Frauenförderplan

Nach § 6 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) sind die Dienststellen aufgefordert, für ihren Bereich Frauenförderpläne auf der Grundlage von Analysen über die Beschäftigtenstruktur zu erstellen. Frauenförderpläne beschreiben Handlungsfelder und Zielsetzungen der Frauenförderung und sollen das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in den Dienststellen verwirklichen.

Grundlagen unseres Frauenförderplans sind einerseits die Personalentwicklungsziele der Universität, andererseits die rechtlichen Vorgaben der Frauenförderung gemäß Landesgleichstellungsgesetz.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist als Querschnittsaufgabe integraler Bestandteil aller Handlungsfelder der Personalwirtschaft und -entwicklung. Alle, die an der Planung und Umsetzung organisatorischer und personeller Maßnahmen beteiligt sind, sollen einen Beitrag zur Zielerreichung leisten.

Wir streben den Abbau struktureller Benachteiligungen von Frauen und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.

Die fünfte Fortschreibung des Frauenförderplans liegt vor und auch in diesem Plan gibt es einige Aktualisierungen und neue Verabredungen z.B.

aktuelle Statistiken,

  • Verabredungen zur Berufsförderung von Auszubildenden nach Abschluss der Ausbildung,
  • Förderung der Rückkehr und Integration von Beurlaubten.

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