Dezernat 2 - Personaldezernat

Willkommen beim Personaldezernat

Die Kolleginnen und Kollegen des Personaldezernats begleiten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität vom Beginn ihrer Beschäftigung bis zum Ausscheiden.

Wir sind Ihre Ansprechpartner/innen in allen Personalfragen und wir unterstützen Sie bei allen personal- und beamtenrechtlichen Angelegenheiten. Für weitere Informationen schauen Sie bitte in unsere Servicebereiche. Dort finden Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Personaldezernats. Unter Service von A-Z steht Ihnen ein alphabetisches Stichwortverzeichnis über die wichtigsten Themen zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung. Für die Berechnung und Zahlung der Bezüge (Besoldung, Entgelt) sowie der Versorgungsbezüge der ehemaligen Beamtinnen und Beamten und die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften ist die Performa Nord zuständig. Einen entsprechenden Link finden Sie unter Service - Links.

Wir bemühen uns um einen kontinuierlichen Ausbau unseres Serviceangebotes für die Beschäftigten der Universität Bremen. Über konstruktive Hinweise dazu freuen wir uns.

Auf gute Zusammenarbeit!

Ihr Personaldezernat

Übergangs-und Ausnahmeregelungen von der Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitseit auf 41 Std. nach § 134 Bremeisches Beamtengesetzt sowie § 5 Absatz 1a Bremische Arbeitszeitverordnung und §24 Bremische Urlaubsverordnung

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte wird mit Wirkung vom 1. Juli 2026 auf 41 Stunden erhöht. Durch die Aufnahme von Übergangsregelungen für teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte sowie von Ausnahmemöglichkeiten von der Arbeitszeiterhöhung für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, für Beamtinnen und Beamte mit Erziehungs- und Pflegeaufgaben sowie für Beamtinnen und Beamte im Schichtdienst wird der besonderen Situation dieser Personenkreise Rechnung getragen. Bitte beachten Sie das beigefügte Rundschreiben inklusive des Antrags auf Ausnahme von der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (41-Stunden-Woche).

Ausführlichere Informationen zur Übergangs-und Ausnahmeregelung von der Erhöhung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit erhalten Sie >>hier<<

Den entsprechenden Antrag auf Ausnahme der 41-Std. Woche finden sie >>hier<< .  

Das Dezernat 2 bietet, in Zusammenarbeit mit dem AFZ, Auszubildenden aller Jahrgangsstufen regelmäßig eine Praxisstelle in den Bereichen Personalsachbearbeitung und Allgemeine Verwaltung an.

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Zuständigkeitenverzeichnis zum Download

Aktualisiert von: Dezernat 2