Grundsätze für eine kumulative Dissertation

Kumulative Dissertation

  1. Die kumulative Dissertation hat aus mindestens drei Einzelarbeiten, d.h. wiss. Fachartikeln zu bestehen, in denen der Doktorand oder die Doktorandin Erstautor oder Erstautorin ist. Alle Ausarbeitungen müssen sich einem gemeinsamen Fachgebiet, d.h. einem spezifischen Themengebiet der jeweiligen Disziplin zuordnen lassen.
     
  2. Höchstens eine der insgesamt eingereichten Arbeiten darf in gemeinsamer Autorenschaft entweder mit dem Erstgutachter bzw. der Erstgutachterin oder dem Zweitgutachter bzw. der Zweitgutachterin verfasst worden sein. Ist der Betreuer oder die Betreuerin bei mehr als einem Beitrag Mitautor bzw. Mitautorin, kann er bzw. sie nicht Gutachter oder Gutachterin sein. Die automatische Gleichsetzung von Betreuung und Erstgutachterschaft ist in diesem Fall aufgehoben.

    Maximal die Hälfte der insgesamt eingereichten Arbeiten darf in gemeinsamer Autorenschaft entweder mit dem Erstprüfer bzw. der Erstprüferin oder dem Zweitprüfer bzw. der Zweitprüferin verfasst worden sein.
     
  3. Die Annahme zur Publikation soll bei keiner der Arbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung der kumulativen Dissertation länger als fünf Jahre zurückliegen. In begründeten Fällen entscheidet der Promotionsausschuss über Ausnahmen von dieser Regel.
     
  4. Mindestens zwei der eingereichten Arbeiten müssen publiziert oder zur Publikation angenommen sein. Sie müssen im Zuge der Publikation an einem internationalen oder deutschen Peer-Review-Verfahren teilgenommen haben. Für die dritte Arbeit ist es auch ausreichend, wenn sie sich nachweislich im Review-Verfahren befindet und die Herausgebenden die Arbeit an Gutachterinnen bzw. Gutachter weitergegeben haben oder auf der Suche nach Gutachterinnen bzw. Gutachtern sind. Diese Arbeit darf nicht gemeinsam mit einer der gutachtenden Personen der Promotion verfasst sein.
     
  5. Den Fachartikeln muss eine eigenständige Ausarbeitung im Umfang von ca. 40 Seiten vorangestellt werden, in der der Forschungszusammenhang der vorgelegten Manuskripte herausgearbeitet wird und die über die Inhalte der Fachartikel deutlich und vertiefend hinausgeht. Insbesondere ist dabei auf die theoretische Einordnung der eigenen Arbeit in den Stand der Forschung, Implikationen für Forschung und Anwendung sowie methodologische Diskussionen einzugehen. Eine ausführliche Zusammenfassung des Forschungszusammenhangs (3 bis 5 Seiten) ist Teil des Antrags auf Zulassung zur Promotion. Der Ausarbeitung ist eine Erklärung darüber beizufügen, welchen Anteil der Doktorand oder die Doktorandin an der Erstellung von in gemeinsamer Autorenschaft verfassten Artikeln hat.
     
  6. Die Gutachter bzw. Gutachterinnen bewerten sowohl den Beitrag des Doktoranden oder der Doktorandin zu den Einzelarbeiten als auch die Leistung des Doktoranden oder der Doktorandin im Rahmen der kumulativen Dissertation insgesamt. Sie wenden dabei die Standards ihres Faches an.
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