Formulare
A. Neueinstellung, Weiterbeschäftigung, Stundenaufstockung und Umsetzung
B. Einstellungsunterlagen
Nr. | Titel | English |
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20 | Erklärung zur Sozialversicherungspflicht (Stand 02/2021) | |
21 | Personalbogen (Deutsch/Englisch) | Personel data (Deutsch/Englisch) |
C. Weitere Formulare (alphabetisch)
Nr. | Titel | Application form English |
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30 | Antrag- und Abrechnungsformular für Forschungsexpeditionen auf See | |
31 | Beihilfeantrag | |
32 | Bildschirmarbeitsplatzbrille a) Antrag b) Anlage zum Antrag c) Merkblatt | |
33 | Elternzeit (Antrag) | |
34 | Erholungsurlaub, Dienst-/Arbeitsbefreiung (§29 TV-L), Pflege d. erkrankten Kindes, Bildungszeit (früher Bildungsurlaub) | |
35 | Flexiurlaub, Sonderurlaub nach § 28 TV-L (Antrag) | Special Leave (Application) |
36 | Jobticket a) Antrag b) Tarif c) Faxnummern d) Tarifplan VBN | |
37 | Krankmeldung (bei Arbeitsunfähigkeit) Info: Beim öffnen mit Firefox kommt es zu Problemen mit der beschreibbaren PDF-Datei. Bitte nutzen Sie in diesem Fall einen anderen Browser oder speichern Sie die PDF-Datei auf Ihrem Computer. | |
38 | Nebentätigkeitsanzeige | Notification of secondary employment |
39 | Pflegezeit (Antrag) | |
40 | Teilzeitantrag Beamte | |
41 | Urlaub während der Probezeit | |
42 | Antrag Projektverlängerung bei Unterbrechung | |
43 | Antrag auf Arbeitszeitreduzierung |
D. Fristen
Das Personaldezernat muss für die Bearbeitung von Einstellungen und Weiterbeschäftigungen eine Vielzahl unterschiedlicher rechtlicher und finanzieller Voraussetzungen prüfen und weitere Stellen (u.a. Stellenbereich, Drittmittelbereich, Personalrat, Frauenbeauftragte, Kanzler) der Universität beteiligen. Nicht zuletzt müssen auch die Arbeitsverträge vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bzw. des Termins der Weiterbeschäftigung von der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter unterschrieben werden. Für die ordnungsgemäße Bearbeitung bis zum Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungszeitpunkt bedarf es eines zeitlichen Vorlaufs von mindestens vier Wochen* zum Monatsbeginn bzw. zum 16. des Folgemonats vor geplanter Arbeitsaufnahme bzw. Weiterbeschäftigung. Diese vier Wochen sind jedoch für die abschließende Bearbeitung nur dann ausreichend, wenn alle erforderlichen Unterlagen im Personaldezernat vorliegen, d. h. erst bei Vorliegen des kompletten Antrags beginnt die 4-Wochen-Frist. Werden die vier Wochen nicht eingehalten, dann kann seitens des Personaldezernats die termingerechte Bearbeitung nicht verlässlich zugesichert werden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Anträge so kurzfristig eingehen, dass die notwendigen Prüfungen und Beteiligungen unter großem Zeitdruck erledigt werden müssen. Das kann auch dazu führen, dass bereits fristgerecht eingegangene Anträge von uns in der Bearbeitung zurückgestellt werden müssen, was regelmäßig zu Unverständnis und zusätzlichem Stress der Beteiligten führt. Zeitdruckt birgt auch stets die Gefahr einer erhöhten Fehleranfälligkeit.
Deshalb möchten wir auf diesem Weg appellieren, Anträge auf Einstellung und Weiterbeschäftigung rechtzeitig und vollständig, also wenigstens vier Wochen vor dem Einstellungs- bzw. Weiterbeschäftigungsdatum einzureichen. Dies berücksichtigt auch die Situation derjenigen, die eingestellt oder weiterbeschäftigt werden sollen oder deren Verträge aufgestockt werden soll.
*Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Fristen zurzeit auf mind. 8 Wochen verlängert worden!
Zuständigkeit
Personalsachbearbeiter*innen
Bitte die Fristen beachten!
Für die ordnungsgemäße Bearbeitung ist es zwingend notwendig, dass die Fristen eingehalten werden.