Fragen zu Lehre & Prüfungen
Liebe Studierende des Fachbereichs 11,
wir möchten Ihnen an dieser Stelle möglichst zeitnah immer alle Informationen zur Verfügung stellen, die uns bezüglich der Durchführung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen zur Kenntnis gelangen.
An die untenstehende Email-Adresse können Sie Ihre Fragen und Sorgen richten, die Sie gegenwärtig in Bezug auf Lehre und Prüfungen im Rahmen der Pandemie und ihren Auswirkungen haben. Wir werden Ihre Anliegen sammeln und uns darum kümmern, hier eine Liste mit Antworten vorzubereiten.
WICHTIG: Wir möchten Sie aber darum bitten, zunächst immer die Informationen der Universität Bremen auf der Seite genau zu studieren. Viele Ihrer Fragen werden hier sicherlich bereits beantwortet.
Alle anderen Fragen, die dort nicht beantwortet werden, richten Sie aber gerne an uns. Zwar werden auch wir nicht alle Fragen beantwortet können, aber wir können versuchen – gemeinsam mit Ihnen – auf jene Dinge aufmerksam zu werden, die Sie gegenwärtig in Bezug auf Lehre und Prüfungen umtreiben.
E-Mail: Studiendekanat-FB11
Update vom 16. April 2020
Entscheidung des Rektors der Universität Bremen gemäß § 81 Abs. 6 BremHG
vom 14.04.2020 über
Prüfungen im Sommersemester 2020
Begründung des Eilentscheids
Seit dem 16. März 2020 ruht der Prüfungsbetrieb an der Universität Bremen. Davon waren zunächst Prüfungen des Wintersemesters 2019/20, insbesondere Nachholtermine betroffen. Spätestens mit Beginn des Online-Lehrveranstaltungsbetriebs am 20. April 2020 sind den Studierenden transparente Informationen über Prüfungsanforderungen in den von ihnen belegten Modulen und Veranstaltungen des Sommersemesters 2020 zu übermitteln. Daher ist es notwendig,
die Rahmenbedingungen für den Prüfungsbetrieb in Zeiten der Corona-Pandemie und bei ggf. weiter bestehenden Kontaktbeschränkungen schnellstmöglich, in jedem Fall vor Beginn des Online-Lehrveranstaltungsbetriebs, zu setzen.
Da die nächste Sitzung des Akademischen Senates erst am 29. April 2020 geplant ist, wird ein Eilentscheid des Rektors erforderlich.
Die Eilentscheidung finden sie hier.
Update vom 7. April 2020
Hier finden Sie die Entscheidung der KMK bezüglich des Sommersemesters 2020 und des Wintersemesters 20/21 (Quelle: kmk.org):
Die Länder haben sich zur Ausgestaltung des Sommersemesters 2020 aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus darauf verständigt, dass es definitiv ein Sommersemester 2020 geben soll. Es ist zwar damit zu rechnen, dass es "ungewöhnliches“ Sommersemester 2020 wird, es aber auf jeden Fall ein solches gibt. Die weiterreichenden Entscheidungen zur Ausgestaltung des Sommersemesters und die Terminierung des Bewerbungs- und Zulassungsverfahrens für das Wintersemester 20/21 werden anhand einige Eckpunkte getroffen, die von der KMK festgelegt wurden:
1. die Semesterzeiten für das Sommersemester 2020 werden nicht verschoben.
2. die Vorlesungszeiten für das Sommersemester 2020 können flexibel ausgestaltet werden. Wie dies für den Fachbereich 11 aussehen wird, wird derzeit gerade anhand unterschiedlicher Lehrformate diskutiert.
Alle Lehrenden sind angewiesen, ihre Lehrveranstaltungen zunächst digital zu starten. Dies bedeutet, dass definitiv bis zum 20. April keine Präsenzlehre stattfindet und wir gehen derzeit davon aus, dass auch über den 20. April hinaus keine Präsenzlehre stattfinden wird. Eine definitive Entscheidung, ab wann eine Präsenzlehre wieder möglich wird, liegt gegenwärtig (noch) nicht vor. Aus diesem Grund können wir uns alle nur darauf vorbereiten, die Lehr – Lernszenarien auf die gegenwärtigen Rahmenbedingungen bestmöglich zu zuschneiden. Alle Dozierenden des Fachbereichs 11 arbeiten mit großem Engagement daran, Ihnen Lehrveranstaltungen zu bieten, die den Erwerb der Credit Points ermöglichen. Sobald wir wissen, ob und wann eine Präsenzlehre wieder möglich wird, werden wir das hier ankündigen.
3. Die Termine für das Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die grundständigen Studiengängen für das Wintersemester 2020/2021 werden angepasst.
4. Die Vorlesungen sollen im Wintersemester 2020/2021 einheitlich erst am 1.11.2020 beginnen. Demnach soll die Öffnung der Bewerbungsportale bei der Stiftung für Hochschulzulassung für das Wintersemester 2020/2021 frühestens am 1.7.2020 erfolgen. Die genaue Festlegung soll innerhalb der nächsten zwei Wochen erfolgen.
Update vom 03. April 2020
Kon2Heute kam die definitive Entscheidung, dass die Lehre im Sommersemester 2020 zunächst virtuell beginnen soll. In der ersten Vorlesungswoche vom 14. April an, sollen sie als Studierende in jeder Lehrveranstaltung Informationen erhalten, die etwas über das Format und das Vorgehen in diesem Semester darlegen wird. Damit dies sie auch gut erreicht, bitten wir Sie, sich bei allen Lehrveranstaltungen die sie besuchen und absolvieren möchten, sich im Stud.IP dafür anzumelden beziehungsweise einzutragen. Die Plattform Stud.IP wird vermutlich eine noch zentralere Rolle in der Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden in diesem Semester einnehmen als üblich. Daher sorgen Sie bitte dafür, dass Sie Mails über Stud.IP auch wirklich erreichen.
Bitte nutzen Sie für alle Kommunikation mit Lehrpersonal des FB11 ihre Universität Bremen E-Mail-Adresse.