Dienstsiegelverwaltung

Die Universität Bremen ist nach § 2 (2) des Bremischen Hochschulgesetzes vom 9. Mai 2007 berechtigt, das Dienstsiegel
mit dem mittleren bremischen Wappen zu führen.
 

Das Dienstsiegel dürfen nur diejenigen Beschäftigten führen, die vom Kanzler eine Dienstsiegelführungsbefugnis erhalten haben.
Durch das Siegeln wird eine öffentliche Urkunde gemäß § 417 Zivilprozessordnung (ZPO) hergestellt.
 

Zuständig für alle mit Dienstsiegeln zusammenhängenden Angelegenheiten ist die Kanzlerin der Universität Bremen:

  •   Beantragung / Aushändigung von Dienstsiegelbefugnissen
  •  Ausgabe von Dienstsiegeln (bei Einstellung oder Amtsübernahme)
  •  Rücknahme (bei Ausscheiden oder Amtsübergabe)
  •  Einziehung von entwerteten Dienstsiegeln


Kontakt:
Janine Lehmann 
Tel. +49 421 218 60856 
lehmannj[at]uni-bremen[dot]de

Aktualisiert von: Referat 08