Briefwahl

Die Unterlagen müssen bis zum 03.06.2024 angefordert oder bis zum 07.06.2024 abgeholt werden.

Anträge auf Zusendung von Briefwahlunterlagen sind bis zum 03.06.2024 um 12:00 Uhr bei der Wahlleitung (VWG Raum 2190) zu stellen. Dabei ist der Studierendenausweis vorzulegen!

Die Abholung von Briefwahlunterlagen unter Vorlage des Wahlausweises/Studierendenausweises (vom Sommersemester 2024) ist bis zum 07.06.2024 um 15:00 Uhr möglich. Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen nur persönlich (gem. § 14 Abs. 1 der Wahlordnung) abgeholt werden können.

Der Stimmzettel der Briefwählerin/des Briefwählers hat samt Wahlschein in dem Wahlbriefumschlag am letzten Wahltag, 14.06.2024 bis 15:00 Uhr bei der Wahlleitung (VWG, Raum 2190) vorzuliegen.

Bitte bedenken Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab Ende Mai / Anfang Juni verschickt werden können. Dies hängt mit den Fristen der Wahlordnung (Einreichung und Beschluss der Wahlvorschläge etc.) und dem anschließenden Druck der Stimmzettel zusammen.

 

 

 

Aktualisiert von: Wahlleitung