Vorgesetzte

Informationen für Führungskräfte und Vorgesetzte der Universität Bremen

Eigeninteressen von Führungskräften und Vorgesetzten an betrieblicher Suchtprävention in ihrem Bereich

Probleme mit Nikotin, Alkohol, Medikamenten, Drogen, Essen, Arbeiten, Mediennutzung,... sind weit verbreitet. Sie haben negative Folgen für die betroffenen Personen, das berufliche und private Umfeld sowie für die Leistungsfähigkeit.

Für die Auswirkungen von problematischem Alkoholkonsum und Alkoholkrankheit auf die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten liegen wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,  die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen und die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung weisen regelmäßig darauf hin:

  • Etwa 5 % der Arbeitnehmer sind alkoholabhängig, bei Führungskräften bis zu 10%.
  • Bis zu 10 % der Beschäftigten konsumieren problematisch Alkohol.
     
  • Bei problematisch Konsumierenden tritt ein etwa 25%iger Verlust der Arbeitsleistung ein.

Gut Vorzubeugen und wenn nötig früh auf Auffälligkeiten zu reagieren, lohnt sich daher für alle Beteiligten.

 

Ein Beispiel für das Vorgehen aus der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg wurde in der Deutschen Universitätszeitung veröffentlicht und kann hier nachgelesen werden.

 

Arbeitsschutz & Suchtprävention

Die Rechtslage

Arbeitsschutzgesetze regeln, dass Arbeitgeber Arbeitsbedingungen so gestalten, dass die Gesundheit ihrer Beschäftigten geschützt ist, sie nicht durch Fehlbelastung oder Unfall Schaden erleiden, sowie das Vorgehen bei Notfällen wie Brand oder Erste-Hilfe-Bedarf organisiert ist. Vorgesetzte nehmen für ihren Bereich diese Pflichten war.  
Die wichtigsten Instrumente sind dabei die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) sowie die Information und Anweisung (Unterweisung) der Beschäftigten.

  • In Gefährdungsbeurteilungen werden Suchtrisiken (wie zeitliche oder inhaltliche Überforderung) berücksichtigt und geeignete Schutzmaßnahmen (wie Weiterbildung) eingeleitet.
  • In Unterweisungen werden Mitarbeitende über Suchtrisiken der Arbeit, Schutzmaßnahmen und über betriebliche Regeln, z.B. das Alkoholverbot und das Konzept der Punktnüchternheit informiert.
  • Vorgesetzte übertragen keine Aufgaben an Mitarbeitende oder Studierende, die z.B. durch Berauschung erkennbar nicht in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuüben.  
  • Mitarbeitende und Studierende dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Außerdem melden sie Arbeitsschutzrisiken an ihre Vorgesetzten.

 

Vorbeugung von Suchtproblemen

Übliche Motive für Suchtmittelkonsum und süchtig entgleitende Verhaltensweisen sind,

  • den Anforderungen des Alltags besser gewachsen zu sein.
  • unangenehme Gefühle zu vermeiden.
  • angenehme Gefühle zu erzeugen oder sich zu belohnen.

 

Zur Vorbeugung von Sucht kann daher empfohlen werden, für diese Motive gesündere Alternativen zu fördern und zu nutzen.

Betriebliche Vorbeugung:

  • alkoholfreie und gesunde Rituale für bestimmte Situationen entwickeln
    (z.B. gemeinsam Geburtstagsständchen singen statt mit Sekt anstoßen,
    miteinander über die Erfolge des Tages oder der Woche sprechen und würdigen statt Feierabendbier,
    über private Aktivitäten austauschen, um das Abschalten von der Arbeit zu unterstützen,
    feierliche Kleidung, Tischdekoration und Blumensträuße für Promotionskolloquien),
  • qualitativ und quantitativ angemessene Arbeit, Einhaltung von Arbeitsschutz-, Arbeitszeit- und Pausen-Regeln,
  • offene Kommunikation z.B. mit Ansprache und Bearbeitung von Problemen und Konflikten,
  • betriebliche Suchtprävention mit Informationen über Sucht, Suchtstoffe und süchtig entgleitende Verhaltensweisen,
  • Gesundheitsförderung und gute Personalführung mit früher Ansprache von suchttypischen Auffälligkeiten.

Persönliche Vorbeugung:

  • gesunde Balance zwischen Anforderungen (Arbeit, häusliche und familiäre Verpflichtungen) und Erholung (Schlaf, Ernährung, Freizeitaktivitäten)
  • Kompetenzen stärken, z.B. Umgang mit Stress oder mit Konflikten, Zeitmanagement
  • sich informieren zu Wirkung, Risiken und Konsumempfehlungen von Nikotin, Alkohol und Medikamenten

 

 

 

 

Ausbildende & Auszubildende

Auszubildende sind zwar meist nicht direkt bei der Universität Bremen beschäftigt, aber über festgelegte Zeiträume hier in den Arbeitsalltag integriert. Im bremischen Öffentlichen Dienst ist verabredet, dass Auszubildende und Ausbildende die Suchtberatungseinrichtungen der Dienststelle nutzen können, in der sie eingesetzt sind.

Auszubildende und Ausbildende der Universität können sich also an die Arbeitsstelle Suchtprävention wenden.

Das Vorgehen bei akuter Beeinträchtigung durch Suchtmittelgebrauch

ist in der Dienstvereinbarung beschrieben. Sie finden einen entsprechenden Auszug im Download-Bereich und direkt hier.

 

 

Dienstvereinbarung

... zur Suchtprävention und zum Umgang mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

In der Universität Bremen gilt die 

Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und zum Umgang mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

des Landes Bremen. 

 

Übersichtstabelle mit Stufenplangesprächen

Den entsprechenden Auszug aus der Dienstvereinbarung finden Sie im Download-Bereich und hier.

Musterprotokoll von Stufenplangesprächen

Den entsprechenden Auszug aus der Dienstvereinbarung finden Sie im Download-Bereich und direkt hier.

 

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Aktualisiert von: Collet