Umweltziele & Umweltprogramm

Als Umweltziele werden die Ziele, die sich eine Organisation für ihren Umweltschutz gesetzt hat, bezeichnet. Sie werden laut EG-VO in Umweltzielsetzungen und Umwelteinzelziele unterschieden:

  1. Eine Umweltzielsetzung ist ein sich aus der Umweltpolitik ergebendes und nach Möglichkeit zu quantifizierendes Gesamtziel, das sich eine Organisation gesetzt hat.
  2. Ein Umwelteinzelziel ist eine detaillierte Leistungsanforde-
    rung, die nach Möglichkeit zu quantifizieren ist, für die gesamte Organisation oder Teile davon gilt, sich aus den Umweltzielsetzungen ergibt und festgelegt und eingehalten werden muss, um diese Zielsetzungen zu erreichen.


Die Umweltziele werden nach jeder Umweltbetriebsprüfung auf der höchsten dafür vorgesehenen Managementebene aufgrund der Ergebnisse der Umweltbetriebsprüfung festgelegt und sind auf eine kontinuierliche Verbesserung des Umweltschutzes ausgerichtet.

  • Bei der Festlegung und Bewertung ihrer Zielsetzungen muss die Organisation
  • die gesetzlichen und anderen Forderungen,
  • ihre bedeutenden Umweltaspekte, 
  • ihre technologischen Optionen, 
  • ihre finanziellen, betrieblichen und geschäftlichen Rahmenbedingungen und
  • die Standpunkte interessierter Kreise beachten.

Außerdem müssen die umweltbezogenen Zielsetzungen und Einzelziele in Einklang mit der Umweltpolitik stehen.

 

Das Umweltprogramm beschreibt

  • die konkreten Ziele und Tätigkeiten einer Organisation, die einen größeren Schutz der Umwelt an einem bestimmten Standort gewährleisten sollen,
  • die zur Erreichung dieser Ziele getroffenen oder in Betracht gezogenen Maßnahmen,
  • die gegebenenfalls festgelegten Fristen zur Durchführung dieser Maßnahmen,
  • die Verantwortlichkeiten und
  • die zur Verwirklichung der Ziele benötigten finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel.

Generell sind im Umweltprogramm Ziele und Maßnahmen zu finden, die zum einen die Langzeitziele der Umweltpolitik konkretisieren und damit Schritte zu deren Realisierung darstellen und zum anderen den in der Umweltprüfung oder Umweltbetriebsprüfung festgestellten Handlungsbedarf umsetzen. 

Damit stellt das Umweltprogramm die Arbeitsgrundlage der Organisation für den Umweltschutz dar.

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