Vertraulichkeit und Beteiligte

Vertraulichkeit und Beteiligte

Für das BEM-Verfahren gelten strenge Regeln des Datenschutzes. Alle Daten werden von der BEM-Ansprechperson besonders geschützt und in einer separaten Akte aufbewahrt. In Ihrer Personalakte wird lediglich festgehalten, ob ein BEM-Verfahren angenommen oder abgelehnt und wann es beendet wurde.

Alle Gespräche finden vertraulich statt und alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht. Beteiligte Personen können Interessenvertreter:innen, wie Angehörige des Personalrates, des Arbeitsschutzes, der Schwerbehindertenvertretung sowie der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sein. Manchmal kann es sinnvoll sein, Betriebsärzt:innen oder Führungspersonen hinzuzuziehen. Auf Wunsch können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Sollte sich im BEM-Verfahren abzeichnen, dass eine Kontaktaufnahme Ihrer BEM-Ansprechperson zu mit Ihrem behandelnden Arzt oder an der Genesung Beteiligten, wie Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft, sinnvoll ist, wird hierfür eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung gegenüber diesen Personen/Stellen benötigt. Sie selbst entscheiden also, wer mit beteiligt wird und wer welche Informationen erhält.

 

Aktualisiert von: A. Freter