Wahlvorschläge

Für die Wahlen in der Zeit vom 02. bis 06. Juni 2025 des Akademischen Senats sowie der Fachbereichsräte 1 - 12 liegen jetzt die Wahlvorschläge vor:

Wahlvorschläge

Gemäß § 11 Abs. 11 WO kann gegen einen Wahlvorschlag innerhalb von drei Tagen nach der Veröffentlichung schriftlich bei der Wahlleitung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist zu begründen.

Hinweis - Nachfrist:

Fachbereichsrat 04: Für die Gruppen der Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, Studierenden und Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung im Fachbereich 04 wurde die Abgabe von Wahlvorschlägen durch die Wahlkommission bis zum 16.05.2025 (23:59 Uhr) verlängert.

Fachbereichsrat 09: Für die Gruppe der Studierenden im Fachbereich 09 wurde die Abgabe von Wahlvorschlägen durch die Wahlkommission bis zum 16.05.2025 (23:59 Uhr) verlängert.

Fachbereichsrat 12: Für die Gruppe der Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen im Fachbereich 12 wurde die Abgabe von Wahlvorschlägen durch die Wahlkommission bis zum 16.05.2025 (23:59 Uhr) verlängert.

Die für die betroffenen Fachbereiche und Gruppen bis zum Ende der Fristverlängerung eingegangenen Wahlvorschläge wurden geprüft. Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge wurde dementsprechend um die zugelassenen Wahlvorschläge bzw. Bewerber:innen ergänzt. Die vollständige Veröffentlichung der Wahlvorschläge aller weiteren Bereiche ist bereits am 15.05.2025 erfolgt.

Bei Fragen zu den Wahlvorschlägen allgemein, zum Formular und Ablauf wenden Sie sich bitte an die Wahlleitung.

 

Aktualisiert von: Wahlleitung