Ablauf des BEM-Verfahrens

Ablauf des BEM-Verfahrens

Wenn Sie die Voraussetzungen für das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement erfüllen, nämlich insgesamt 42 krankheitsbedingte Fehltage innerhalb der letzten 12 Monate, 

  • erhalten Sie vom Personaldezernat ein Einladungsschreiben für ein Informationsgespräch zur Teilnahme an einem BEM-Verfahren.
  • Daraufhin melden Sie sich aktiv beim BEM-Team und vereinbaren einen Termin für ein vertrauliches und unverbindliches Informationsgespräch. Dieses kann vor Ort, per Videokonferenz oder auch telefonisch stattfinden. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Es kann sinnvoll sein, dieses Informationsgespräch noch während einer andauernden Arbeitsunfähigkeit zu führen.
  • Im vertraulichen Informationsgespräch erläutert Ihre BEM-Ansprechperson das Vorgehen und die Möglichkeiten eines BEM-Verfahrens.
  • Nun entscheiden Sie, ob Sie an einem BEM-Verfahren teilnehmen möchten. Die Teilnahme ist freiwillig. Hierfür benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung.
  • Das BEM-Verfahren beginnt: mit Ihrer persönlichen Ansprechperson aus dem BEM-Team wird gemeinsam nach Lösungen gesucht und Unterstützungsmöglichkeiten geklärt. Sofern gewünscht können auch weitere Personen, wie beispielsweise Interessenvertreter:innen, Betriebsärtz:innen etc. in das Verfahren mit eingebunden werden. Das Verfahren ist vertraulich und alle Beteiligte unterliegen der Schweigepflicht. Beschäftigte sind nicht verpflichtet, über Diagnosen oder Ursachen der Arbeitsunfähigkeit Auskunft zu erteilen. Für den Verlauf der BEM-Gespräche gibt es keine konkreten Vorgaben, sondern es wird individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
  • Die vereinbarten Maßnahmen werden im Arbeitsprozess umgesetzt, erprobt und ggf. angepasst.
  • Wenn die Maßnahmen erfolgreich waren und keine weiteren Veränderungen notwendig oder sinnvoll sind, wird das BEM-Verfahren abgeschlossen. Es kann aber auch zu jedem früheren Zeitpunkt auf Ihren eigenen Wunsch hin beendet werden.
Aktualisiert von: A. Freter