Antrag auf Begrüßungsgeld

Antrag auf Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende

Update: 
Begrüßungsgeld kann ab dem 01.08.2025 nur noch online beantragt werden!
Voraussetzungen für die Beantragung des Begrüßungsgeldes für Studierende:
Sie sind an einer der Hochschulen im Land Bremen immatrikuliert. (Bachelor/Master/Promotion) 
UND
Sie haben Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.
Der Zuzug muss für die Aufnahme eines Studiums in Bremen stattgefunden haben.
UND
Sie behalten Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gezählt ab Anmeldedatum).
(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grundsätzlich überprüft!)

 
Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht kann kein Begrüßungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel zählt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

Hinweise

Gaststudierende können bei der Anmeldung noch kein Begrüßungsgeld erhalten. Wenn Sie nach 12 Monaten ab der Wohnungsanmeldung tatsächlich noch in Bremen wohnen und weiterhin eingeschrieben sind, können Sie das Begrüßungsgeld im Nachhinein beantragen!

Anträge von Gaststudierenden, die nicht länger als 12 Monate in Bremen gemeldet sind, sowie von Vorbereitungsstudierenden werden aufgrund fehlender Ansprüche gelöscht.

Das Begrüßungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!

Sie beantragen das Begrüßungsgeld direkt auf unserer Website mit dem verfügbaren Antragsformular und fügen folgende Unterlagen bei:

  • Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Bei ausländischen Studenten benötigen wir einen Aufenthaltstitel, mit dem Nachweis, dass der Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht.
  • Meldebestätigung über den Wohnsitz in Bremerhaven

Voraussetzungen für die Beantragung des Begrüßungsgeldes für Auszubildende:
Sie führen eine Berufsausbildung im Land Bremen durch
UND
Sie haben dafür Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen neu angemeldet bzw. hatten in den letzten zwölf Monaten keinen Erstwohnsitz im Land Bremen.
Der Zuzug muss für die Aufnahme einer Berufsausbildung in Bremen stattgefunden haben 
UND
Sie behalten Ihren Erstwohnsitz im Land Bremen dauerhaft; mindestens jedoch für 12 Monate (gezählt ab Anmeldedatum).
(Das Beibehalten des Erstwohnsitzes wird grundsätzlich überprüft!)

Wer aus Bremerhaven nach Bremen zuzieht kann kein Begrüßungsgeld beantragen. Dieser Wohnungswechsel zählt als Umzug innerhalb des Landes Bremen.

 Hinweise:
Auf Beschluss der Bremischen Bürgerschaft erhalten ab dem Ausbildungsjahr 2017 auch Personen, die für die Durchführung einer Berufsausbildung in das Land Bremen (Städte Bremen und Bremerhaven) gezogen sind, das Begrüßungsgeld in Höhe von 150,- EUR.
Dieses gilt für alle bundesgesetzlich u.a. nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) und Handwerksordnung (HWO) oder landesgesetzlich geregelten dualen und schulischen Berufsausbildungen einschließlich der Ableistung von Vorbereitungsdiensten zum Erwerb der Befähigung für eine Laufbahn bis zur Ebene der Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt, die im Land Bremen durchgeführt werden.


Das Begrüßungsgeld wird nur auf eine deutsche Bankverbindung überwiesen!


Sie beantragen das Begrüßungsgeld direkt auf unserer Website mit dem verfügbaren Antragsformular und fügen folgende Unterlagen bei:

  • Kopie des Ausbildungsvertrages (bzw. Schulbescheinigung oder Kopie der Ernennungsurkunde)
  • Ein Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Bei ausländischen Auszubildenden benötigen wir einen Aufenthaltstitel, mit dem Nachweis, dass der Aufenthalt nach der Wohnungsanmeldung noch für mindestens 12 Monate besteht.
  • Meldebestätigung über den Wohnsitz in Bremerhaven

 

 

Aktualisiert von: bsu