Kindergeld

Die Zuständigkeit für die Kindergeldsachbearbeitung wird ab dem 01.12.2018 nicht mehr von der Landesfamilienkasse bei der Performa Nord, sondern  von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden.

Davon unberührt bleibt die Bearbeitung des kindbezogenen Familienzuschlages für Beamtinnen und Beamte sowie der Besitzstandszulage für Arbeitnehmer; für diese  Bereiche bleibt weiterhin die Familienkasse bei der Performa Nord zuständig.

Beschäftigte, die länger als 6 Monate angestellt sind, können das Kindergeld über die Landesfamilienkasse beantragen. Die Antragstellung durch den Partner des/der Beschäftigten ist nicht möglich.

Anträge und Merkblätter zum Kindergeld erhalten Sie hier.

Kontakt:

Buchstaben A - Haup
Frau Mehrtens
Tel. 361-10593

Buchstaben Hauq - Kreb
Frau Desiré
(Teilzeit bis 12:00 Uhr)
Tel. 361-79630

Buchstaben Krec - Rus
Herr Disselhoff
Tel. 361-79631

Buchstaben Rut - Z
Frau Gellert
Tel. 361-2303

Kinder unter 18 Jahren
Frau Struck
Tel. 361-87096

Alle Beschäftigten, deren Beschäftigungsverhältnis kürzer ist oder deren Partner das Kindergeld beantragt, wenden sich bitte an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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Aktualisiert von: Dezernat 2