversicherung. Die Einlage darf erst nach Kostenzusage bestellt werden, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Tipp: heben Sie sich Kopien der ausgefüllten Formulare für den Folgeantrag auf!

Ich habe noch keinen Schuh…

Wenn das Standard-Modell von Atlas passt, dann verfahren Sie weiter wie oben; alle Modelle von Atlas sind für die Einlagenversorgung geeignet. Wenn Sie ein anderes Exemplar im Fachhandel ausgesucht haben (ein evtl. Mehrbetrag gegenüber dem Standardmodell wäre dann von Ihnen zu zahlen – entsprechend den Regelungen der Universität), dann muss dieses ausdrücklich für die Einlagenversorgung gemäß DGUV Regel 112-191 (alt: BGR 191) zugelassen sein. Der Schuh muss den Anforderungen des Arbeitsplatzes so wie sie vom Arbeitgeber im Formular G0134 bescheinigt wurden genügen. Fragen Sie den Verkäufer, welcher Orthopädieschuhmacher für diesen Schuh orthopädische Einlagen anpassen kann. Das weitere Verfahren ist dann wie oben beschrieben. Die Rentenversicherung hat mit der Finanzierung des Schuhs nichts zu tun – sie zahlt nur die Einlage.


… spezielle Sicherheitsschuhe

Wenn Sie aus medizinischen Gründen spezielle orthopädische Schuhe tragen, dann sollen auch Ihre Sicherheitsschuhe am Arbeitsplatz diese Anforderungen erfüllen. Meist kann dazu ein spezielles Modell umgebaut werden; ein Sicherheitsmaßschuh ist nur in sehr seltenen Fällen notwendig. Die Kosten für die orthopädischen Schuheinlagen werden in der Regel beim Vorliegen von Gründen und nach mindestens 15 Beitragsjahren von der Rentenversicherung getragen. Bei Fußschäden durch einen Arbeitsunfall ist die Unfallkasse Bremen Kostenträger, ansonsten die Arbeitsagentur oder bei Schwerbehinderung das Integrationsamt. Der Arbeitgeber trägt den Kostenanteil, den er für einen normalen Sicherheitsschuh aufbringen müsste.

Lassen Sie Ihren Vorgesetzen die Notwendigkeitsbescheinigung G0134 ausfüllen. Darin müssen die Sicherheitsanforderungen an Schuh genau angegeben werden.

Suchen Sie im Fachhandel einen Sicherheitsschuh aus, der den Sicherheitsanforderungen ihres Arbeitsplatzes entspricht (also so, wie es Ihr Vorgesetzter im Formular G0134 bescheinigt hat) und der die entsprechenden Zurichtungen ermöglicht (Eignung nach DGUV Regel 112-191 (alt: BGR 191)). Beispielsweise ist vom Standardlieferanten Atlas Schuhe die Reihe „Ergo-Med“ geeignet.

Gehen Sie mit einer Kopie des Rezeptes für ihre privaten Schuh und der Modellbezeichnung für den gewünschten Sicherheitsschuh zum Orthopädieschuhmacher und lassen einen Kostenvoranschlag erstellen. Wenn dieser Orthopädieschuhmacher Ihre Sicherheitsschuhe nicht versorgen kann, fragen Sie bitte beim Hersteller oder Ihrem Fachverkäufer, welcher Orthopädieschuhmacher in der Nähe zugelassen ist. Bei Atlas können Schuhzurichtungen teils ab Werk gefertigt werden, siehe Webseite, unter "Orthopädische Zurichtungen")

Dann füllen Sie die Antragsformulare der Rentenversicherung aus: Grundantrag G0100 + Leistungsantrag G0133. Informationen dazu finden Sie unter G0103, G0132

Lassen Sie von ihrem Orthopäden den Befundbericht zum Antrag ausfüllen (leider gibt es für die einzelnen Bereich der DRV noch kein einheitliches Formular, siehe hier)

Die verlinkten Antragsformulare sind vorausgefüllt, bitte prüfen Sie trotzdem die "Kreuzchen". Sie können am Bildschirm ausgefüllt werden – oder nach Ausdrucken handschriftlich. Dann schicken Sie sie per Post an die Rentenversicherung. Der Schuh darf erst nach Kostenzusage bestellt werden, damit Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben.

Tipp: heben Sie sich Kopien der ausgefüllten Formulare für den Folgeantrag auf!

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Telefon: +49-421-218-60234

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