Wissenschaft

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) hat mit seinem Inkrafttreten Ende 2016,  nicht nur uns, vor neue Probleme gestellt. Auf der einen Seite sollen die unsäglichen Befristungsketten endlich ein Ende haben, allerdings wird keine Entfristung in Aussicht gestellt, sondern langjährig Tätigen wird u. U. eine Weiterbeschäftigung versagt. Auf der anderen Seite sollen Qualifikationsbefristungen bzgl. der Dauer angemessen sein, es gibt jedoch auch hier oftmals Zwischenziele (Beginn der Habilitation, Durchführung der Habilitation, Abschluss der Habilitation), die entsprechend befristet sind.

Was gut funktioniert, und wofür wir uns unter anderem stark gemacht haben, ist die mindestens dreijährige Befristung zur Erlangung der Promotion.

 

Um die Vertragssituationen und Rahmenbedingungen von Beschäftigungen an den staatlichen Bremischen Hochschulen zu verbessern, haben Politik, Wissenschaft und Gewerkschaften einen Rahmenkodex entwickelt. Aus unseren Reihen haben sich Ralf Streibl und Christel Wienrich eng damit befasst, Punkte eingebracht und um Formulierungen gerungen.

Aktualisiert von: Personalrat