Dezernat 2 - Personaldezernat

Corona Update
Informationen zu arbeits- und dienstrechtlichen Regelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie auf den Seiten des Dezernat 2.
Informationen zu den Meldepflichten und aktuellen Maßnahmen der Universität Bremen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus finden Sie

Information zum Urlaubsrecht
Noch bestehende Ansprüche auf Erholungsurlaub, die im Jahr 2021 entstanden sind, verfallen grundsätzlich mit Ablauf des 30.09.2022, wenn sie nicht rechtzeitig vor diesem Datum beantragt und in Anspruch genommen werden.

Pauschale Beihilfe
für Beamtinnen und Beamte
Durch die Änderung des Bremischen Beamtengesetzes (BremBG) wurde mit der sogenannten Pauschalen Beihilfe eine weitere Alternative der Beihilfegewährung geschaffen.
Ab dem 1. Januar 2020 kann die Pauschale Beihilfe von bremischen Beamtinnen und Beamte beantragt werden...

Rahmenkodex: Vertragssituationen und Rahmenbedingungen
Am 15. November 2016 wurd der Rahmenkodex "Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen bremischen Hochschulen" von Herrn Scholz-Reiter als Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz unterzeichnet.
Willkommen beim Personaldezernat
Die Kolleginnen und Kollegen des Personaldezernats begleiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität vom Beginn ihrer Beschäftigung bis zum Ausscheiden.
Wir sind Ihre Ansprechpartner/innen in allen Personalfragen und wir unterstützen Sie bei allen personal- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten. Für weitere Informationen schauen Sie bitte in unsere Servicebereiche. Dort finden Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personaldezernats, sowie eine Übersicht der Zuständigkeiten nach Bereich/Institution. Unter Service von A-Z steht Ihnen ein alphabetisches Stichwortverzeichnis über die wichtigsten Themen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung. Für die Berechnung und Zahlung der Bezüge (Besoldung, Entgelt) sowie der Versorgungsbezüge der ehemaligen Beamtinnen und Beamten und die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften ist die Performa Nord zuständig. Einen entsprechenden Link finden Sie unter Service - Links.
Wir bemühen uns um einen kontinuierlichen Ausbau unseres Serviceangebotes für die Beschäftigten der Universität Bremen. Über konstruktive Hinweise dazu freuen wir uns.
Auf gute Zusammenarbeit!
Ihr Personaldezernat
Hinweise zu arbeits- und dienstrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Rundschreiben des Senators für Finanzen
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese
Aktualisierte Beiträge
21. Oktober
16. September
- Ansprechpartner-/innen
- Mitarbeiter:innen-Liste des Dezernats 2 (09/2021)
15. Juni
- NEU Formular Urlaubsantrag 2022