Besitzstand

Der Besitzstand sichert gewisse  Ansprüche,  die Beschäftigte im Rahmen des BAT erworben haben und in den TV-L übergeleitet wurden. Beispiele dafür können u.a. Ortszuschlage, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege sowie Vergütungsgruppenzulagen sein.

Aktualisiert von: Dezernat 2