Datenschutz in Wissenschaft und Forschung

  • Eine Person füllt einen Fragebogen aus.

    Wissenschaft und Forschung

    In diesem Bereich finden Sie wichtige Informationen und Dokumente rund um das Spezialthema Wissenschaft/Forschung und Datenschutz.

Zum Einstieg in die Thematik Datenschutz und Forschung:

Zwei Studierende sitzen gemeinsam am Laptop und arbeiten.

Kurzvortrag „Datenschutz in der Forschung“ auf YouTube von MLS LEGAL

Das Bremer Institut für IT-, Medien- und Immaterialgüterrecht MLS LEGAL hat auf YouTube einen sehr eingängigen Kurzvortrag zum Thema „Datenschutz in der Forschung“ eingestellt, der als Einstieg in die Thematik sehr zu empfehlen ist. In dem knapp halbstündigen Video werden die wichtigsten datenschutzrechtlichen Regelungen für das Forschen mit personenbezogenen Daten vorgestellt und kurz erläutert.

Hier geht es zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=Et0hncR0Hl8

© Universität Mannheim

Interaktive Entscheidungstools zum Datenschutz in der Forschung

Im Rahmen des Projekts BERD@BW wurden an der Universität Mannheim interaktive Entscheidungstools zu datenschutzrechtlichen Grundfragen bei Forschungsprojekten, sogenannte Interactive Virtual Assistants (iVA), entwickelt:

  • Das Entscheidungstool iVA1 hilft zu prüfen, ob bei einem Forschungsvorhaben das Datenschutzrecht Anwendung findet und damit datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind.
  • Das Entscheidungstool iVA2 hilft bei der Prüfung der Frage, ob alle Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung in einem Forschungsprojekt erfüllt sind.

Die Tools sind jeweils in deutscher und englischer Sprache aufrufbar. Sie dienen ausschließlich der Information und einer ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Zur weiteren Recherche:

Eine Person bei der Arbeit an einem Mikroskop.

"Handreichung Datenschutz" des RatSWD

Einen guten Überblick über das Thema Datenschutz in Wissenschaft und Forschung gibt die Broschüre "Handreichung Datenschutz" des RatSWD (in deutscher und englischer Sprache erhältlich).

Zwei Personen bei der gemeinsamen Arbeit im Labor.

Verbund Forschungs-Daten Bildung

Der Verbund Forschungs-Daten Bildung (Verbund FDB) behandelt auf seinen Internetseiten u.a. auch das Thema datenschutzrechtliche Aspekte von Forschungsvorhaben und stellt dabei - neben einem Überblickstext zu den wichtigsten datenschutzrechtlichen Fragen und Problemen in der Forschung - auch zahlreiche lesenswerte weitere Dokumente zum Thema zu Verfügung.

Bücher in der Universitätsbibliothek.

Infoportal der ZENDAS

Wir sind Vertragspartner der Zentralen Datenschutzstelle der baden-württembergischen Universitäten (ZENDAS), die ein Infoportal mit Informationen rund um das Thema "Datenschutz in der Hochschule"  betreibt*­­. Darin finden sich auch spezielle Informationen und Unterlagen zum Thema Wissenschaft und Forschung, bspw. eine Arbeitshilfe für die datenschutzgerechte Gestaltung wissenschaftlicher Umfragen, ein Überblick über das Thema datenschutzgerechter Umgang mit Forschungsdaten oder das Thema Einwilligung bei Forschungsprojekten mit weiteren Verweisen auf zahlreiche Merkblätter, Muster etc.­

 

* Login über: „Login“ → dann „Login via Shibboleth" wählen → dann unter „Organisation auswählen“: „Universität Bremen“ auswähle­­­­n → mit ZfN-Zugangsdaten einloggen

Spezialthemen:

Arbeitsplatz mit Laptop, Zettel und Stift.

Einwilligung

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage. Sofern eine Verarbeitung personenbezogener Daten in Forschungsprojekten nicht auf eine gesetzliche Regelung gestützt werden, die diese erlaubt (wie bspw. § 13 BremDSGVOAG), ist für die Legitimation der Datenverarbeitung eine datenschutzrechtliche Einwilligung bei der betroffenen Person einzuholen. Hinweise dazu, was bei der Einholung eine Einwilligung generell beachtet werden muss, damit diese wirksam ist, finden sich zum einen hier im Portal bei der Darstellung der wichtigsten allgemeinen Informationen zum Datenschutzrecht. Zudem stellen der Verbund FDB und die ZENDAS* auf ihren Internetseiten speziell für den Forschungsbereich sehr nützliche Informationen, Checklisten und Muster zum Thema Einwilligung (auch bzgl. Minderjähriger) zur Verfügung. Darüber hinaus hilft das interaktive Entscheidungstool iVA2 des Projekts BERD@BW einzuschätzen, ob die Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung in einem Forschungsprojekt erfüllt sind.

 

* Login über: „Login“ → dann „Login via Shibboleth" wählen → dann unter „Organisation auswählen“: „Universität Bremen“ auswähle­­­­n → über ZfN-LogIn einloggen

Mehrere Menschen beraten über Dokumente und Laptops.

Auftragsverarbeitung/ Gemeinsame Verantwortlichkeit

Wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten in Forschungsprojekten zusammen mit bzw. mit Unterstützung von externen Partnern erfolgt, ist stets zu prüfen, ob es sich dabei ggf. um eine sogenannte Auftragsverarbeitung oder um eine Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung handelt. Für diese beiden Formen der Datenverarbeitung sind spezielle Datenschutzverträge zu schließen, um eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Merkblätter hierzu finden sich in unserem uni-internen Downloadbereich.

Reagenzgläser mit verschiedenfarbigen Flüssigkeiten.

Anonym oder personenbezogen? Wessen Blickwinkel ist entscheidend?

Das Datenschutzrecht findet nur auf personenbezogene Daten Anwendung. Oft stellt sich in Forschungsprojekten die Frage, aus wessen Sicht und auf wessen Kenntnisse es eigentlich bei der Beurteilung der Frage der Anonymität/des Personenbezugs ankommt. Ist die Frage relativ, also nur aus Sicht der Stelle, die die Daten verarbeitet, zu beantworten? Oder kommt es darauf an, ob irgendjemand weiss, wer sich hinter dem Datum verbirgt (sog. absoluter Ansatz)? Hierzu herrscht seit Jahren Uneinigkeit in der Welt der Datenschutz-Jurist:innen. Die ZENDAS* hat hierzu einen äußerst informativen Artikel veröffentlicht, der die unterschiedlichen Ansichten darstellt und die aktuelle Rechtsprechung zu der Frage zusammenfasst. Die ZENDAS kommt dabei zur - völlig richtigen - Schlussfolgerung, dass es - in Anbetracht der jüngst ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs - auf eine relative Sichtweise ankommt und es damit für die Identifizierbarkeit entscheidend ist, "ob die datenverarbeitende Stelle Möglichkeiten oder Kenntnisse hat oder sich ohne unverhältnismäßigen Aufwand aneignen kann, um die Person zu identifizieren."

 

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