Verträge
Die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Universität erfordert vertragliche Gestaltung. Im Regelfall wird ein Forschungs- und Entwicklungsvertrag abgeschlossen, aber auch Kooperationsverträge, Nutzungsvereinbarungen, Know-How-Verträge, Letter of Intent, Geheimhaltungsvereinbarungen etc. sind alltägliche Werkzeuge für die Regelung der Kooperationsbeziehungen.
Alle Vereinbarungen der Universität werden nach Prüfung durch die Rechtsstelle vom Rektor oder Kanzler unterzeichnet.
Kontakt
FuE-Verträge:
Andrea de Lippe
+49 421 218 60214
Barbara Sylla
+49 421 218 60215
Saskia Schneider
+49 421 218 60213
Julia Greulich
+49 421 218 60218
Werk- und Honorarverträge:
Jasmin Schmidt
+49 421 218 60216