Referat 02 - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Herzlich willkommen beim Referat 02 der Universität Bremen

Das Referat 02  berät und unterstützt die Universität in allen Fragen der Rechtsbereiche Strahlenschutz, Laserschutz, Gentechnik, Biostoffe, Infektionsschutz und Betäubungsmittelrecht. Das Referat ist zuständig für Arbeitsschutzgenehmigungen, Anmelde-, Anzeige- oder Erlaubnisverfahren nach StrlSchV, GenTG, GefStoffV, BioStoffV, BImschG und BtMG. Diese werden hier zentral entsprechend der jeweiligen Rechtvorschrift bearbeitet und begleitet

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit des Referats 02 beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, z. B. bei Gefährdungsbeurteilungen oder der Entwicklung von geeigneten Maßnahmen für das sichere und gesunde Arbeiten in Ihrem Arbeitsbereich.

Darüber hinaus werden zahlreiche Forschungsinstitute und Einrichtungen, unter anderem aus dem Technologie Park, arbeitssicherheitstechnisch betreut. Hierzu zählen beispielsweise Fragen der Unfallverhütung, der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Einrichtungen sowie der Umsetzung von Umweltschutzbestimmungen.

Der zugehörige Organisationsbereich Entsorgung bewirtschaftet alle an der Universität anfallenden Sonderabfälle, Wertstoffe und den Restmüll. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb bietet der Bereich auch externen Einrichtungen die Möglichkeit der fachgerechten Entsorgung ihres Sondermülls. Schulungen und Beratungen helfen Gefahrenpotentiale zu mindern, Kosten zu senken und die Entsorgung zu vereinfachen.

Unter dem Menüpunkt Intern/ Formulare finden Sie Handlungshilfen für Abläufe und Verfahren in den Bereichen:  Betriebsanweisungen-Gefahrstoffe, Betriebsanweisungen-Maschinen, Hygieneplan-Handlungshilfe sowie zum Ausfüllen von Unfallanzeigen.

Under the menu item internal / forms you will find practical aids for procedures in the following areas: operating instructions - hazardous substances, operating instructions - machines, hygiene plan - handling aids. Furthermore, you will find there the forms for accident reports.

Krankheitsbedingt muss die ZAE vom 11.12.2024 bis zum 13.12.2024 leider geschlossen bleiben.

Hinweis: sollten Gefahrstoffe, Elektroschrott und andere Abfälle widerrechtlich abgestellt werden, wird dieses dienstrechtlich verfolgt.
In dringenden Fällen wenden sie sich bitte an das Sekretariat vom Referat 02 (Tel.:60131).
Brandschutz
Für Fragen rund um das Thema Brandschutz, wenden Sie sich bitte an unseren kürzlich bestellten Brandschutzbeauftragten Herrn Sebastian Holsten.
Die aktuelle Fassung der Brandschutzordnung der Universität Bremen.
Gefahrgut
Für Fragen rund um das Thema Gefahrgut, wenden Sie sich bitte an unsere kürzlich bestellte Gefahrgutbeauftragte Frau Jessica Arndt.
Informationen zum Thema Gefahrgut finden Sie unter dem Reiter Gefahrgut. Bitte melden Sie sich dafür im internen Bereich an.
Angebot zur Vorsorgeuntersuchung
Bildschirmarbeit kann sich auf Dauer belastend auf die Augen und die Körperhaltung auswirken. Daher sollten alle, die für längere Zeit und regelmäßig am Bildschirm arbeiten, auf potenzielle Schäden für die Gesundheit und körperliche Symptome wie Kopfschmerzen, Augenreizungen und Sehschwäche achten. Mit der Bildschirmarbeitsplätzevorsorge (G 37 Untersuchung) werden gesundheitliche Gefahren frühzeitig erkannt und verhindert. 
Um einen Vorsorge Untersuchungstermin zu vereinbaren kontaktieren Sie bitte Frau Steinhaus:  Tel. 60234, AMD-Termineprotect me ?!vw.uni-bremenprotect me ?!.de
Information von Bundesministerium für Gesundheit
Schulungen
Das Referat 02 bietet allen interessierten Mitarbeiter*innen zahlreiche Schulungen zu unterschiedlichen Themen im Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz an. Über eine rege Teilnahme würden wir uns freuen. / Department 02 offers all interested employees numerous training courses on various topics in the areas of occupational safety, health and environmental protection. We would be happy about a lively participation.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit informieren wir über einige Veränderungen bei der Aufstellung und Pflege des Gefahrstoffverzeichnisses in Ihrer Arbeitsgruppe.

  • Jede Abteilung/Arbeitsgruppe ist verpflichtet ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen.
  • Zu jedem Gefahrstoff muss ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein, um eine Betriebsanweisung zu generieren.
  • Jährlich sind diese auf eventuelle Veränderungen zu überprüfen.

Um diese, sich jährlich wiederholende Prüfung zu vereinfachen, bzw. überflüssig zu machen, bietet das Referat 02 ein jahrliches "Update" an. In diesem "Update" werden nur die Gefahrstoffe aufgeführt, bei denen es Veränderungen gibt. Wenn diese "Updates" vom jeweiligen Nutzer konsequent jahrlich in das Gefahrstoffverzeichnis eingetragen werden, erübrigt sich die sehr zeitaufwändige, jährliche Gesamtprüfung.

Gefahrstoffe Update

Die Rechtliche Grundlage dieser "Updates" bezieht sich auf die amtliche Literatur "Merkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe".

Die "Merkblätter Gefährliche Arbeitsstoffe" werden dann im Referat 02 aufbewahrt und gepflegt.

Werdende Mütter (Beschäftigte und Studierende) teilen ihre Schwangerschaft so früh wie möglich dem/der verantwortlichen Leiter/in, dem Dezernat 2 (Beschäftigte), dem Referat 02 und dem Betriebsarzt mit.

Gemäß Mutterschutzgesetz und Mutterschutzrichtlinien-verordnung wird eine Bewertung der Arbeitsbedingungen der werdenden Mutter durch das Referat 02 in Zusammenarbeit mit den beteiligten Personen (werdende Mutter, verantwortliche/r Leiter/in, ggf. Betriebsarzt) durchgeführt. Die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergebenden Maßnahmen werden gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.

Die erforderlichen Formblätter finden Sie im internen Bereich unter Formulare auf unserer Webseite.

 

Freischaltung und Registrierung:

 

Zur Freischaltung und Registrierung des individuellen Benutzerkontos "Zentrales Gefahrstoffkataster der Universität Bremen" werden von jeder Arbeitsgruppe folgende Daten benötigt:
 

  • Name der verantwortlichen Arbeitsgruppe (Name/Gebäude/Fachbereich),
  • Kontakt (Name/Telefon/E-Mail),
  • Namen und E-Mail-Adressen der Personen, die als Administratoren (lese- und schreibberechtigt) freigeschaltet werden sollen,
  • Namen und E-Mail-Adressen der Personen, die als "normale" User (nur leseberechtigt) freigeschaltet werden sollen,

Um Fehler bei der Dateneingabe so weit wie möglich auszuschließen, lassen Sie bitte die erforderlichen Angaben in elektronischer Form dem Referat 02 zukommen (per E-Mail) an:

 

babayan@uni-bremen.de.

 

Zugang:

http://www.gefahrstoffkataster.uni-bremen.de/

Erste Hilfe

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen zugelassenen Durchgangsarzt / Krankenhaus aufsuchen

Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind für die Behandlung von Unfallverletzten besonders qualifizierte Ärzte.

Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn

  • die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
  • die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
  • Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind oder es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.

Bei leichten Verletzungen werden die Unfallverletzten vom Durchgangsarzt zur weiteren Behandlung an den Hausarzt überwiesen. In diesen Fällen überwacht der Durchgangsarzt das Heilverfahren.

Anmerkung:      Bei jedem Besuch des Krankenhauses oder Durchgangsarztes aufgrund eines Arbeits-oder Wegeunfalls ist für das verpflichtende Meldeverfahren eine ausgefüllte Unfallanzeige an das Referat 02 zu senden.

Bei „kleineren“ Unfällen / „Bagatellgeschehen“ ohne Besuch im Krankenhaus bzw. beim Durchgangsarzt ist der Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen auszufüllen und direkt mit Kontaktdaten an das Referat 02 zu senden.

"Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen"

"Dokumentation sheet for first aid measures"

Denken Sie daran, auch ihre/n Vorgesetzte/n über Ihre Verletzung und Gefahrenstellen zu informieren.

Beamte an der Universität Bremen wenden sich im Fall eines Unfalls bitte an das Dezernat 02- Referat 21.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Durchführung einer Unfallanzeige beratend zur Seite.
Bitte sprechen Sie uns an: