EU Audit

Audit-Zertifikate

Im EU-Förderprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) hat jeder Zuwendungsempfänger eine Prüfbescheinigung  (Certificate on the Financial Statement CFS) mit dem abschließenden Finanzbericht am Ende des Projekts zu erstellen, falls er eine Fördersumme von mindestens 325.000 € erreicht. Die Prüfbescheinigungen dienen dazu, die korrekte Abrechnung der erstattungsfähigen Kosten im Projekt nachzuweisen. Ausschlaggebend für diese Summe sind hierbei die vom einzelnen Zuwendungsempfänger kumulativ in den Finanzberichten geltend gemachten direkten Kosten.

Die Form der Prüfbescheinigungen ist in Annex V der Finanzhilfevereinbarung ("grant agreement") geregelt. Neben der Leistungsbeschreibung, die z. B. Gegenstand und Grund des Auftrags verifiziert, sind dort auch die vom Prüfer vorzunehmenden Prüfungshandlungen beschrieben.

Dieses Audit wird an der Universität Bremen von der Innenrevision durchgeführt.