Fachergänzende Studien

Fachergänzende Studien – allgemein

Der Bereich Fachergänzende Studien (früher: General Studies) dient dazu, fachübergreifende Schlüsselqualifikationen zu erwerben wie zum Beispiel Methoden- und Kommunikationskompetenz. Es geht also primär darum, dass Studierende jenseits der fachspezifischen Qualifizierungen einen Blick über den Tellerrand werfen.

In manchen Studienverlaufsplänen finden sich im Bereich Fachergänzende Studien zahlreiche studiengangsspezifischen Module wie beispielsweise Statistik, Wissenschaftliches Arbeiten etc. Dabei handelt es sich um Pflichtmodule, d.h. diese Module müssen Sie belegen; hier haben Sie keine Wahlmöglichkeit.

Unter Fachergänzende Studien im engeren Sinne werden die wirklich offenen Module bzw. CPs verstanden, die Sie thematisch frei gestalten können. In den jeweiligen Prüfungsordnungen wird definiert wie groß dieser Bereich innerhalb der einzelnen Studiengänge ist, also wie viele CPs Sie tatsächlich nach eigenem Interesse frei belegen können. 

Informationen auf der Homepage der Universität zu den Fachergänzenden Studien.

Wo finde ich Lehr-Angebote?

Explizit als Veranstaltungen Fachergänzende Studien ausgewiesene, also für alle Studierenden geöffnete Veranstaltungen finden Sie in den General Studies-Angeboten des Fachbereich 11 im SoSe 2023 oder in der Auflistung Fachergänzende Studien ganz oben im Lehrveranstaltungsverzeichnis. Ebenfalls können Sie auch direkt die Veranstaltungen der Sie interessierenden Fachbereiche durchstöbern. Oder die Seiten des Sprachenzentrum, der Studierwerkstatt, des Career Centers etc. 

Wann sollten Veranstaltungen aus den Fachergänzenden Studien belegt werden?

Häufig ist der Bereich Fachergänzende Studien/General Studies in den Studienverlaufsplänen im 3. Studienjahr verortet. Studierende können diese Leistungen jedoch in einem Semester Ihrer Wahl ableisten, d.h. wann immer es zeitlich gut passt bzw. Sie ein interessantes Angebot finden. 

Fachspezifische Voraussetzungen

BPO 2022

Studierende, die nach Prüfungsordnung vom 01.06.2022 studieren, müssen das Modul FAERST-a - Fachergänzende Studien - im Umfang von 6 CP belegen. Studierenden können frei wählen aus den Angeboten, die für die Fächerergänzenden Studien geöffnet sind.

Modulbeschreibung FAERST-a 

 

BPO 2020

Studierende, die nach Prüfungsordnung vom 15.07.2020 studieren, müssen das Modul FAERST - Fachergänzende Studien - im Umfang von 9 CP belegen. Studierenden können frei wählen aus den Angeboten, die für die Fächerergänzenden Studien geöffnet sind.

Wichtig: Wenn Sie den Schwerpunkt „Praxiserfahrungen im Klinischen Anwendungsbereich gemäß PsychThApprO“ wählen möchten, müssen Sie „Grundlagen der Pharmakologie“ im Umfang von 3 CP absolvieren. Diese Inhalte werden dem Modul FAERST (9 CP) zugeordnet, sodass in FAERST dann noch 6 frei wählbare CP erbracht werden müssen.

Modulbeschreibung FAERST 

 

BPO 2017

Studierende, die noch nach alter Prüfungsordnung (vom 21.07.2017) studieren, müssen das Modul 17 a - Fachergänzende Studien im Umfang von 6 CPs absolvieren. Sie können hierzu frei aus dem Veranstaltungsangebot der Universität Bremen auswählen. Alle Lehrveranstaltungen, die eine Veranstaltungskennziffer (VAK) besitzen und mit CPs vergütet werden, können prinzipiell anerkannt werden.

Modulbeschreibung M 17 a unter Downloads -  Modulbeschreibungen BPO 2017/Aktualisierung der Literatur 05/2019

 

Anerkennung von Gremienarbeit

Sofern Studierende gewählte Mitglieder (sowie Vertreter*innen) in ordentlichen universitären Gremien, Ausschüssen, Kommissionen und Räten (z. B. AStA, Akademischer Senat, Fachbereichsrat, Studien- bzw. Fachkommission, Berufungskommission, Prüfungsausschuss, Promotionsausschuss) sind und ihre Mitarbeit in diesen Gremien nachweislich (durch entsprechende Vorsitzende) 30 Stunden beträgt, so kann diese Tätigkeit mit 1 CP im Rahmen des Moduls Fachergänzende Studien anerkannt werden. Dabei ist die Einarbeitungszeit in entsprechende Vertretungsorgane zu berücksichtigen. Maximal 180 Stunden Gremienarbeit können mit 6 CP anerkannt werden.

Informationen zur Anerkennung der Gremienarbeit von Studierenden des Bachelorstudiengangs Psychologie als Fachergänzende Studien inkl. Beispiele finden Sie auf der Pabo-Seite des Studiengangs. 

Studierende müssen im Modul MINDER - Individuelle Ergänzung - Leistungen im Umfang von 6 CP belegen.

Modulbeschreibung Modul MINDER 

Studierende wählen aus den Angeboten aus, die für die Fächerergänzenden Studien geöffnet sind.

Darüber hinaus wird ein Angebot zu weiterführenden Themen aus verschiedenen Bereichen der Psychologie und angrenzenden Wissenschaften vorgehalten.

Lerninhalte können fachbezogen oder fachübergreifend variieren und orientieren sich an den persönlichen und fachlichen Interessen der Studierenden. Dazu steht ein breites Spektrum an fächerübergreifen Angeboten zur Verfügung, die im Modul vermittelt werden können.

Damit wird den Studierenden die Möglichkeit eröffnet, durch eine interessen-geleitete Auswahl an Möglichkeiten, Ihre Kompetenzen deutlich zu erweitern. So etwa in den Bereichen

  • Fremdsprachen
  • Methoden
  • Diversity
  • Trans- und Interdisziplinarität
  • Trans- und Interkulturalität
  • Beratung
  • Ethik

Studierende können damit über das fachwissenschaftliche Studium hinaus Kenntnisse und Kompetenzen passend zu ihren individuellen und heterogenen Lernvoraussetzungen erwerben. Zusätzlich werden weiterführende Seminare aus unterschiedlichen Bereichen der Psychologie angeboten, in denen Studierende spezifische Inhalte vertiefen können und so eigene Interessensschwerpunkte innerhalb der Psychologie setzen und vertiefen können.

Anerkennung von Gremienarbeit

Sofern Studierende gewählte Mitglieder (sowie Vertreter*innen) in ordentlichen universitären Gremien, Ausschüssen, Kommissionen und Räten (z. B. AStA, Akademischer Senat, Fachbereichsrat, Studien- bzw. Fachkommission, Berufungskommission, Prüfungsausschuss, Promotionsausschuss) sind und ihre Gremienarbeit nachweislich (durch entsprechende Vorsitzende) 30 Stunden beträgt, so kann diese Tätigkeit mit 1 CP im Rahmen des Moduls „individuelle Ergänzung“ anerkannt werden. Dabei ist die Einarbeitungszeit in entsprechende Vertretungsorgane zu berücksichtigen. Maximal 180 Stunden Gremienarbeit können mit 6 CP anerkannt werden.

Infos zur Anerkennung der Gremienarbeit von Studierenden des Bachelorstudiengangs Psychologie als Fachergänzende Studien inkl. Beispiele finden Sie auf der Pabo-Seite des Studiengangs. 

BPO 2022

Im Studiengang Public Health müssen die Vollfach-Studierenden, die nach BPO 2022 studieren, 12 CP im Modul Fachergeänzende Studien belegen; Profilfächler müssen dieses Modul NICHT belegen.

Ausführliche Informationen dazu, welche Leistungen im Modul Fachergänzende Studien anerkannt werden können, finden Sie hier.

 

BPO 2017

Im Studiengang Public Health müssen die Vollfach-Studierenden, die nach BPO 2017 studieren, 12 CP im Modul 65 - Open General Studies - belegen; Profilfächler müssen das Modul 65 NICHT belegen. 

Ausführliche Informationen dazu, welche Leistungen im Modul 65 anerkannt werden können, finden Sie hier.

 

Anerkennung von Gremienarbeit und ehrenamtlichen Engagement (gilt für BPO 2017 & 2022)

Alternativ zu Lehrveranstaltungen der Universität Bremen, des Fremdsprachenzentrums, der Studierwerkstatt etc. können:

  1. bis zu 3 CP für künstlerisch-kulturelle Aktivitäten an der Universität Bremen (z.B. Universitätsmusik) anerkannt werden;
  2. bis zu 3 CP für die Mitarbeit im Studiengangsausschuss (Stuga) oder für freiwilliges zivilgesellschaftliches Engagement während des Studiums (innerhalb und außerhalb der Universität Bremen) angerechnet werden (Für diese Leistungen muss ein zweiseitiger (5.000 Zeichen) Reflexionstext angefertigt werden, worin der Kompetenz- und Erkenntniszugewinn der ausgeübten Tätigkeit mit Blick auf das Studium der Gesundheitswissenschaften reflektiert wird);
  3. Übungsleiter- und Trainer-Ausbildungen, die vom Landessportbund (LSB) Bremen angeboten und durchgeführt werden und an denen Studierende während ihres Public Health-Studiums teilgenommen haben, entsprechend der geleisteten Unterrichtsstunden anerkannt werden.

Diese Regelung sowie das Anerkennungs-Prozedere kann dem o.g. Informationsblatt entnommen werden. 

Im Modul M 8-G: General Studies wählen Studierende Lehrveranstaltungen oder Module im Umfang von 9 CP aus den Angeboten des Wahlpflichtbereichs der Masterprogramme „Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management“, „Epidemiologie“ oder „Community and Family Health Nursing“. Wählbarsind aber auch alle General Studies-Angebote der Universität Bremen sowie Lehrveranstaltungen und Module anderer Fachbereiche. Praktika, Summerschools und vergleichbare Veranstaltungen können anerkannt werden. Der Studiengang bietet im 3. Fachsemester das Modul WP1-G: Kommunikative Kompetenzen in Gesundheitsförderung und Prävention an. 

Modulbeschreibung Modul 8-G: General Studies unter Wichtige Informationen zum Download - Modulbeschreibungen

Im Modul M 8-V: General Studies wählen Studierende Lehrveranstaltungen oder Module im Umfang von 9 CP aus den Angeboten des Wahlpflichtbereichs der Masterprogramme „Gesundheitsförderung und Prävention“, „Epidemiologie“ oder „Community and Family Health Nursing“. Wählbar sind aber auch alle General Studies-Angebote der Universität Bremen, Lehrveranstaltungen und Module anderer Fachbereiche. Praktika, Summerschools und vergleichbare Veranstaltungenkönnen anerkannt werden.

Modulbeschreibung Modul 8-V: General Studies unter Wichtige Informationen zum Download - Modulbeschreibungen

In M 8-E: Spezielle epidemiologische Themen II/General Studies werden pro Semester drei Seminare angeboten, aus denen die Studierenden zwei Seminare wählen. In diesem Modul können Studierende eine Lehrveranstaltungim Umfang von 4,5 CP aus anderen Studiengängen, aus Sommerschulen, Exkursionen, Praktika bzw. anderen General Studies-Angeboten einbringen.

Im Master Epidemiologie müssen die Leistungsnachweise nicht beim ZPA, sondern bei Frau Prof. Gabriele Bolte eingereicht werden. Dort werden die fachspezifischen Anteile geprüft und erfasst nach Anmeldung über PABO.

Modulbeschreibung Modul 8-E: General Studies unter Wichtige Informationen zum Download - Modulbeschreibungen

Weitere Hinweise zu Modul 5 & 8 unter Wichtige Informationen zum Download auf der Studiengangsseite.

Im Modul M 8-P: General Studies wählen Studierende Lehrveranstaltungen oder Module im Umfang von 9 CP aus den Angeboten des Wahlpflichtbereichs der Masterprogramme „Pflegewissenschaft“, „Public Health“ oder „Epidemiologie“. Wählbar sind aber auch alle General Studies-Angebote der Universität Bremen sowie ggf. Lehrveranstaltungen und Module anderer Fachbereiche. Zudem können Summerschools und ähnliche Veranstaltungen anerkannt werden.

Modulbeschreibung Modul 8-P: General Studies unter Downloads - Modulbeschreibungen

Im Schwerpunkt Klinische Pflegeexpertise/Pflegewissenschaft sind insgesamt 9 CPs nachzuweisen: Angebote aus den Allgemeinen General Studies bzw. Fachübergreifende Angebote bzw. General Studies des Fachbereich 11.

Im B.A. Berufliche Bildung - Pflegewissenschaft müssen in Fachergänzende Studien Leistungen im Umfang von 3 CP erbringen und können diese frei wählen.  

Weitere Infos zu General Studies auf der Studiengangsseite.

Anerkennung von Gremienarbeit

Im Bereich Pflegewissenschaft können 3 CP für Fachergänzende Studien aus der Gremienarbeit anerkannt werden. Bitte kontaktieren Sie hierfür die BPA-Vorsitzende Frau Darmann-Finck.  

Anmelde-/Prüfungsmodalitäten und Bescheinigung

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Anmeldefristen und -modi für die Angebote der Fachergänzenden, die Sie dem Lehrveranstaltungsverzeichnis bzw. stud.IP entnehmen können.

Alle Angebote zu den Fachergänzenden Studien des Fachbereich 11 beginnen mit folgender Veranstaltungskennziffer (VAK): 11-FS... Sobald diese Angebote auf der Veranstaltungsseite General Studies und Schlüsselqualifikationen am Fachbereich 11 erscheinen, ist eine Anmeldung via Stud.IP möglich. Einzige Ausnahme ist aufgrund der hohen Nachfrage das Moderationsseminar Dialogische Evaluation; die Anmeldezeiten stehen im Veranstaltungsverzeichnis. 

Sofern Sie eine Veranstaltung aus einem anderen Fachbereich besuchen wollen, die nicht ausdrücklich geöffnet bzw. als offene Veranstaltungen im Bereich Fachergänzende Studien gekennzeichnet sind, bedarf es immer der Absprache mit den Lehrenden, ob Externe dort teilnehmen und Leistungen ablegen dürfen.

 

Wenn Sie Interesse an dem Besuch einzelner Veranstaltungen anderer Fachbereiche haben, müssen Sie mit den jeweiligen Veranstalter*innen die Prüfungsmodalitäten klären. Teilweise können nur komplette Module (Besuch von Vorlesung & Seminar) inkl. der Modulprüfung absolviert werden, teilweise können einzelne Seminare ausgewählt und dort Prüfung abgelegt werden. Dies entscheiden immer die Veranstalter*innen.

Sie können sich für die Prüfungungen im Bereich Fachergänzende Studien nicht bei PABO anmelden. Wenn es sich um eine Prüfung im Testcenter handelt, ist es notwendig, dass die Veranstalter*innen Sie händisch auf die (Klausur-)Liste setzen bzw. sprechen Sie frühzeitig direkt mit den Veranstalter*innen ab, welche anderweitigen Prüfungen (Referate, Hausarbeiten) Sie beabsichtigen, in den Veranstaltungen zu absolvieren. 

Es ist möglich, sich fachspezifische Studienleistungen (bspw. bereits absolvierte Statistik-Kenntnisse) aus einem vorherigen Studium anerkennen zu lassen. Hierfür sind die jeweiligen Prüfungsausschüsse zuständig. Grundlage für die Prüfung ist das Formular „Antrag auf Anerkennung von Leistungen“, das Sie vorausgefüllt den Vorsitzenden der Prüfungsauschüsse vorlegen müssen. Ebenfalls können im Zuge dieses Anerkennungspozesses erbrachte Leistungen, die nicht im aktuellen Curriculum vorgesehen sind, als Leistungen für Fachergeänzende Studien anerkannt werden. Diese müssen ebenfalls in das o.g. Formular in der Leistungsübersicht auf Seite 4 des Antrags eingetragen werden.

Bescheinigung über den "Nachweis über den Erwerb von Credit Points" und Siegelung

Leistungen im Bereich Fachergänzende Studien werden in der Regel über den "Nachweis über den Erwerb von Credit Points" erbracht. Dieses Formular finden Sie unter PABO - Formulare - Allgemein. Der Nachweis muss vorab online ausgefüllt, ausgedruckt, von den Lehrenden unterschrieben und vom anbietenden Fachbereich gesiegelt werden. Bescheinigungen über Veranstaltungen des FB 11 werden in der Verwaltung des Fachbereichs in der Grazer Str. 2 durch Frau Lina Gieschen oder Frau Ulrike Meyerdierks gesiegelt.

Wenn Sie bspw. eine Soziologie-Veranstaltung besucht haben, muss das Formular vom Fachbereich 8 gesiegelt werden. Die jeweiligen Fachbereichsverwaltungen sind die richtigen Ansprechpartner*innen für Siegelungen. 

Was nicht gesiegelt werden muss: Das Prüfungsamt akzeptiert auch die eigenen Bescheinigungen der Studierwerkstatt, des Sprachenzentrums mit deren eigenen Siegel, des Goethe-Instituts, des Instituto Cervantes, des Institut francais, des International Office und des Career Centers.

Die jeweiligen GS-Leistungen können benotet oder unbenotet sein. Benotete Leistungen gehen dabei nach CPs gewichtet in die Abschlussnote mit ein. Wenn Lehrende eine Note vergeben (diese also auf dem Leistungsnachweis vermerkt ist), so wird diese Note auch vom ZPA erfasst. 

Wie/wo erscheinen die Leistungen später auf meinem Zeugnis?

Alle regulär im Bereich Fachergänzende Studien erbrachten Leistungen (d.h. im Umfang der von den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen CPs) werden in der sogenannten Beilage zum Zeugnis mit CPs (und je nach Prüfungsordnung mit Note) ausgewiesen.

Wenn Sie weitere Leistungen aus diesem Bereich einreichen, die die Anzahl der laut Prüfungsordnung verlangten CPs überschreitet (siehe Fachspezifische Voraussetzungen), werden diese als Freiwillige Zusatzleistungen ausgewiesen und gehen grundsätzlich nicht in die Berechnung der Gesamtnote mit ein. Die Freiwilligen Zusatzleistungen wurden bis 20.09.2021 in der Beilage zum Zeugnis nur mit Note und nicht mit CP ausgewiesen. Seit dem 1.10.2021 werden die Leistungen mit CP-Angaben in der Beilage zum Zeugnis ausgewiesen.

Wann reiche ich die Scheine ein?

Das ZPA empfiehlt, diese Leistungsnachweise zunächst zu sammeln und erst zum Studienende beim ZPA einzureichen. Einmal eingetragene Leistungen gelten und können nicht willkürlich getauscht werden! Erst nachdem der Leistungsschein beim ZPA eingereicht wurde, kann die Note bei PABO erfasst werden. In PABO ist das Datum der Unterschrift gleich der Zeitpunkt der Leistungserbringung.

Kontakt

Studienzentrum

Studiengangskoordination und Studienberatung Psychologie

Annika Meyer

Grazer Str. 2, Raum 0190, 28359 Bremen

Telefon: +49-421-218-61931

Sprechzeiten:

Beratung per Mail, Telefon, Video oder vor Ort nach Vereinbarung

 

Studienberatung Gesundheits- und Pflegewissenschaft 

Britta Schowe

Grazer Str. 2, Raum 0170, 28359 Bremen

Telefon: +49-421-218-68506 

Sprechzeiten: 

Montags: Telefonische und Zoom-Beratungen nach Vereinbarung

Dienstags: Präsenzberatung ohne Anmeldung von 9-12.30 Uhr sowie 14-16 Uhr

Mittwochs: Präsenzberatung von 13-15 Uhr nach Vereinbarung

Donnerstags: Telefonische und Zoom-Beratungen nach Vereinbarung

 

Ansprechperson für Lehrende, die GS-Veranstaltungen anbieten

Dr. Nadine Ochmann

Grazer Str. 2, Raum 0160, 28359 Bremen

Telefon: +49-421-218-68875