Aktuelles

Neue Veröffentlichungen
Neue Erkenntnisse der Forschungsgruppe für Tier- und Tierschutzrecht veröffentlicht
TieR
Zeitschrift für das gesamte Tierschutzrecht
Herausgegeben von Prof. Dr. Sönke Gerhold
Nomos, 1. Jahrgang, 2026
6 Ausgaben pro Jahr
ISSN 3054-0070
Tierschutzgesetz: TierSchG
Handkommentar
Herausgegeben von Prof. Dr. Johannes Caspar, Prof. Dr. Sönke Florian Gerhold
Nomos, 1. Auflage 2026, 1485 Seiten
ISBN 978-3-8487-7505-7
Rechtliche Grenzen der Tötung von Wölfen und ihr (fehlender) Nutzen zur Verhinderung von Weidetierrissen. Oder: Warum wir nicht Wölfe töten, sondern Weidetiere schützen sollten!
Infolge einer zunehmenden Erholung der Wolfsbestände in Deutschland und Europa führen insbesondere Weidetierrisse zu immer wiederkehrenden Konflikten zwischen Menschen und Wölfen und beschwören dabei zunehmend die politische Forderung herauf, man müsse Wölfe einfacher töten können, um diese Konflikte zu lösen. Vor diesem Hintergrund lohnt sich ein Blick auf die aktuell geltende Rechtslage zur Tötung von Wölfen, wie sie sich – nach der Herabstufung des rechtlichen Schutzstatus des Wolfs auf Ebene des Völkerrechts sowie des Unionsrechts – auf Ebene des nationalen Rechts in Deutschland darstellt. Der Beitrag stellt entsprechend die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften vor und erläutert diese; zudem widmet er sich darüber hinaus unter Auswertung der bisherigen wissenschaftlichen Literatur der Frage, inwieweit eine Tötung von Wölfen tatsächlich überhaupt ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Weidetierrissen sein kann. Untersucht werden dabei sowohl die Auswirkungen der gezielten Tötung einzelner Wölfe, nachdem diese Weidetierrisse begangen haben, als auch die Auswirkungen einer generellen Bejagung von Wölfen auf die darauffolgende Zahl an Weide-tierrissen. Dabei ergibt sich folgendes Bild: Insbesondere im Hinblick auf eine generelle Bejagung von Wölfen ist zu befürchten, dass diese nicht zu einer sinkenden, sondern sogar zu einer steigenden Zahl an Weidetierrissen führt, da sie die komplexe Sozialstruktur der Wolfsrudel aus dem Gleichgewicht bringen kann. Als deutlich wirksamer erweisen sich demgegenüber nicht-tödliche (Herden-)Schutzmaßnahmen für Weidetiere, da mit ihrer Hilfe dafür gesorgt werden kann, dass Wölfe keine positive Lernerfahrung im Zusammenhang mit leicht zu erbeutenden Weidetieren machen. Ohne ausreichende Herdenschutzmaßnahmen bleibt es dagegen dabei, dass es immer wieder Wölfe geben wird, die so lange an nicht oder nicht ausreichend geschützten Weidetieren „trainieren“ können, bis sie am Ende selbst eigentlich „wolfssichere“ Schutzvorkehrungen überwinden können und aus menschlicher Sicht zu „Problemwölfen“ werden. Der Beitrag nimmt abschließend einige unterschiedliche (Herden-)Schutzmaßnahmen in den Blick und spricht sich dafür aus, dass Weidetierhalterinnen und -halter flächendeckend bei ihrer Anschaffung und Instandhaltung unterstützt werden müssen, da nur auf diese Weise ernsthaft auf ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Wolf hingearbeitet werden kann.
Der vollständige Beitrag von Vincent und Mareike Lena Christin Mittag ist in der NuR 2025, 581 ff., veröffentlicht worden und online abzurufen unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s10357-025-4575-4
Neues zum Wolf aus Luxemburg: EuGH schärft enge Grenzen für Tötung von Wölfen weiter nach
In gleich zwei Entscheidungen hat der EuGH jüngst nun noch einmal deutlich gemacht, welche (engen) Grenzen das Völker- sowie das Europarecht der Tötung von Wölfen setzen. Besonders spannend: Es geht dabei nicht nur um solche Wölfe, die aufgrund des internationalen Rechts nach wie vor streng geschützt werden, sondern auch um solche, deren Schutzstatus nach internationalem Recht abgesenkt ist – so, wie es voraussichtlich auch für den Wolf in Deutschland bald der Fall sein wird. Dass ein derart herabgesenkter Schutzstatuseben nicht bedeutet, dass die betreffenden Wölfe ohne weiteres bejagt werden dürfen, ist nur eine der zentralen Erkenntnisse der Entscheidungen des EuGH.
Mit Blick auf streng geschützte Arten zeigt der EuGH noch einmal ganz deutlich auf, welche Voraussetzungen zur Erteilung einer a
