Innenrevision

Das Logo der Universität Bremen an der Fassade der Glashalle.

Die Innenrevision ist eine hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung der Universität Bremen und als Stabstelle direkt dem Kanzler unterstellt.

Die Innenrevision ist unabhängig und hat bei der Ausübung iher Tätigkeit ein vollständiges und uneingeschränktes Informationsrecht. Sie besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Bremen. Die Innenrevision ist verpflichtet, über alle bekannt gewordenen Sachverhalte Verschwiegenheit zu wahren.

Der Leiter der Stabstelle Innenrevision ist zugleich Anti-Korruptionsbeauftragter der Universität. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für alle Fragen und Maßnahmen rund um das Thema Korruption und deren Prävention.

Aufgaben

Die Innenrevision der Universität Bremen berät und unterstützt die Universitätsleitung bei der Überwachung der Einhaltung der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der Überprüfung der Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufe auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Im Rahmen von Prüfungsverfahren werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen Vorschläge zur Mängelbeseitigung erarbeitet.

Die Innenrevision prüft die Verwendungsnachweise der Drittmittelprojekte (DAAD, BUND) sowie die Kostenaufstellungen von Forschungsprojekten mit Mitteln der Europäischen Union auf der Grundlage der jeweils gültigen Finanzrichtlinien und erteilt anschließend die Audit-Zertifikate. Zudem gehören die Prüfung der Geldannahmestellen und der Handkassen zu den Aufgabenfeldern der Innenrevision.

Der Leiter der Stabsstelle ist zugleich der Antikorruptionsbeauftragte der Universität Bremen. In dieser Funktion ist er Ansprechpartner für alle Fragen und Maßnahmen rund um das Thema Korruption und deren Prävention.

    Gesetzliche Grundlagen

    Am 10. November 2010 hat die Bremische Bürgerschaft im Rahmen einer Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) eine gesetzliche Grundlage für die Innenrevisionen der bremischen Verwaltung beschlossen.

    Weiterführende Informationen: