Fachausschuss Ethik
Fachausschuss Ethik am Fachbereich 11
Der Fachbereich 11 hat in Abstimmung mit der Ethikkommission der Universität Bremen ein vereinfachtes Ethikverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko eingeführt. Der vom Fachbereichsrat gewählte Fachausschuss Ethik berät die eingereichten Kurzanträge und empfiehlt der Ethikkommission bei minimalem Risiko ein positives Votum. Die Grundlage dafür ist die am 14.05.2025 verabschiedete Neufassung der Ethikordnung der Universität Bremen.
Kurzantragsverfahren für Forschungsvorhaben mit minimalem Risiko
Das Kurzantragsverfahren wurde entwickelt, um die Ethikkommission der Universität Bremen zu entlasten und ihr mehr Zeit für die Bearbeitung komplexer Anträge zu ermöglichen. Da immer mehr peer-reviewte Zeitschriften und Forschungsförderungseinrichtungen auch für ethisch unbedenkliche Vorhaben ein positives Ethikvotum fordern, ist das Antragsvolumen stark gestiegen.
Das verkürzte Verfahren steht Forschenden des Fachbereichs 11 für Forschungsvorhaben zur Verfügung, bei denen absehbar höchstens minimales Risiko für alle Beteiligten entsteht und bei denen dennoch ein Ethikvotum erforderlich ist. Durch das Kurzverfahren können ethisch unbedenkliche Forschungsvorhaben schneller bearbeitet werden, während gleichzeitig die ethischen Standards gewahrt bleiben.
So stellen Sie einen Kurzantrag:
Für einen Kurzantrag müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Sie müssen am Fachbereich 11 tätig sein und keines der Ausschlusskriterien (Checkliste 2.1. auf dem Kurzantrags-Formular) darf auf Ihr Forschungsvorhaben zutreffen. Promovierende am FB 11 können Kurzanträge stellen, wenn sie als Doktorand:innen an der Universität Bremen angenommen sind und ein formloses Schreiben einer/s Betreuenden beilegen (Ethikordnung §3, Abs. 3). Für Forschungsvorhaben im Rahmen von Masterarbeiten am FB 11 können nur die jeweiligen Betreuenden Anträge stellen (Ethikordnung §3, Abs. 4). Forschende aus anderen Fachbereichen können Kurzanträge an den Fachausschuss ihres jeweiligen Fachbereichs stellen (wenn verfügbar) oder reguläre Anträge an die Ethikkommission richten. Für Vorhaben, auf die eines der Ausschlusskriterien zutrifft, ist ebenfalls wie gehabt ein Antrag an die Ethikkommission notwendig.
Laden Sie die aktuelle Version der Anleitung, das Kurzantrags-Formular und die aktuelle Version der Datenschutz-Checkliste der Rechtsstelle der Universität Bremen (Anmeldung zum internen Bereich der Uni-Homepage notwendig) herunter. Füllen Sie alle Unterlagen aus, folgen Sie allen Schritten der Anleitung, fügen Sie Studieninformationen und Fragebogen / Instrumente bei, fügen Sie alle Dokumente in eine pdf-Datei zusammen (Name: YYMMDD_Name.pdf) und schicken Sie diese Datei an ethik11protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an ethik11protect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Mitglieder des Fachausschusses Ethik und Vertretende:
Statusgruppe Hochschullehrer:innen
Mitglieder:
Prof. Dr. Benjamin Schüz (Vorsitzender)
Prof. Dr. Nadira Faber (stellvetretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Melanie Böckmann
Prof. Dr. Cornelia Frank
Vertretung durch:
Prof. Dr. Birte Berger-Höger
Prof. Dr. Gabriele Bolte
Prof. Dr. Barbara Cludius
Prof. Dr. Ingrid Darmann-Finck
Prof. Dr. Ansgar Gerhardus
Prof. Dr. Bettina von Helversen
Prof. Dr. Markus Janczyk
Prof. Dr. Louisa Kulke
Prof. Dr. Wolf Rogowski
Prof. Dr. Julia Stern
Prof. Dr. Lars White
Statusgruppe wissenschaftliche Mitarbeiter:innen
Mitglieder:
Dr. Solveig Hansen (stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Birgit Mathes (stellvertretende Vorsitzende)
Vertretung durch:
Janissa Altona
Prof. Dr. Karin Bammann
Dr. Daniel Bratzke
Dr. Thomas Cordes
Ludwig Danwitz
Dr. Stefanie Dreger
Dr. Stefanie Helmer-Ohlmeier
Dr. Oliver Lange
Dr. Heinrich Liesefeld
Dr. Christian Panitz
Dr. Sebastian Partsch
Frau Imogen Weidinger
