Endgültig nicht bestanden

Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb einer Frist von vier Semestern wiederholt werden. Die Frist beginnt mit dem Semester, welches auf das erstmalige Ablegen der Prüfung folgt. Wenn Sie in einem Studiengang eine nach der Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung endgültig nicht bestehen (d.h. die Prüfungsfrist von 4 Folgesemestern nach Ablegen der Prüfung überschreiten), hat das Folgen für Ihre weitere Studienzulassung (Bremisches Hochschulgesetz, § 37 (1) Nr. 3). Eine Immatrikulation in denselben oder in einen fachlich entsprechenden Studiengang ist dann an keiner Hochschule in Deutschland mehr möglich. Das bedeutet: Sie können diesen Studiengang oder einen fachlich entsprechenden Studiengang nicht weiterstudieren – weder an unserer Hochschule noch an einer anderen.

Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung möchten viele Studierende ein ähnliches Studienfach bzw. einen ähnlichen Studiengang weiterstudieren, um das neue Studium unter Anerkennung früherer Studienleistungen möglichst schnell abschließen zu können. Unten auf dieser Seite können Sie sich an den Beispielen orientieren, ob ein fachnaher Wechsel möglich wäre. Bitte beachten Sie dabei auch, dass ein Studiengangswechsel nur innerhalb des jeweiligen Bewerbungszeitraums möglich ist. 

Fragen ...

zur Wiederholungsregelung

… beantwortet Ihnen das jeweilige Prüfungsamt.

zum Studiengangswechsel

… beantwortet Ihnen das Sekretariat für Studierende.

zur Anrechnung von Studienleistungen

… beantwortet Ihnen die Studienfachberatung. 

zu Perspektiven vor/nach einem enb

… beantwortet Ihnen die Zentrale Studienberatung. 

Beispiele für Wechsel zwischen ähnlichen Fächern

Faustregel: Ein Wechsel ist nur möglich, wenn das Pflichtcurriculum des alten und des neuen Fachs oder Studiengangs weniger als 50% deckungsgleich ist. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Prüfungsausschuss.

Wechsel von … zu …
Wechsel möglich? 
BA-VF BWL → VF WiWiNein (beide Richtungen)
BA-VF BWL/WiWi → BA-VF WiIng Produktionstechnik Ja (in beide Richtungen)
BA-VF BWL/WiWi → BA-VF WirtschaftsinformatikJa 
BA-VF BWL/WiWi → BA-KF Wirtschaftswissenschaft Nein (beide Richtungen)
BA-VF WiIng Produktionstechnik → BA-VF BWL oder BA-VF WiWiJa (in beide Richtungen)
BA-VF Maschinenbau und Verfahrenstechnik → BA-VF WiIng ProduktionstechnikJa (in beide Richtungen)
BA-VF Elektro- und Informationstechnik → BA VF WiIng ET/ITNein 
BA-VF Informatik → BA-VF Digitale MedienJa 
Rechtswissenschaft (EjP) → BA-KF Rechtswissenschaft Ja (in beide Richtungen)

Wechsel zwischen Studienprofilen

Faustregel: Das Fach, in dem ein enb vorliegt, kann auch in einem anderen Studienprofil nicht weiterstudiert werden. Beispiel: Wenn Sie im Profilfach Geschichte entgültig durchgefallen sind, können Sie weder ins Vollfach noch ins Komplementär- oder Lehramtsfach wechseln. 

Wechsel von … zu …
Wechsel möglich? 
Komplementärfach (enb) zu identischem Profil- oder Lehramtsfach Nein
Profilfach (enb) zu identischem Komplementärfach oder LehramtsfachNein
Vollfach (enb) zu identischem Profil-, Komplementär- oder Lehramtsfach Nein 
Erziehungs- und Bildungswissenschaften (PF oder KF) (enb) zu Lehramt Ja

Häufig gestellte Fragen zum Thema enb

Mit Klick auf die Frage öffnet sich die entsprechende Antwort. 

Haben Sie eine Prüfung bereits endgültig nicht bestanden, bewahrt Sie eine Exmatrikulation nicht davor, dass in Ihrer Leistungsübersicht der Status „endgültig nicht bestanden“ erscheint. Nur wenn Sie sich vor dem letzten angebotenen Prüfungsversuch exmatrikulieren, wird kein „enb" in Ihrem Datenblatt eingetragen.

→ Wechsel von der Universität Bremen an eine andere Hochschule

Bei einem beabsichtigten Wechsel von der Universität Bremen an eine andere Universität oder Fachhochschule muss dort im Einzelfall geprüft werden, ob das endgültige Nichtbestehen dort ein Immatrikulationshindernis darstellt oder ob eine Fortsetzung des Studiums möglich ist. Die Hochschulgesetze, in denen geregelt ist, in welchen Studienfächer Studierende nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung immatrikuliert werden dürfen, sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Auch die Curricula und Prüfungsordnungen der Studiengänge unterscheiden sich oft von Hochschule zu Hochschule. Erkundigen Sie sich deshalb bei den dortigen Studienfachberatungen oder Prüfungsämtern, ob ein Wechsel nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung möglich ist. Sie können das Studienangebot anderer Hochschulen über www.hochschulkompass.de recherchieren. 

→ Wechsel von einer anderen Hochschule an die Universität Bremen

Wenn Sie von einer anderen Hochschule an die Universität Bremen wechseln, müssen Sie bei der Bewerbung angeben, ob Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben (eidesstattliche Erklärung). Wenn Sie im Bewerbungsantrag falsche Angaben machen, kann Ihre Immatrikulation jederzeit widerrufen werden. In jedem Fall ist der Online-Bewerbung eine Übersicht über Ihre bisher erbrachten Studienleistungen beizufügen. Das Sekretariat für Studierende lässt durch den Prüfungsausschuss prüfen, ob Ihr Studiengang dem angestrebten Studium fachlich entspricht und Sie immatrikuliert werden können.

Nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung erhalten Sie vom zuständigen Prüfungsamt einen entsprechenden Bescheid. Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und ggf. um eine Verlängerung des Wiederholungszeitraums zu bitten. Es gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat.

Sollten Sie keinen Widerspruch einlegen, exmatrikuliert Sie das Sekretariat für Studierende nach Ablauf der Widerspruchsfrist zum Ende des laufenden Semesters.
Natürlich können Sie Ihre Exmatrikulation auch jederzeit vorher über das moin-Portal selbst veranlassen. 

Solange Sie noch immatrikuliert sind, können Sie weiterhin Prüfungen ablegen, auch in dem Studienfach, in dem Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Sie können sich dann für das nächste Semester für einen anderen Studiengang bewerben bzw. einschreiben. Es gelten die üblichen Fristen, also der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Wenn Sie für das neue Studienfach anrechenbare Studienleistungen von mindestens 10 CP mitbringen, müssen Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben. Der Studienbeginn in einem neuen Studienfach ist an der Universität Bremen für alle Studiengänge zum Wintersemester möglich, in einigen zulassungsfreien Bachelorstudiengängen ist auch ein Studienstart zum Sommersemester möglich.

Wenn Sie sich Studienleistungen aus Ihrem alten Studium anrechnen lassen möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen
Prüfungsausschuss stellen. Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn Sie im neuen Studiengang immatrikuliert sind.

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung muss dem BAföG-Amt gemeldet werden. Nach der Mitteilung wird BAföG nur noch bis zum Monatsende weitergezahlt. Weitere Infos bekommen Sie bei der BAföG- und Sozialberatung des AStA.

Fragen zur staatlichen Unterstützung können im Career Center der Universität Bremen geklärt werden. Im Career Center beraten Mitarbeiter:innen der Agentur für Arbeit − Beratungszeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite des Career Centers.

Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in Bremen haben, können Sie sich auch an das Jobcenter Bremen wenden. Das Jobcenter unterhält mehrere Geschäftsstellen in Bremen. Welche für Sie zuständig ist, erfahren Sie auf der auf deren Webseite.

Weitere unabhängige Beratungsstellen zum Arbeitslosengeld in Bremen:
Solidarische Hilfe
Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger