Lehrveranstaltung

Schlüsselqualifikationskurs "Statistik vor Gericht":

Veranstaltungsnummer: 06-027-906
Sommersemester 2019 / 2 SWS / 3 CP / Wahlpflichtbereich Schlüsselqualifikationen
Dozenten: Prof. Dr. Martin Missong, Dr. Tanja Ihden (FB Wirtschaftswissenschaft)
Zielgruppe: Jura-Studierende des 2. und 4. Fachsemesters

 

Kursbeschreibung:

Statistik als juristische Schlüsselqualifikation - warum?

Weil statistische Analysen nicht nur immer stärker unseren Alltag durchdringen, sondern auch in Gerichtsverfahren zunehmend anhand quantitativer Datenanalysen (insbesondere in Gutachten) argumentiert wird. Zudem erfordert die Befassung mit aktuellen juristischen Forschungsgebieten  wie z. B. „Wissensgenerierung im Recht und quantitative Daten (Big Data)“ bis hin zu der aktuellen Grundsatzdebatte über das Für und Wider einer „empirischen Wende“ in der Rechtswissenschaft grundlegende Kenntnisse statistischer Methoden. Diese – auf den speziellen Bedarf von Juristinnen und Juristen ausgerichteten – Kenntnisse will der Kurs vermitteln.

 

Lernziele:

  • Die Studierenden kennen grundlegende statistische Methoden
  • Die Studierenden können statistische Ergebnisse sachgerecht beurteilen und statistische Maßzahlen korrekt interpretieren
  • Die Studierenden begreifen Statistik als argumentative Disziplin und erkennen die Parallelen in der statistischen und der juristischen Arbeitsweise
  • Die Studierenden kennen kognitive Verzerrungen und Strategien, diese Verzerrungen zu vermeiden
  • Die Studierenden sind mit verschiedenen Wahrscheinlichkeitsbegriffen vertraut und können elementare Wahrscheinlichkeitsberechnungen durchführen
  • Die Studierenden kennen das Theorem von Bayes und seine Bedeutung für die Rechtswissenschaft
  • Die Studierenden  wissen um statistische und juristische Methoden der Reduktion von Unsicherheit im Entscheidungsprozess
  • Die Studierenden können juristische Hypothesen aufstellen, (wo möglich) in statistische Hypothesen überführen und kennen die Struktur statistischer Tests zu empirischen Überprüfung von Hypothesen

 

Lehrformen:

  • Vorlesungseinheiten zu juristischen und historischen Aspekten sowie zu prozeduralen Gemeinsamkeiten juristischer und statistischer Untersuchungen und Argumentationsweisen
  • Vorlesungs- und Übungseinheiten zu grundlegenden statistischen Methoden
  • Experimente zum „Begreifen“ von Wahrscheinlichkeiten und zum Überprüfen von Hypothesen
  • Präsentationen der Studierenden zur Berücksichtigung  statistischer Befunde in konkreten Rechtsfällen bzw. Urteilsbegründungen und zu aktueller Literatur an der Schnittstelle von Statistik und Recht
  • Gastvorträge zu aktuellen Forschungsgebieten zu Recht und Statistik

 

Lehrkonzept:

Drei Säulen-Modell:

Drei Säulen Modell
Aktualisiert von: Tim Vintis