Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention, M.A.

Seit dem Wintersemester 2014/2015 bietet die Universität Bremen den viersemestrigen Studiengang Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention mit dem Abschlussgrad Master of Arts (M.A.) an.

Geschäftsstelle

Ulrike Meyerdierks
Besucheradresse: Grazer Straße 2 (Raum B0200), 28359 Bremen
Postanschrift: Universität Bremen, Fachbereich 11, Postfach 33 04 40, 28344 Bremen
Telefon: +49 421 218-68502 (Dienstag bis Freitag)

Siegelung von Leistungsnachweisen:
Dienstag bis Freitag nach Terminvereinbarung.

Public Health mit dem Fokus Gesundheitsförderung & Prävention nimmt nicht in erster Linie einzelne Individuen in den Blick (wie etwa die Psychologie oder die Medizin dies tun), sondern konzentriert sich auf die Gesundheit unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen in ihren jeweiligen sozialen Arrangements (z. B. sog. Settings). Als wissenschaftliche Disziplin untersucht sie gesellschaftliche Verhältnisse auf der Makro-, Meso- und Mikroebene in ihren Auswirkungen auf Gesundheit und Krankheit.

Innerhalb der Gesundheitswissenschaften kann der Bereich Gesundheitsförderung & Prävention auf eine längere Geschichte zurückblicken, wobei er traditionell unter einem starken Anwendungsdruck stand, der zu einer gewissen Vernachlässigung theoretischer Überlegungen geführt hat. Der Masterstudiengang in Bremen versucht, dieses Theoriedefizit aufzuarbeiten und setzt sich kritisch mit der traditionellen Praxis von Prävention und Gesundheitsförderung auseinander.

Der Masterstudiengang beschäftigt sich mit den sozialen und psychosozialen Wechselwirkungen von Gesundheit und Gesellschaft, deren Implikationen für Prävention und Gesundheitsförderung, und versteht Gesundheit und Krankheit als Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse. Der Bremer MA Public Health – Gesundheitsförderung & Prävention zeichnet sich durch eine ausgeprägte Orientierung an Theorie und aktueller Evidenz sowie die Betonung des forschenden Studierens aus. So werden die Studierenden befähigt, bestehende Praktiken in Gesundheitsförderung und Prävention kritisch zu bewerten und aus dem forschenden Studieren Implikationen für eine wissenschaftsbasierte Praxis zu ziehen. Im General Studies-Bereich ist zudem eine Ausbildung in kommunikativen Fähigkeiten in Gesundheitsförderung und Prävention möglich. So sind zum einen die Evidenzbasierung und Theorieorientierung konkreten Studienzielen zugeordnet und das forschende Lehren in seiner Relevanz für die wissenschaftsbasierte Praxis noch mal stärker betont.

Der Studiengang Master Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention ist zulassungsbeschränkt.

Pro Wintersemester werden 20 Studienanfängerinnen und Studienanfänger für diesen Masterstudiengang zugelassen. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der zu vergebenen Studienplätze, wird gemäß § 4 (2) der Aufnahmeordnung des M.A. Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention eine Rangfolge aus der Gesamtnote des vorangegangenen Studiums bzw. des zum Zeitpunkt der Bewerbung erreichten Notendurchschnitts gebildet.

Die Information über die Zulassungsbeschränkung bezieht sich auf das Wintersemester 2016/2017. Die Angaben zu den Studienvoraussetzungen sind ohne Gewähr. Sie sind ein Auszug aus der Aufnahmeordnung vom 04.02.2015.

Für Ihre Bewerbung beachten Sie bitte, dass Zulassungsbeschränkung und Aufnahmeordnungen sich jährlich ändern können. Aktuelle Auskünfte erhalten Sie auf dem Masterportal.

Nachfolgend werden die in der Aufnahmeordnung (AO) genannten Voraussetzungen, die für die Aufnahme in den Masterstudiengang erfüllt sein müssen, Schritt für Schritt erklärt; ebenso die Möglichkeiten, Aufnahmevoraussetzungen, die bis zum Ende der Bewerbungsfrist (15.07.) noch nicht vorliegen, ggf. nachzureichen bzw. nachzuholen:

a)  Inhaltliche Nähe des Erststudiums (gemäß § 1 Absatz 1a der AO)

In der Aufnahmeordnung sind vier Studiengänge aufgelistet, die als erste berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse für die Aufnahme in den Masterstudiengang Public Health – Gesundheitsförderung & Prävention definiert wurden:

  • Public Health/Gesundheitswissenschaften
  • Soziologie
  • Sozialpädagogik/Soziale Arbeit/Sozialarbeitswissenschaften
  • Psychologie.

Sofern der erste berufsqualifizierende Studienabschluss gleichlautend ist mit einem dieser Fächer, wird die inhaltliche Nähe regelhaft anerkannt; für die Bewerbung ist in diesem Fall ein Transcript of Records ausreichend.

b)  Kenntnisse in Epidemiologie oder Statistik sowie Empirischer Sozialforschung (gemäß § 1 Absatz 1b der AO)

Laut Aufnahmeordnung müssen 6 Credit Points (CP) in Epidemiologie oder Statistik sowie 6 CP in Empirischer Sozialforschung mit der Bewerbung nachgewiesen werden.
Im Bereich Epidemiologie und/oder Statistik können lediglich CPs in Epidemiologie und Statistik sowie in dazugehörigen Statistik-Computerkursen anerkannt werden. Darüber hinaus werden folgende Kurse anerkannt: Statistische Methodenlehre sowie Quantitative Methoden.
Es besteht keine Möglichkeit, fehlende Statistikkenntnisse im Verlauf des Masterstudiums an der Universität Bremen nachzuholen. Die 6 CP für Epidemiologie und/oder Statistik sowie die 6 CP in Empirischer Sozialforschung müssen bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) vorliegen; ansonsten erfolgt keine Zulassung.
Statistik-CPs aus Modulen mit anders lautenden Titeln werden unter der Voraussetzung anerkannt, dass anhand der Modulbeschreibung dokumentiert werden kann, in welchem Umfang epidemiologische oder statistische Methoden vermittelt wurden.
Zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Bereich Epidemiologie/Statistik sowie Empirischer Sozialforschung sind die dazugehörigen Modulbeschreibungen einzureichen. Im Online-Portal im Bereich "sonstiges" lassen sich Modulhandbücher im Umfang von max. 5 MB hochladen.

Fehlende CPs zum Nachweis der Kenntnisse in Epidemiologie/Statistik sowie Empirischer Sozialforschung

  1. Sofern Sie noch eingeschrieben sind, versuchen Sie die fehlenden CPs in Ihrem Studiengang oder in anderen Studiengängen Ihrer Universität nachzuholen.
    Hinweis: Der Besuch von fehlenden Veranstaltungen in Epidemiologie/Statistik sowie Empirischer Sozialforschung im letzten Sommersemester vor dem Masterstudium ist nur dann zu empfehlen, wenn sichergestellt ist, dass der entsprechende Leistungsnachweis bis zum Bewerbungsschluss (15.07.) auch tatsächlich vorliegt.
  2. Schreiben Sie sich in einen zulassungsfreien Studiengang ein und belegen Sie dort die fehlenden Kurse.

c) Englischsprachkenntnisse B2 (gemäß § 1 Absatz 1c der AO)

Eine weitere Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines Englisch-Zertifikats auf dem Niveau B2 (Europäischer Referenzrahmen). Dieser Nachweis ist bereits erbracht, wenn Bewerberinnen und Bewerber ihre Hochschulzugangsberechtigung oder den letzten Hochschulabschluss in englischer Sprache erworben haben.

Das Zertifikat kann bis spätestens zwei Wochen nach Lehrveranstaltungsbeginn (siehe Semester-/Vorlesungszeiten der Universität Bremen) beim Sekretariat für Studierende International nachgereicht werden.
Bitte beachten: Im Falle einer Zulassung werden erst nach Erhalt aller Nachreichungen (Englischnachweis und/oder Nachweis über das bestandene Bachelorstudium) die Semesterunterlagen verschickt. Mit den Semesterunterlagen erhalten Studierende ihr Stud.IP-Passwort, mit dem sie sich zu den Veranstaltungen anmelden. Detaillierte Informationen darüber, welche B2-Nachweise an der Universität Bremen anerkannt werden, finden sie auf den Seiten des Fremdsprachenzentrums der Universität Bremen.

Team Englisch des Fremdsprachenzentrums der Universität Bremen

Bei Fragen zum B2-Nachweis wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartnerinnen des Teams Englisch des Fremdsprachenzentrums.

d) Deutsch-Kenntnisse (gemäß § 1 Absatz 1d der AO)

Bildungsausländer, also Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen vor Beginn eines Studiums an der Universität Bremen den Nachweis erbringen, dass sie die für die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzen (sprachliche Studierfähigkeit). Bitte erkundigen Sie sich hier, welche Prüfungen neben dem TestDaF von der Universität Bremen ebenfalls anerkannt werden.
Der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse kann wie auch der B2-Nachweis Englisch bis zwei Wochen nach Veranstaltungsbeginn nachgereicht werden.

e) Praktikumsnachweis (gemäß § 1 Absatz 1e der AO)

Eine weitere Aufnahmevoraussetzung ist der Nachweis eines mindestens dreimonatigen Praktikums in den Bereichen Public Health/Gesundheitswissenschaften oder Gesundheitsförderung und Prävention. Dieses Praktikum kann im Rahmen eines vorhergehenden Studiums erbracht worden sein. Welche Bereiche hierfür anerkannt werden, können Sie dem zur Studienvoraussetzung dreimonatigem Praktikum im M.A. Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention entnehmen.
Hierbei gilt Folgendes: Das Praktikum muss vor Beginn des Studiums (01.10.) absolviert sein. Hierzu ist eine Bescheinigung der Praktikumsstelle vorzulegen, aus der Art und Dauer der Tätigkeit ersichtlich sind. Zur Bewerbung um einen Studienplatz reicht eine schriftliche Bestätigung der Praktikumsstelle über die Vereinbarung des zu absolvierenden Praktikums aus. Das dreimonatige Praktikum darf gesplittet sein; es ist möglich max. zwei Praktika als Nachweis einzureichen. Ein Praktikum darf dabei die Mindestdauer von einem Monat nicht unterschreiten.
Bei Fragen zur Anerkennung des Vorpraktikums wenden Sie sich bitte an das Praxisbüro/Career Service des Fachbereichs 11: Beate Heitzhausen, Telefon: +49-421-218-68505.

Merkblatt Praktikum

Allgemeine Information zum M.A. Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention an der Universität Bremen (ab Wintersemester 2018/2019)

 

Studienaufbau

Im ersten Semester belegen Studierende der vier Studiengänge M.A. Public Health – Gesundheitsförderung & Prävention, M.A. Public Health – Gesundheitsversorgung, -ökonomie und -management, M.Sc. Community Health Care and Nursing: Versorgungsforschung und Versorgungsplanung sowie M.Sc. Epidemiologie gemeinsam das einführende Modul mit der Methode Problemorientiertes Lernen. In diesem Modul ordnet sich jede Studentin bzw. jeder Student zwei Gruppen zu. In einer studiengangübergreifenden Gruppe stellen sich die Studierenden ein selbstgewähltes Thema, das sie gemeinsam bearbeiten. Gleichzeitig bereiten sie in der Kohorte ihres Studiengangs die Wahl eines Themas für das Forschungs- bzw. Praxisprojekt im 2. und 3. Semester vor. Zudem werden in zwei Pflichtmodulen des ersten Fachsemesters vertiefende Kenntnisse zu Public Health erworben. Insgesamt erfüllt dieses Semester auch die Funktion, die gemeinsame Grundlage der gesundheits- und pflegewissenschaftlichen Studiengänge zu betonen.
Im Studiengang Public Health – Gesundheitsförderung & Prävention werden im zweiten Semester sozialwissenschaftliche Theorien sowie Strategien und Evaluationsansätze von Gesundheitsförderung und Prävention auf kommunaler Ebene betrachtet. Im dritten Semester beschäftigen sich die Studierenden mit Evidenzbasierung in Gesundheitsförderung und Prävention. Ein weiteres Modul steht für General Studies zur Verfügung.

Studieninhalte

Der Studiengang soll die Studierenden in die Lage versetzen, im Rahmen von Forschung sowie angewandten Tätigkeiten theoretisch und empirisch fundierte sowie ethisch reflektierte Konzepte und Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln. Die Studierenden vertiefen theoretische, empirische und konzeptionelle Kenntnisse und erwerben die Kompetenz, Forschungsprojekte eigenständig zu entwickeln und durchzuführen sowie anwendungsbezogene Projekte der Gesundheitsförderung und Prävention vor dem Hintergrund empirischer und theoretischer Erkenntnisse zu konzipieren, zu kommunizieren (z. B. gegenüber anderen Berufsgruppen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und Betroffenen), Studierende werden durch das Studium in die Lage versetzt:

  • Forschungsfragen im Kontext von Gesundheitsförderung und Prävention systematisch zu generieren, zu formulieren und zu begründen;
  • den Fragestellungen angemessene Methoden empirischer Sozialforschung zuzuordnen und die Reichweite der unterschiedlichen Forschungsmethoden und Studiendesigns einzuordnen;
  • unterschiedliche (quantitative und qualitative) Methoden empirischer Sozialforschung anzuwenden;
  • methodische Entscheidungen ethisch zu reflektieren, Entscheidungsoptionen theoretisch zu begründen und auf konkrete Forschungs- und Praxisfelder zu übertragen;
  • Praxisprojekte im Kontext von Prävention und (u. a. kommunaler) Gesundheitsförderung partizipativ und mit Blick auf die jeweiligen Zielgruppen zu kommunizieren, zu konzipieren, zu implementieren und zu evaluieren und
  • ihre Arbeit durch wissenschaftlich fundierte Präsentationen mündlich und schriftlich angemessen darzustellen.

Fragen rund um das Praktikum:

Praxisbüro/Career Service FB 11
Beate Heitzhausen
Grazer Str. 2/ room 0150, 28359 Bremen
email: heitzhausenprotect me ?!uni-bremenprotect me ?!.de
Phone: 0421-218-68505

Alle wichtigen Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auf der Website der

Mögliche Tätigkeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen liegen z. B. in den Bereichen Forschung und Lehre, Gesundheitsförderung und Prävention in unterschiedlichen Settings (Betrieb/Behörden, Gemeinde/Quartier, Krankenhaus, Schule, Kita, etc.), Planung von bevölkerungs- oder gruppenbezogenen Maßnahmen (im Kontext von Krankenkassen; Fachbehörden des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. entsprechender Landesministerien; Verbänden und Vereinen im Gesundheitsbereich); Gesundheitsberatung und Gesundheitsbildung; gesundheitsbezogene Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation etc.

Unter nachfolgendem Link finden Sie eine Liste mit den Studentischen Forschungsprojekten des Masterstudiengangs Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention.

Forschungsprojekte des Masters Public Health - Gesundheitsförderung & Prävention.

Anerkennungsbeauftragter M.A. Public Health - Gesundheitsförderung und Prävention
Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch

ERASMUS-Beauftragter für die Studiengänge Public Health/Gesundheitswissenschaften
Prof. Dr. Melanie Böckmann
Prof. Dr. Benjamin Schüz (Vertretung)

Auswahlkommission M.A. Public Health - Gesundheitsförderung und Prävention
Prof. Dr. Melanie Böckmann
Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch
Prof. Dr. Benjamin Schüz
Dr. Stefanie Helmer-Ohlmeier (Wiss. Mitarbeiterin)
N.N. (Wiss. Mitarbeiter:in, Vertretung)
Tarek El Hammar (Studierender)
N.N. (Studierende:r, Vertretung)

Fachkommission M.A. Public Health - Gesundheitsförderung und Prävention
Prof. Dr. Melanie Böckmann
Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch
Prof. Dr. Benjamin Schüz
Dr. Stefanie Helmer-Ohlmeier (Wiss. Mitarbeiterin)
N.N. (Wiss. Mitarbeiter:in, Vertretung)
Finnja Lindemann (Studierende)
N.N. (Studierende:r, Vertretung)

Prüfungsausschuss M.A. Public Health - Gesundheitsförderung und Prävention
Prof. Dr. Melanie Böckmann
Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch
Prof. Dr. Benjamin Schüz
Dr. Stefanie Helmer-Ohlmeier (Wiss. Mitarbeiterin)
N.N. (Wiss. Mitarbeiter:in, Vertretung)
Lisa Oetting (Studierende)
N.N. (Studierende:r, Vertretung)

 

Aufnahmeordnung

Informationen zum Studiengang

MA-Arbeit

Elektronisches Modulhandbuch ab Wintersemester 2023/2024

Modulbeschreibung

Praktikum

Prüfungsordnungen

Studentische Forschungsprojekte

Studienverlaufspläne

Zugangsvoraussetzungen (Bewerbung für den Masterstudiengang)


Archiv

Studienfachberatung

Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch
Besucheradresse: Grazer Straße 2 (Raum B0090), 28359 Bremen
Postanschrift: Universität Bremen, Fachbereich 11, Postfach 33 04 40, 28344 Bremen
Telefon: +49 421 218-68870

Bewerbung/Zulassung/Online-Portal

Masterteam der Universität Bremen im
Sekretariat für Studierende International (SfS I)
Masterportal
Telefon: +49-421-218-61002

B2-Englisch-Nachweis

Team Englisch des
Fremdsprachenzentrums der Universität Bremen
Dr. Annette Jahnke
Telefon: +49-421-281-61970

Wege zum B2-Nachweis