Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Beschäftigte erhalten auf Verlangen bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Arbeitszeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, in dem das Verhalten und die erbrachten Leistungen bewertet werden. Die Zeugniserstellung erfolgt immer in Abstimmung zwischen Personaldezernat, Organisationseinheiten und Vorgesetzten/Fachvorgesetzten.

Im qualifizierten Zeugnis werden die Leistungs- und Führungsqualitäten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beurteilt. Das Zeugnis muss dem Grundsatz von Wahrheit und Wohlwollen entsprechen und auf die besonderen Belange der Tätigkeit eingehen. Für die gewissenhafte Beurteilung von Führung und Leistung ist eine gewisse Mindestdauer der Beschäftigungszeit erforderlich; eine Bewertung bei nur kurzer Beschäftigungsdauer ist deshalb kaum möglich.Der Gesetzgeber verlangt, im qualifizierten Zeugnis Gesamtführung sowie Gesamtleistung und damit die Gesamtpersönlichkeit der Beschäftigten zu würdigen. Die individuelle Qualität der erbrachten Leistungen, das Können und die Arbeitsweise, die Belastbarkeit, Arbeitsbereitschaft und -motivation, das Sozial- und Führungsverhalten etc. sind gerecht zu beurteilen. Beschäftigte sind weder „unter“ zu bewerten (damit wären ihre Belange gefährdet) noch „über“ zu bewerten (die Belange des neuen Arbeitgebers wären gefährdet). Der Arbeitgeber ist also gehalten, objektiv zu beurteilen. Dafür gilt der für alle Zeugnisse einzuhaltende Grundsatz: Das Zeugnis muss der Wahrheit entsprechen, von verständigem Wohlwollen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getragen sein und darf deren weiteres berufliches Fortkommen nicht erschweren.

Die Rechtsprechung verpflichtet Arbeitgeber berufsfördernde und wohlwollende Arbeitszeugnisse zu schreiben. Einer willkürlichen und freien Bewertung sind also Grenzen gesetzt. Der/die Beschäftigte schuldet dem Arbeitgeber eine Leistung durchschnittlicher Art und Güte (Note „3“). Soll ein Zeugnis davon „nach unten“ abweichen, so liegt im Streitfall die Beweislast hierfür beim Arbeitgeber, soll es „nach oben“ abweichen, dann muss der/die Arbeitnehmer/in dies nachweisen.

Eine schlechte Beurteilung ist nur zulässig, wenn Versagen vorliegt, dieser Umstand auch belegbar ist und es nachweislich für die Gesamtbeurteilung charakteristisch und prägend ist. Gelegentliches Fehlverhalten hat im Zeugnis nichts zu suchen. Abmahnungen werden ebenfalls nicht gelistet.

Gleichwohl sind die Interessen des zukünftigen Arbeitgebers beim Verfassen des Zeugnisses zu berücksichtigen, auch wenn sich dadurch im Einzelfall das berufliche Fortkommen einer Arbeitnehmerin verschlechtern sollte. Ein Zeugnis, das zum Beispiel eine Straftat verschweigt und zugleich das persönliche Führungsverhalten beschönigt, verstößt gegen den Wahrheitsgrundsatz.

Die Beurteilung der Leistung orientiert sich an den Merkmalen Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg. Differenzierte Ausführungen zu den einzelnen Merkmalen steigern den Wert des Zeugnisses.

Neben der Leistung wird im qualifizierten Zeugnis auch das Verhalten beurteilt, d.h. wie sich die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer in die betriebliche Ordnung eingepasst hat. Klassischerweise finden sich Aussagen dazu, ob sie / er bei der Arbeit kooperativ, freundlich, aufgeschlossen und kritikfähig war, wie er/sie sich ins Team integriert hat und wie das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Mitarbeiter/innen, Kolleg/innen, Kooperationspartner/innen und ggf. Kund/innen war.

Zuständigkeit

  • Sachbearbeiter Referat 22

Arbeitsbereitschaft:
Die Motivation, der Fleiß, Arbeitswille, die Eigeninitiative und Selbstständigkeit.

Arbeitsbefähigung:    
Das Können und die (Fach-) Kenntnisse, die Auffassungsgabe, Problemlösungsfähigkeit, Weiterbildungen, aber auch Ausdrucksvermögen und Belastbarkeit.

Arbeitsweise:    
Die Zuverlässigkeit, die Sorgfalt bei der Arbeit, Arbeitsgüte und Arbeitstempo sowie Verhandlungsgeschick, sofern es für die Tätigkeit erforderlich ist.

Arbeitserfolg:    
Die Bewertung der Arbeitsmenge und des Arbeitsergebnisses sowie des persönlichen Arbeitserfolgs.

Verantwortungsbereitschaft:   
Die Bereitschaft, Verantwortung für die eigenen beruflichen Aufgaben und übergeordneten Interessen des Arbeitsbereiches zu übernehmen.

Sozialverhalten:       
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg/innen, Studierenden, usw.

Beachtung von Vorschriften:       
Die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften oder sonstiger Sicherheitsgebote.

Führungsqualitäten als Vorgesetzte/r:       
Fähigkeit der Mitarbeiterführung und das Handeln als Führungskraft.

4. Bewertungsschlüssel

Bewertungsschlüssel für qualifizierte Arbeitszeugnisse für die Leistungs- und Verhaltensbewertung:

Note: 1=    sehr gut=    Zufriedenheit+ 3 Steigerungen
Note: 2 =    gut=    Zufriedenheit + 2 Steigerungen
Note: 3=    befriedigend=    Zufriedenheit+ 1 Steigerung
Note: 4=    ausreichend=    Zufriedenheit 
Note: 5=    mangelhaft=    Bemühen   

5. Bewertung der Leistung

Die Leistungsbeurteilung setzt bei der Frage an, wie zufrieden der Arbeitgeber mit den Leistungen des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin insgesamt war. Waren danach die Leistungen:

Sehr gut,dann hat der/die Arbeitnehmer/in die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen bei weitem übertroffen und die Leistungen lagen erheblich über dem betrieblichen Durchschnitt. Während der gesamten Beschäftigungsdauer wurden überdurchschnittlich gute Leistungen erbracht.
Gut,dann hat der/die Arbeitnehmer/in überdurchschnittlich gut gearbeitet und die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen übertroffen.
Befriedigend,dann erfüllte der/die Arbeitnehmer/in die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen. Die Leistungen sind durchschnittlich.
Ausreichend,dann weisen die Leistungen Mängel auf und die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen wurden nicht immer erfüllt.
Mangelhaft,dann haben die Leistungen den Anforderungen nicht entsprochen.

6. Bewertung des Verhaltens

Die Beurteilung des Verhaltens setzt bei der Frage an, wie zufrieden der Arbeitgeber mit dem/der Arbeitnehmer/in insgesamt war. War danach das Verhalten:

Sehr gut,

dann wurden die gestellten Anforderungen bei weitem übertroffen. Das Verhalten und die Umgangsformen waren immer hervorragend und er/sie gehörte zu den Mitarbeiter/innen, die von allen am meisten geschätzt wurden.

Gut,dann hat er/sie sich überdurchschnittlich gut verhalten und damit die Anforderungen übertroffen. Er/Sie war bei allen ein/e beliebte/r und anerkannte/r Mitarbeiter/in und Kollege / Kollegin.
Befriedigend,dann wurden die Anforderungen durch einwandfreies Verhalten erfüllt. Es gab keine Beanstandungen.
Ausreichend,dann wurden die Erwartungen nicht immer erfüllt und das persönliche Verhalten gab Anlass zur Beanstandung.
Mangelhaft,dann entsprach das persönliche Verhalten nicht den Anforderungen.

7. Was rein muss - und was nicht...

Es müssen alle Angaben aufgeführt sein, die üblicherweise in einem Zeugnis erwartet werden. Das gilt sowohl für berufsspezifische Leistungsbeurteilungen, als auch für die Beurteilung der jeweils üblichen Führungseigenschaften. Angaben, die dem Ansehen von Arbeitnehmerinnen schaden würden, haben im Zeugnis nichts zu suchen.

8. Abschlussfloskeln

Eine vollständige Abschlussfloskel rundet ein gutes Zeugnis ab. Dazu gehört der Dank für die geleistete Arbeit, das Bedauern über das Ausscheiden und die Zukunftswünsche. Der Beendigungsgrund sollte, muss aber nicht im Zeugnis stehen. Eine Abschlussfloskel darf nicht im Widerspruch zum übrigen Zeugnistext stehen.

9. Gliederung für ein qualifiziertes Zeugnis

  • Geschäftspapier der Universität Bremen
  • Überschrift
  • Personalien (Vorname und Familienname, bei verheirateten oder geschiedenen Frauen und Männern auch der Geburtsname, ggf. akademische und öffentlich-rechtliche Titel, Geburtsdatum)
  • Gesamtdauer der Beschäftigung (genaues Eintritts- und Austrittsdatum) und ausgeübte Funktion
  • Erläuterung des Arbeitsbereiches
  • Aufgabenbeschreibung

    - Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben in chronologischer Reihenfolge
    - Position in der betrieblichen Hierarchie, Kompetenzen, Verantwortung

  • ggf. Fortbildungsmaßnahmen
  • Leistungsbeurteilung

    - Arbeitsbereitschaft (Arbeitsmotivation, Eigeninitiative)
    - Arbeitsbefähigung (Können, Kenntnisse, Ausdrucksvermögen, Belastbarkeit)
    - Arbeitsweise (Arbeitsgüte, Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick, Arbeitstempo)
    - Arbeitserfolg (Arbeitsmenge)

  • Verhaltensbeurteilung

    - Verantwortungsbereitschaft (z.B. Vertrauenswürdigkeit, Loyalität)
    - Sozialverhalten (Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg/innen und Dritten, z. B. Kunden, Kooperationspartner/innen
    - Beachtung von Vorschriften (z. B. Unfallverhütungsvorschriften)
    - Führungsverhalten bei Vorgesetzten (z. B. Mitarbeiterführung)

  • Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
  • Ausscheiden, eventuell: Gründe für das Ausscheiden
  • Schlussformulierung

    - Danksagung für geleistete Arbeit
    - Bedauern über Ausscheiden
    - Verständnis/Empfehlung
    - Zukunftswünsche

  • Ort, Datum, Unterschrift

10. Checkliste qualifiziertes Zeugnis

  • Wurde das Zeugnis auf dem offiziellem Briefbogen der Universität Bremen ausgestellt?
  • Ist das Zeugnis in einem äußerlich einwandfreiem Zustand (z.B. ohne Knicke) und hat es eine Überschrift (z. B. "Zeugnis")?
  • Sind die persönlichen Angaben korrekt?
  • Wurde die Dauer des Arbeitsverhältnisses genau benannt?
  • Wurde die berufliche Tätigkeit ausführlich und genau beschrieben?
  • Ist die fachliche und innerbetriebliche Entwicklung in chronologischer Reihenfolge dargestellt?
  • Wurden berufliche Fortbildungsmaßnahmen aufgeführt?
  • Entspricht das Zeugnis den Grundsätzen von Wahrheit und Wohlwollen und wird damit das weitere berufliche Fortkommen gefördert?
  • Wurden die Leistungs- und Führungsqualitäten bewertet?
  • Wurde die Leistung anhand der Kriterien Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung, Arbeitsweise und Arbeitserfolg umfassend beurteilt?
  • Wurde das persönliche Führungsverhalten anhand der Kriterien Verantwortungsbereitschaft, Sozialverhalten, Beachtung von Vorschriften und ggf. Führungsqualitäten umfassend beurteilt?
  • Wurden insbesondere die berufs- und tätigkeitsspezifischen Leistungs- und Führungsmerkmale gewürdigt?
  • Ist das Zeugnis insgesamt schlüssig formuliert und frei von Widersprüchen?
  • Stimmt die abschließende Beurteilung mit den vorherigen, einzelnen Aussagen überein?
  • Hat das Zeugnis eine wohlwollende Schlussformulierung, in der Zukunftswünsche ebenso enthalten sind, wie der Dank für geleistete Dienste?
  • Stimmen die Aussagen in der Abschlussfloskel mit denen im übrigen Zeugnistext überein.
  • Wird deutlich, auf wessen Veranlassung das Arbeitsverhältnis beendet worden ist, und wenn ja – ist das so beabsichtigt?
  • Stimmen Ausstellungsdatum und Ende des Arbeitsverhältnisses überein bzw. liegen sie nah beieinander?
  • Ist das Zeugnis frei von unzulässigen Zeichen, zweideutigen oder unzulässigen Formulierungen?
  • Hat das Zeugnis einen für die betriebliche Position und Verweildauer angemessenen Umfang?
  • Trägt das Zeugnis Datum und Unterschrift?
Aktualisiert von: Dezernat 2